Rechtsprechung
BGH, 30.06.2009 - X ZR 107/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beruhen eines Streitpatents einer Widerstandsschweißvorrichtung mit einem Steuer- und/oder Regelgerät auf erfinderischer Tätigkeit
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 1
Nichtigerklärung eines Patents für eine Widerstandsschweißvorrichtung, da die Lehre nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruht - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 19.05.2005 - 2 Ni 3/04
- BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
- BGH, 30.06.2009 - X ZR 107/05 (1)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.02.2000 - X ZR 166/97
Europäisches Patent - Streitpatent - Gebrauchsmuster - Nichtigkeitsgrund - …
Auszug aus BGH, 30.06.2009 - X ZR 107/05
Genauer eingrenzende Feststellungen zum maßgeblichen Durchschnittsfachmann, d.h. der Person, die mit Entwicklungsarbeiten auf dem jeweiligen technischen Fachgebiet üblicherweise betraut wird (Sen. Urt. v. 29.2.2000 - X ZR 166/97, BeckRS 2000 30098745), konnten auf Grund der Verhandlung und der Beweisaufnahme nicht getroffen werden.
- BGH, 12.01.2010 - X ZR 139/05
Patentfähigkeit einer Vorrichtung zur wesentlichen Verringerung des …
Es kann dahinstehen, ob ein langer Zeitraum, der bis zur Entstehung einer Erfindung verstrichen ist, überhaupt ein verlässliches Beweisanzeichen (Hilfskriterium) für erfinderische Tätigkeit sein kann (vgl. Sen. Urt. v. 30.6. 2009 - X ZR 107/05 Tz. 44;… Urt. v. 30.7.2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel). - LG Düsseldorf, 05.10.2017 - 4b O 39/16
Aerosolbehälter
Der Fachmann wird Kenntnisse auf technischen Nachbargebieten heranziehen (vgl. BGH, Urt. v. 30.06.2009, X ZR 107/05, Rn. 41 - Widerstandsschweißvorrichtung), wie dem technischen Gebiet der Siphon-Sahne-Spender und Schlagsahnegeräte.
Rechtsprechung
BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Benennung des Auftraggebers eines Akteneinsicht begehrenden Anwalts sowie der Darlegung eines berechtigten Interesses nach § 99 Abs. 3 S. 3 Patentgesetz (PatG) trotz Nichtvorliegen eines der Akteneinsicht entgegenstehenden schutzwürdigen Interesses
- Judicialis
PatG § 31 Abs. 1 Satz 2; ; PatG § 99 Abs. 3 Satz 1; ; PatG § 99 Abs. 3 Satz 3
- ra.de
- rechtsportal.de
PatG § 99 Abs. 3 S. 1 § 31 Abs. 1 S. 2
Akteneinsicht im Verfahren vor den Patentgerichten - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Patenrecht - Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 19.05.2005 - 2 Ni 3/04
- BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
- BGH, 30.06.2009 - X ZR 107/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
Er bedarf nach § 99 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG weder der Benennung des Auftraggebers des die Akteneinsicht begehrenden Anwalts noch der Darlegung eines berechtigten Interesses (Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Sen.Beschl. v. 28.11.2000 - X ZR 237/98, BGH-Report 2001, 223 - Akteneinsicht 020; st. Rspr.). - BGH, 28.11.2000 - X ZR 237/98
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
Er bedarf nach § 99 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG weder der Benennung des Auftraggebers des die Akteneinsicht begehrenden Anwalts noch der Darlegung eines berechtigten Interesses (Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Sen.Beschl. v. 28.11.2000 - X ZR 237/98, BGH-Report 2001, 223 - Akteneinsicht 020; st. Rspr.). - BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69
Entscheidung über den Antrag eines Dritten auf Einsicht in die Akten eines …
Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
Die Notwendigkeit einer solchen Darlegung besteht nach § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG nur dann, wenn von Seiten des Patentinhabers oder des diesem im Hinblick auf die Akteneinsicht gleich zu behandelnden Nichtigkeitsklägers (vgl. dazu Sen.Beschl. v. 16.12.1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX) ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse dargetan wird; erst nach einer solchen Darlegung bedarf es einer Abwägung der Interessen der Beteiligten (Sen.Beschl. v. 16.12.1971, aaO).