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   BGH, 14.03.2006 - X ZB 5/04   

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https://dejure.org/2006,2448
BGH, 14.03.2006 - X ZB 5/04 (https://dejure.org/2006,2448)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2006 - X ZB 5/04 (https://dejure.org/2006,2448)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2006 - X ZB 5/04 (https://dejure.org/2006,2448)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Entscheidung über die Patentanmeldung in der Fassung des Hauptantrags und der Zurückstellung der Patentanmeldung in der Fassung des Hilfsantrags; Zulässigkeit der Beanspruchung eines Patents mit mehreren Patentansprüchen ein und derselben oder mehrerer ...

  • Judicialis

    PatG § 34; ; PatG § 48

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 34 § 48
    "Mikroprozessor"; Entscheidung über Haupt-und Hilfsantrag einer Patentanmeldung; Rechtsfolgen der Übereinstimmung des Schutzbereichs von Patentansprüchen

  • rechtsportal.de

    PatG § 34 § 48
    "Mikroprozessor"; Entscheidung über Haupt-und Hilfsantrag einer Patentanmeldung; Rechtsfolgen der Übereinstimmung des Schutzbereichs von Patentansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Rechtsschutzbedürfnis: Patentierung ein und desselben Gegenstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 166, 347
  • GRUR 2006, 748
  • GRUR Int. 2006, 763
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77

    Farbbildröhre

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 5/04
    Dieser Ausgangspunkt entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 54, 181, 184 - Fungizid; 68, 156, 159 - Benzolsulfonylharnstoff; BGHZ 73, 183, 186 f. - Farbbildröhre; Sen.Beschl. v. 16.09.1997 - X ZB 21/94, GRUR 1998, 130 - Handhabungsgerät).

    Denn das Gesetz gewährt dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger den öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Erteilung des Patents für die Erfindung in dem gesetzlich geregelten Patenterteilungsverfahren, so dass dieser die Erteilung des Patents grundsätzlich in der Ausgestaltung verlangen kann, die der gegebenen neuen technischen Lehre entspricht (BGHZ 54, 181, 184 f. - Fungizid; BGHZ 73, 183 - Farbbildröhre; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 34 PatG Rdn. 89).

    Der Umstand, dass die beanspruchte Erfindung mit den als Sachansprüche formulierten Patentansprüchen 1 und 19 mehrere Ausprägungen innerhalb ein und derselben Patentkategorie findet, steht als solcher dem Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht entgegen (BGHZ 73, 183, 186 f. - Farbbildröhre).

    Zwar bestehen Übereinstimmungen im Schutzbereich der Ansprüche untereinander; solche Übereinstimmungen berühren aber das Rechtsschutzbedürfnis nicht (BGHZ 73, 183, 187; vgl. auch Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 34 PatG Rdn. 89), solange der Erteilungsantrag nicht auf eine mehrfache Patentierung ein und desselben Gegenstands gerichtet wird (Benkard/Melullis, aaO, Art. 52 EPÜ Rdn. 10).

  • BGH, 18.06.1970 - X ZB 2/70

    Fungizid

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 5/04
    Dieser Ausgangspunkt entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 54, 181, 184 - Fungizid; 68, 156, 159 - Benzolsulfonylharnstoff; BGHZ 73, 183, 186 f. - Farbbildröhre; Sen.Beschl. v. 16.09.1997 - X ZB 21/94, GRUR 1998, 130 - Handhabungsgerät).

    Denn das Gesetz gewährt dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger den öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Erteilung des Patents für die Erfindung in dem gesetzlich geregelten Patenterteilungsverfahren, so dass dieser die Erteilung des Patents grundsätzlich in der Ausgestaltung verlangen kann, die der gegebenen neuen technischen Lehre entspricht (BGHZ 54, 181, 184 f. - Fungizid; BGHZ 73, 183 - Farbbildröhre; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 34 PatG Rdn. 89).

    Nichts anderes gilt für einen auf ein Erzeugnis gerichteten Sachanspruch und einen mit diesem kumulierten Verwendungsanspruch (BGHZ 54, 181, 185).

  • BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94

    "Handhabungsgerät"; Rechtsschutzbedürfnis für einen Verfahrensanspruch

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 5/04
    Dieser Ausgangspunkt entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 54, 181, 184 - Fungizid; 68, 156, 159 - Benzolsulfonylharnstoff; BGHZ 73, 183, 186 f. - Farbbildröhre; Sen.Beschl. v. 16.09.1997 - X ZB 21/94, GRUR 1998, 130 - Handhabungsgerät).

