Rechtsprechung
BGH, 29.06.1971 - X ZB 22/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Patentanmeldung - Offensichtlichkeit der Uneinheitlichkeit eines Patentanspruchs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 29.06.1971 - X ZB 22/70
- BGH, 29.07.1971 - X ZB 22/70
Papierfundstellen
- NJW 1971, 2073
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.06.1970 - X ZB 2/70
Fungizid
Auszug aus BGH, 29.06.1971 - X ZB 22/70
Das hat auch der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 18. Juni 1970 (GRUR 1970, 601 - Fungizid) gebilligt.
- BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00
Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für …
Eine Zurückweisung wegen Uneinheitlichkeit stünde zudem in Widerspruch mit dem vom Senat aufgestellten Grundsatz, wonach bei der Prüfung der Einheitlichkeit eine unnötige Zerstückelung der Patentanmeldung tunlichst zu vermeiden ist (Sen.Beschl. v. 29.06.1971 - X ZB 22/70, GRUR 1971, 512, 514 - Isomerisierung; Sen.Beschl. v. 25.06.1974 - X ZB 2/73, GRUR 1974, 774, 775 - Alkalidiamidophosphite). - BGH, 06.07.1971 - X ZB 9/70
Trioxan
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Rechtsprechung
BGH, 29.07.1971 - X ZB 22/70 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- BGH, 29.06.1971 - X ZB 22/70
- BGH, 29.07.1971 - X ZB 22/70
Papierfundstellen
- GRUR 1971, 512
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00
Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für …
Eine Zurückweisung wegen Uneinheitlichkeit stünde zudem in Widerspruch mit dem vom Senat aufgestellten Grundsatz, wonach bei der Prüfung der Einheitlichkeit eine unnötige Zerstückelung der Patentanmeldung tunlichst zu vermeiden ist (Sen.Beschl. v. 29.06.1971 - X ZB 22/70, GRUR 1971, 512, 514 - Isomerisierung; Sen.Beschl. v. 25.06.1974 - X ZB 2/73, GRUR 1974, 774, 775 - Alkalidiamidophosphite). - BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77
Farbbildröhre
Vielmehr ist bei der Beurteilung der Einheitlichkeit von den Grundsätzen der Entscheidung des Reichspatentamts vom 24. September 1913 (GRUR 1913, 281) auszugehen, die der Senat übernommen hat (BGH GRUR 1971, 512 - Isomerisierung). - BGH, 11.03.1975 - X ZB 4/74
Bäckerhefe
Der erkennende Senat hat wiederholt zu der Frage der Einheitlichkeit von Erfindungskomplexen Stellung genommen und dabei hervorgehoben, daß eine unnötige Zerstückelung einer Patentanmeldung tunlichst vermieden werden soll (BGH GRUR 1974, 774, 775 re. Sp. - Alkalidiamidophosphite und GRUR 1971, 512, 514 re.
- BGH, 20.02.1979 - X ZB 20/77
Tabelliermappe
Im übrigen würde auch aus der Ermittlung verschiedener Aufgaben für Hauptpatent und Zusatzanmeldung noch nicht die Uneinheitlichkeit der beiden technischen Lehren folgen, denn die Einheitlichkeit ist auch beim Vorliegen verschiedener Aufgaben dann zu bejahen, wenn diesen eine Gesamtaufgabe zugrunde liegt und alle Teile des Erfindungskomplexes zur Problemlösung geeignet sind (BGH GRUR 1971, 512, 514 - Isomerisierung). - BGH, 20.12.1988 - X ZB 30/87
Aufhebung und Zurückverweisung im Verfahren vor den Patentgerichten
Als "offensichtliche" Mängel hat der beschließende Senat nur solche angesehen, die als solche zweifelsfrei erkennbar offen zutage treten, ohne daß eine weitere Sachprüfung erforderlich ist (BGH GRUR 1971, 512, 514 - Isomerisierung). - BPatG, 16.06.2004 - 20 W (pat) 28/04
Patentrechtlicher Schutz eines kapazitiv messenden Sensors, insbesondere zum …
Schließlich ist auf den vom BGH aufgestellten und von ihm kürzlich erneut betonten (GRUR 2002, 143, 146 - Suche fehlerhafter Zeichenketten) Grundsatz zu verweisen, wonach bei der Prüfung der Einheitlichkeit eine unnötige Zerstückelung der Patentanmeldung tunlichst zu vermeiden ist (GRUR 1971, 512, 514 - Isomerisierung; GRUR 1974, 774, 775 - Alkalidiamidophosphite). - BGH, 27.06.1972 - X ZB 27/71
Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Rechtmäßigkeit der …
Die Rechtsprechung zur Frage der Einheitlichkeit (zuletzt BGH vom 29. Juni 1971, GRUR 1971, 512 - Isomerisierung) beruht nicht nur auf Erwägungen über die einer Erfindung zugrunde liegenden Probleme und die vorgeschlagenen Maßnahmen zu ihrer Lösung, sondern auch auf Überlegungen hinsichtlich der Praktikabilität des Erteilungsverfahrens, insbesondere in bezug auf die für die Erteilungsbehörde und die Allgemeinheit erforderliche Übersichtlichkeit eines beanspruchten Erfindungskomplexes.