Rechtsprechung
BGH, 26.11.1987 - X ZB 20/86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anmeldung eines Patents für ein Pflanzerdgerüst zur Vermeidung einer Austrocknung des Erdkerns - Ausweisung mit erfinderischem Gehalt für die Annahme eines Antrags zur Eintragung eines Patents - Erfinderischer Gehalt einer Sache als Anmeldungsgegenstand - Ausführliche ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 26.11.1987 - X ZB 20/86
§ 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG dient nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 39, 333, 337 ff [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH GRÜR 1979, 220, 221 - Beta-Wollastonit) der Sicherung des Begründungszwangs, nicht aber der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.
- BGH, 22.04.1998 - X ZB 5/97
"Alkyläther"; Zulässigkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde
Unvollständigkeit in der Begründung stellt einen Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG erst dar, wenn die vorhandenen Gründe ganz unverständlich, verworren oder in sich widersprüchlich sind oder wenn sie sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken, so daß auch sie nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen und rechtlichen Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren (…st. Rspr.: BGH, aaO; Sen.Beschl. v. 02.03.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer; Sen.Beschl. v. 26.11.1987 - X ZB 20/86, Umdr. S. 5), oder wenn von mehreren geltend gemachten ein (Angriffs- oder) Verteidigungsmittel, das selbständigen Charakter hat und deshalb in den Gründen auch zu bescheiden ist, bei der Begründung übergangen ist (…st. Rspr.: BGH, aaO - Crackkatalysator II; Sen.Beschl. v. 26.09.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät). - BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96
Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten
Erst ein solcher Widerspruch in den Gründen, der dazu führt, daß nicht zu erkennen ist, welche Gesichtspunkte die Entscheidung tragen sollen, ist einer fehlenden Begründung gleichzuerachten (vgl. Sen. Beschl. v. 26.11.1987 - X ZB 20/86, Umdr. S. 5).