    Aus dem Senatsbeschluss vom 16. September 1997 (X ZB 21/94, GRUR 1998, 130 - Handhabungsgerät) ist nichts Gegenteiliges herzuleiten, denn er betraf einen nicht verallgemeinerungsfähigen Fall, in dem der Senat an die Feststellung des Inhalts eines neben einem Vorrichtungsanspruch geltend gemachten Verfahrensanspruchs gebunden war (vgl. Benkard/Melullis, aaO, Art. 52 EPÜ Rdn. 11).

  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84

    "borhaltige Stähle"; Stand der Technik

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 5/04
    Lässt sich die Erfindung in mehrere Kategorien einordnen, hat der Anmelder das Recht, unter den in Betracht kommenden Anspruchsformen jede Kategorie zu wählen, die er wünscht (BGHZ 95, 295, 297 - borhaltige Stähle).
  • BPatG, 16.10.2003 - 17 W (pat) 1/01
    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 5/04
    Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde der Anmelderin durch Teilbeschluss (veröffentlicht in BPatGE 47, 224 und GRUR 2004, 320 ff.) im Hauptantrag zurückgewiesen und die Entscheidung über die Patenterteilung nach dem Hilfsantrag zurückgestellt.
  • BGH, 20.01.1977 - X ZB 13/75

    Patentierbarkeit eines therapeutischen Anwendungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - X ZB 5/04
    Dieser Ausgangspunkt entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 54, 181, 184 - Fungizid; 68, 156, 159 - Benzolsulfonylharnstoff; BGHZ 73, 183, 186 f. - Farbbildröhre; Sen.Beschl. v. 16.09.1997 - X ZB 21/94, GRUR 1998, 130 - Handhabungsgerät).
  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06

    Pipettensystem

    Er kann vielmehr die Erteilung des Patents grundsätzlich in jeder Ausgestaltung verlangen, die der gegebenen technischen Lehre entspricht und patentfähig ist (BGHZ 166, 347, 349 f. - Mikroprozessor).
  • BGH, 24.10.2017 - X ZR 55/16

    Trommeleinheit - Patentverletzungsverfahren wegen des Vertriebs von

    Deshalb steht es dem Berechtigten grundsätzlich frei, neben einem Erzeugnis auch ein Verfahren oder eine Verwendung zu beanspruchen oder mehrere Patentansprüche derselben Kategorie zu formulieren (BGH, Beschluss vom 14. März 2006 - X ZB 5/04, BGHZ 166, 347 = GRUR 2006, 748 Rn. 16 f. - Mikroprozessor).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06

    Hubgliedertor II

    Vor diesem Hintergrund kann es mangels Entscheidungsrelevanz dahingestellt bleiben, ob der Kläger im Nichtigkeitsverfahren bei eingeschränkter Verteidigung des Streitpatents durch den Beklagten überhaupt zulässigerweise geltend machen kann, dass dem Beklagten das Rechtsschutzinteresse an der eingeschränkten Aufrechterhaltung des Patents unter dem Gesichtspunkt der Doppelpatentierung fehlt (vgl. zum fehlenden Rechtsschutzinteresse an einer mehrfachen identischen Patentierung im Erteilungsverfahren: Sen. Beschl. v. 14.3. 2006 - X ZB 5/04, GRUR 2006, 748, 750 - Mikroprozessor; Benkard/Melullis, PatG, 10. Aufl., § 1 PatG, Rdn. 74i).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2016 - 15 U 47/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine elektrofotographische

    Nur soweit der Anspruch - in der von ihm gewählten Ausgestaltung - neu und erfinderisch ist, wird der Schutz gewährt und kann die Erteilung des Patents verlangt werden (BGH GRUR 2007, 769 - Pipettensystem; BGH GRUR 2006, 748 - Mikroprozessor).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2016 - 15 U 49/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine elektrofotographische

    Nur soweit der Anspruch - in der von ihm gewählten Ausgestaltung - neu und erfinderisch ist, wird der Schutz gewährt und kann die Erteilung des Patents verlangt werden (BGH GRUR 2007, 769 - Pipettensystem; BGH GRUR 2006, 748 - Mikroprozessor).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 68/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine elektrophotographische

    Nur soweit der Anspruch - in der von ihm gewählten Ausgestaltung - neu und erfinderisch ist, wird der Schutz gewährt und kann die Erteilung des Patents verlangt werden (BGH GRUR 2007, 769 - Pipettensystem; BGH GRUR 2006, 748 - Mikroprozessor).
  • BGH, 24.10.2017 - X ZR 57/16

