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   BGH, 27.03.1980 - X ZB 5/79   

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https://dejure.org/1980,85
BGH, 27.03.1980 - X ZB 5/79 (https://dejure.org/1980,85)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1980 - X ZB 5/79 (https://dejure.org/1980,85)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1980 - X ZB 5/79 (https://dejure.org/1980,85)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 666
  • GRUR 1980, 716
 
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Wird zitiert von ... (103)

  • BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98

    Graustufenbild; Teilung der Anmeldung im Verfahren vor dem Patentgericht

    Auf diese Vorschrift kann eine Teilung daher nicht mehr gestützt werden, wenn über die Anmeldung unanfechtbar abschließend entschieden ist (Benkard, PatG/GebrMG, 9. Aufl., § 39 PatG Rdn. 3; Busse, PatG, 5. Aufl., § 39 PatG Rdn. 6; Bernhardt/Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 4. Aufl., S. 400; s. auch Sen.Beschl. v. 27.3.1980 - X ZB 5/79, GRUR 1980, 716, 718 - Schlackenbad).
  • BPatG, 19.05.2016 - 35 W (pat) 1/15

    Bekämpfen von Feldmäusen - Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Bekämpfen von

    In einer teilweisen Gewährung des Gebrauchsmusters wäre somit eine Abweichung vom Gewollten und damit ein Verstoß gegen den Antragsgrundsatz zu sehen (vgl. hierzu BGH GRUR 1980, 716 ff. - "Schlackenbad"; GRUR 1997, 120 ff. - "Elektrisches Speicherheizgerät" und GRUR 2007, 862 ff. - "Informationsübermittlungsverfahren II").
  • BGH, 22.06.1993 - X ZB 22/92

    Ausreichende Begründung durch Bezugnahme auf angefochtene Einspruchsentscheidung

    Wenn der Hauptanspruch - wie das Bundespatentgericht festgestellt hat - wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit nicht gewährbar ist, muß die Anmeldung insgesamt zurückgewiesen werden, sofern der Patentinhaber keinen eingeschränkten Hilfsantrag gestellt hat (BGH GRUR 1980, 716, 718 - "Schlackenbad"; vgl. Benkard a.a.O. § 49 PatG Rdn. 2 m.w.N.).
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