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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2009 - X ZR 107/05 (1)   

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https://dejure.org/2009,7611
BGH, 30.06.2009 - X ZR 107/05 (1) (https://dejure.org/2009,7611)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2009 - X ZR 107/05 (1) (https://dejure.org/2009,7611)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - X ZR 107/05 (1) (https://dejure.org/2009,7611)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 1
    Nichtigerklärung eines Patents für eine Widerstandsschweißvorrichtung, da die Lehre nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.02.2000 - X ZR 166/97

    Europäisches Patent - Streitpatent - Gebrauchsmuster - Nichtigkeitsgrund -

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - X ZR 107/05
    Genauer eingrenzende Feststellungen zum maßgeblichen Durchschnittsfachmann, d.h. der Person, die mit Entwicklungsarbeiten auf dem jeweiligen technischen Fachgebiet üblicherweise betraut wird (Sen. Urt. v. 29.2.2000 - X ZR 166/97, BeckRS 2000 30098745), konnten auf Grund der Verhandlung und der Beweisaufnahme nicht getroffen werden.
  • BGH, 12.01.2010 - X ZR 139/05

    Patentfähigkeit einer Vorrichtung zur wesentlichen Verringerung des

    Es kann dahinstehen, ob ein langer Zeitraum, der bis zur Entstehung einer Erfindung verstrichen ist, überhaupt ein verlässliches Beweisanzeichen (Hilfskriterium) für erfinderische Tätigkeit sein kann (vgl. Sen. Urt. v. 30.6. 2009 - X ZR 107/05 Tz. 44; Urt. v. 30.7.2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • LG Düsseldorf, 05.10.2017 - 4b O 39/16

    Aerosolbehälter

    Der Fachmann wird Kenntnisse auf technischen Nachbargebieten heranziehen (vgl. BGH, Urt. v. 30.06.2009, X ZR 107/05, Rn. 41 - Widerstandsschweißvorrichtung), wie dem technischen Gebiet der Siphon-Sahne-Spender und Schlagsahnegeräte.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05   

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https://dejure.org/2007,9942
BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05 (https://dejure.org/2007,9942)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2007 - X ZR 107/05 (https://dejure.org/2007,9942)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - X ZR 107/05 (https://dejure.org/2007,9942)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Benennung des Auftraggebers eines Akteneinsicht begehrenden Anwalts sowie der Darlegung eines berechtigten Interesses nach § 99 Abs. 3 S. 3 Patentgesetz (PatG) trotz Nichtvorliegen eines der Akteneinsicht entgegenstehenden schutzwürdigen Interesses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
    Er bedarf nach § 99 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG weder der Benennung des Auftraggebers des die Akteneinsicht begehrenden Anwalts noch der Darlegung eines berechtigten Interesses (Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Sen.Beschl. v. 28.11.2000 - X ZR 237/98, BGH-Report 2001, 223 - Akteneinsicht 020; st. Rspr.).
  • BGH, 28.11.2000 - X ZR 237/98

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
    Er bedarf nach § 99 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG weder der Benennung des Auftraggebers des die Akteneinsicht begehrenden Anwalts noch der Darlegung eines berechtigten Interesses (Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Sen.Beschl. v. 28.11.2000 - X ZR 237/98, BGH-Report 2001, 223 - Akteneinsicht 020; st. Rspr.).
  • BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69

    Entscheidung über den Antrag eines Dritten auf Einsicht in die Akten eines

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
    Die Notwendigkeit einer solchen Darlegung besteht nach § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG nur dann, wenn von Seiten des Patentinhabers oder des diesem im Hinblick auf die Akteneinsicht gleich zu behandelnden Nichtigkeitsklägers (vgl. dazu Sen.Beschl. v. 16.12.1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX) ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse dargetan wird; erst nach einer solchen Darlegung bedarf es einer Abwägung der Interessen der Beteiligten (Sen.Beschl. v. 16.12.1971, aaO).
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