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BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96 |
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Patentansprüche betreffend die Herstellung, Ausgestaltung und Verwendung von Sicherheitspapieren - Rüge eines Begründungsmangels - Lehre des Streitpatents - Sicherheitsvorrichtung eines Sicherheitspapiers - Auseinandersetzung mit "Beweisanzeichen" für erfinderische ...
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PatG § 100 Abs. 3 Nr. 5
Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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- BGH, 20.01.1983 - X ZB 7/82
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96
Die Prüfung der Frage, ob die Begründung sachlich und rechtlich richtig und vollständig ist, wird durch die Rüge eines Begründungsmangels nicht eröffnet (u.a. Sen. Beschl. v. 31.5.1979 - X ZB 11/78, Mitt. 1979, 198 - Schaltuhr); dies gilt selbst im Fall von Inkonsequenzen in der Argumentation (Sen. Beschl. v. 20.1.1983 - X ZB 7/82, Mitt. 1983, 112 - Flüssigkristall).1981, 45, 46 - Halbleitereinrichtung; Beschl. v. 20.1.1983 - X ZB 7/82, Mitt.
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des beschließenden Senats ist allerdings eine Entscheidung im Sinne der genannten Vorschrift auch dann mangelhaft, wenn eine Begründung zwar nicht gänzlich fehlt, die Gründe aber ganz unverständlich und verworren sind, so daß sie nicht erkennen lassen, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren, oder wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder einfach auf die Wiedergabe des Gesetzestexts beschränken (u.a. BGHZ 39, 333, 337 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; Sen. Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer; BGH, Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy). - BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91
Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96
1983, 112 - Flüssigkristall; Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159, 161 - Crackkatalysator II; Beschl. vom 2.3.1993 - X ZB 3/92, Umdr.
- BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92
Keine Berücksichtigung einer nach Beendigung der Tatsacheninstanz erklärten …
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des beschließenden Senats ist allerdings eine Entscheidung im Sinne der genannten Vorschrift auch dann mangelhaft, wenn eine Begründung zwar nicht gänzlich fehlt, die Gründe aber ganz unverständlich und verworren sind, so daß sie nicht erkennen lassen, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren, oder wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder einfach auf die Wiedergabe des Gesetzestexts beschränken (u.a. BGHZ 39, 333, 337 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; Sen. Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer; BGH, Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy). - BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91
"Boy"; Entscheidung über eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des beschließenden Senats ist allerdings eine Entscheidung im Sinne der genannten Vorschrift auch dann mangelhaft, wenn eine Begründung zwar nicht gänzlich fehlt, die Gründe aber ganz unverständlich und verworren sind, so daß sie nicht erkennen lassen, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren, oder wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder einfach auf die Wiedergabe des Gesetzestexts beschränken (u.a. BGHZ 39, 333, 337 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; Sen. Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer; BGH, Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy). - BGH, 28.11.1978 - X ZB 17/77
Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents - Prüfung eines zu erteilenden …