    Patentverletzungsverfahren wegen des Vertriebs von wiederaufbereiteten

    Deshalb steht es dem Berechtigten grundsätzlich frei, neben einem Erzeugnis auch ein Verfahren oder eine Verwendung zu beanspruchen oder mehrere Patentansprüche derselben Kategorie zu formulieren (BGH, Beschluss vom 14. März 2006 - X ZB 5/04, BGHZ 166, 347 = GRUR 2006, 748 Rn. 16 f. - Mikroprozessor).
  • LG Düsseldorf, 06.04.2017 - 4a O 1/16

    Elektrofotografische Trommeleinheit

    Eine Betrachtung stets der größtmöglichen Einheit geht nicht aus der in der mündlichen Verhandlung vom 23.03.2017 angeführten Entscheidung "Mikroprozessor" des BGH (BGH, GRUR 2006, 748 - Mikroprozessor) hervor.

    Aus dem dortigen Satz: "Soweit sachliche Überschneidungen im Schutzbereich der Patenansprüche 1 und 19 in Betracht kommen, sind diese über den Grundsatz der Erschöpfung des Patentrechts zu lösen" (BGH, GRUR 2006, 748, 750 Rn. 18 - Mikroprozessor), kann dies nicht geschlossen werden.

  • BPatG, 07.09.2010 - 21 W (pat) 67/06

    Patentbeschwerdeverfahren - zum Rechtsschutzbedürfnis - Patent mit mehreren

    Grundsätzlich ist für jede Patentanmeldung ein Rechtsschutzbedürfnis erforderlich (vgl. BGH GRUR 2006, 748 - Mikroprozessor m. w. N.), was regelmäßig bereits durch die Anmeldung selbst gegeben ist, da mit ihr ein anderweitig nicht zu erreichender Schutz des Anmelders für die angemeldete Erfindung herbeigeführt werden soll.

    Die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2006 (X ZB 5/04 - Mikroprozessor) wurde jedoch erst zu einem Zeitpunkt in den einschlägigen Fachzeitschriften, die auch in der Bibliothek des Deutschen Patent- und Markenamts aufliegen, (GRUR, Heft 9, Sept. 2006, 748; BlPMZ, Heft 8-9, Aug. 2006, 285; Mitt., Heft 7, Juli 2006, 314) veröffentlicht, der nach der Beschlussfassung der Prüfungsstelle lag: Der angefochtene Beschluss wurde am 13. Mai 2006 von der Prüfungsstelle gefasst und gelangte anschließend zum Schreibdienst.

  • BPatG, 10.11.2015 - 20 W (pat) 28/13

    Patentbeschwerdeverfahren - "Blattgut" - grundsätzlich kommt Verfahrensansprüchen

    Zur Begründung hat sie unter Hinweis auf die Entscheidungen BGH X ZB 5/04 - Mikroprozessor sowie BPatG 19 W (pat) 55/09 vorgetragen, dass keine rechtlichen Bedenken gegen die Nebenordnung eines Verfahrens und einer Vorrichtung, welche die gleichen Merkmale aufwiesen, bestünden, außerdem sei sie nicht verpflichtet, ein Rechtsschutzbedürfnis darzulegen.

    Die Prüfungsstelle ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass für eine Patentanmeldung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rechtsschutzbedürfnis erforderlich ist (vgl. BGHZ 54, 181, 184 - Fungizid; BGHZ 73, 183, 186f. - Farbbildröhre; BGH GRUR 1998, 130 - Handhabungsgerät; BGH GRUR 2006, 748, 749 - Mikroprozessor).

  • BPatG, 24.03.2009 - 17 W (pat) 46/05
  • BPatG, 10.11.2015 - 20 W (pat) 32/14

    Patentfähigkeit des angemeldeten Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und

  • BPatG, 10.11.2015 - 20 W (pat) 76/13

    Voraussetzungen für ein Erfordernis zur Darlegung eines Rechtsschutzbedürfnisses

  • BPatG, 24.01.2014 - 18 W (pat) 17/14
  • BPatG, 16.02.2011 - 19 W (pat) 55/09

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und Selbstbedienungsgerät für die Anzeige

  • BPatG, 19.01.2011 - 17 W (pat) 104/07

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und Vorrichtung zum Transport von

  • BPatG, 13.01.2011 - 21 W (pat) 16/09

    Patentbeschwerdeverfahren - Rechtspersönlichkeit der Anmelderin ist nach

  • BPatG, 12.11.2012 - 9 W (pat) 14/07
  • BPatG, 17.12.2009 - 17 W (pat) 3/08
  • BPatG, 18.11.2020 - 11 W (pat) 13/19
  • BPatG, 18.07.2008 - 17 W (pat) 28/08
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