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß im Fehlen einer ausdrücklichen Erörterung solcher Gesichtspunkte ein Begründungsmangel nicht liegt (u.a. Sen. Beschl. vom 28.11.1963 - Ia ZB 202/63, GRUR 1964, 201, 202 - Elektrohandschleifgerät; Beschl. vom 11.12.1973 - X ZB 18/72, GRUR 1974, 419 - Oberflächenprofilierung; Beschl. vom 28.11.1978 - X ZB 17/77, GRUR 1979, 220 - ß-Wollastonit; Beschl. v. 16.9.1980 - X ZB 2/79, Mitt. - BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß im Fehlen einer ausdrücklichen Erörterung solcher Gesichtspunkte ein Begründungsmangel nicht liegt (u.a. Sen. Beschl. vom 28.11.1963 - Ia ZB 202/63, GRUR 1964, 201, 202 - Elektrohandschleifgerät; Beschl. vom 11.12.1973 - X ZB 18/72, GRUR 1974, 419 - Oberflächenprofilierung; Beschl. vom 28.11.1978 - X ZB 17/77, GRUR 1979, 220 - ß-Wollastonit; Beschl. v. 16.9.1980 - X ZB 2/79, Mitt. - BGH, 02.03.1993 - X ZB 3/92
Begründungszwang und Begründungsmangel im Rahmen einer Patententscheidung - …
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96
1983, 112 - Flüssigkristall; Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159, 161 - Crackkatalysator II; Beschl. vom 2.3.1993 - X ZB 3/92, Umdr. - BGH, 11.12.1973 - X ZB 18/72
Beweisantrag als selbstständiges Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel - …
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß im Fehlen einer ausdrücklichen Erörterung solcher Gesichtspunkte ein Begründungsmangel nicht liegt (u.a. Sen. Beschl. vom 28.11.1963 - Ia ZB 202/63, GRUR 1964, 201, 202 - Elektrohandschleifgerät; Beschl. vom 11.12.1973 - X ZB 18/72, GRUR 1974, 419 - Oberflächenprofilierung; Beschl. vom 28.11.1978 - X ZB 17/77, GRUR 1979, 220 - ß-Wollastonit; Beschl. v. 16.9.1980 - X ZB 2/79, Mitt. - BGH, 26.11.1987 - X ZB 20/86
Anmeldung eines Patents für ein Pflanzerdgerüst zur Vermeidung einer Austrocknung …
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96
Erst ein solcher Widerspruch in den Gründen, der dazu führt, daß nicht zu erkennen ist, welche Gesichtspunkte die Entscheidung tragen sollen, ist einer fehlenden Begründung gleichzuerachten (vgl. Sen. Beschl. v. 26.11.1987 - X ZB 20/86, Umdr. S. 5). - BGH, 31.05.1979 - X ZB 11/78
- BGH, 16.09.1980 - X ZB 2/79
- BGH, 08.10.1998 - X ZB 12/98
"Akteneinsicht XIV"; Voraussetzungen des jedermann zustehenden …
Ein nur auf die Nichtnennung eines etwaigen Auftraggebers gestützter Widerspruch gegen die Gewährung der Akteneinsicht kann deshalb nicht zum Erfolg führen, soweit er Akten betrifft, in die wie hier die Einsicht frei ist; dies entspricht auch der neueren Senatspraxis (unveröffentlichter Senatsbeschluß vom 25. Februar 1997 - X ZB 11/96). - BGH, 22.04.1998 - X ZB 5/97
"Alkyläther"; Zulässigkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde
Sie betrifft damit die inhaltliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung; ob die Beurteilung des Bundespatentgerichts richtig ist, kann im Verfahren der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde jedoch nicht geprüft werden (st. Rspr.: BGHZ 39, 333, 337, 341 - Warmpressen; Sen.Beschl. v. 03.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II m.w,N.; Sen.Beschl. v. 15.05.1997 - X ZB 11/96, BlPMZ 1997, 401 - Sicherheitspapier m.w.N.). - BGH, 07.12.1999 - X ZB 17/98
Patentanspruch - Widerruf eines Streitpatents - Erfinderische Tätigkeit - …
Dem völligen Fehlen der Gründe im Sinne der genannten Bestimmung steht es zwar gleich, wenn auf einzelne Ansprüche im Sinn des Verfahrensrechts oder auf einzelne erhebliche selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel überhaupt nicht eingegangen ist; in diesem Sinn unterliegt auch der Komplex der erfinderischen Tätigkeit als solcher der Begründungspflicht (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; Sen.Beschl. v. 15. Mai 1997 - X ZB 11/96, BlPMZ 1997, 401, 402 - Sicherheitspapier; Sen.Beschl. v. 30. September 1997 - X ZB 17/96, GRUR 1998, 373, 376 - Fersensporn; BGH, Beschl. v. 24. April 1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636 - Makol). - BGH, 30.09.1997 - X ZB 23/96
Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist allerdings eine Entscheidung im Sinne der genannten Vorschrift auch dann mangelhaft, wenn eine Begründung zwar nicht gänzlich fehlt, die Gründe aber ganz unverständlich und verworren sind, so daß sie nicht erkennen lassen, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren, oder wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder einfach auf die Wiedergabe des Gesetzestexts beschränken (zuletzt Sen.Beschl. v. 15.05.1997 - X ZB 11/96 - Sicherheitspapier, Veröffentlichung in BlPMZ vorgesehen).