Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.11.2000

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   BGH, 01.02.2000 - X ZR 237/98   

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BGH, 01.02.2000 - X ZR 237/98 (https://dejure.org/2000,2716)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2000 - X ZR 237/98 (https://dejure.org/2000,2716)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - X ZR 237/98 (https://dejure.org/2000,2716)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VO (EWG) Nr. 1768/92 des Rates vom 18. Juni 1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel Art. 15, Art. 19 Abs. 1; PatG § 16 a

  • Wolters Kluwer

    Vorlage an den EuGH - Arzneimittel - Schutzzertifikat - Inverkehrbringen - Genehmigung - Später erteilte Genehmigung - Effektive Vermarktung - Erste Genehmigung - Nichtigkeitsgründe - Korrektur der Laufzeit - Stichtag - Unterschiedliche Stichtage

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Auslegung der EWG-VO über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1768/92 des Rates vom 18. Juni 1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel Art. 15; ; VO (EWG) Nr. 1768/92 des Rates vom 18. Juni 1992... über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel Art. 19 Abs. 1; ; PatG § 16 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Omeprazol"; Vorlage an den EuGH im Verfahren auf Erteilung eines Schutzzertifikats

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 392
  • BB 2000, 301
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.03.1968 - 5/67

    Beus GmbH / Hauptzollamt München

    Auszug aus BGH, 01.02.2000 - X ZR 237/98
    Es kann nicht verlangt werden, daß eine Verordnung die mitunter zahlreichen und weitverzweigten tatsächlichen Umstände im einzelnen anführt, auf deren Grundlage die Verordnung ergangen ist, und noch weniger, daß sie diese Umstände mehr oder weniger vollständig würdigt (EuGH, Urt. v. 13.3.1968 - Rs. 5/67, Slg. 1968, 128, 144; Geiger, EG-Vertrag, 2. Aufl., Art. 190 Rdn. 4; Grabitz/Grabitz, EUV/EGV, Art. 190 Rdn. 5).
  • EuGH, 12.06.1997 - C-110/95

    Yamanouchi Pharmaceutical / Comptroller-General of Patents, Designs und Trade

    Auszug aus BGH, 01.02.2000 - X ZR 237/98
    In diesen Bestimmungen ist jedoch, wie auch die Beklagte nicht in Frage stellt, die erste Verkehrsgenehmigung gemeint, die in irgendeinem beliebigen Mitgliedstaat der Gemeinschaft erteilt worden ist (vgl. hierzu auch EuGH, Urt. v. 12. Juni 1997, Rechtssache C-110/95, Slg. 1997 I-3266, 3276 Rdn. 23 - Yamanouchi).
  • EuGH, 26.01.1984 - 301/82

    Clin-Midy / Belgischer Staat

    Auszug aus BGH, 01.02.2000 - X ZR 237/98
    Andere Erfordernisse, z.B. preisrechtlicher Art, spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle (vgl. Art. 3 Abs. 2 Richtlinie 65/65/EWG in der Fassung des Art. 1 Nr. 1 der Richtlinie 93/39/EWG v. 14.06.1993, ABl. EG Nr. L 214, S. 22 v. 24.08.1993; EuGH, Urt. v. 26.01.1984 - Rs 301/82, Slg. 1984, 251, 259 Rdn. 9).
  • BPatG, 15.03.2004 - 3 Ni 50/98
    Der Senat hatte mit Beschluss vom 30. November 2000 das mit Beschluss vom 13. Juni 2000 verbundene Nichtigkeitsverfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Vorlageverfahren auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2000 im Verfahren X ZR 237/98.

    (BGH X ZR 237/98; GRUR 2000, 392) ausgesetzt.

    Nach Erledigung des Verfahrens C-127/00 vor dem EuGH im Vorlageverfahren auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2000 im Verfahren X ZR 237/98 durch Urteil vom 11. Dezember 2003 war die insoweit mit Senatsbeschluss vom 30. November 2000 angeordnete Aussetzung des Nichtigkeitsverfahrens für beendet zu erklären (vgl Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl, § 148 Rn 14).

  • BPatG, 19.12.2005 - 3 Ni 1/00
    Mit Beschluss vom 21. Mai 2000 hat der Senat das Nichtigkeitsverfahren bis zur abschließenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Nichtigkeitsberufungsverfahren X ZR 237/98 betreffend die Nichtigerklärung des hier streitgegenständlichen Schutzzertifikats ausgesetzt.

    Hinsichtlich des Gegenstandswerts verweist sie auf die entsprechende Festsetzung sowohl im erstinstanzlichen Nichtigkeitsverfahren 3 Ni 23/96 als auch im Berufungsverfahren X ZR 237/98.

    Für die Klägerin, die von der Beklagten bereits wegen Verletzung des Schutzzertifikats 29 60 293 in Anspruch genommen worden war, war es in keiner Hinsicht zumutbar, den Ausgang des Nichtigkeitsberufungsverfahrens X ZR 237/98 in Sachen dieses Schutzzertifikats abzuwarten, um der Beklagten ein weiteres kostenträchtiges Nichtigkeitsverfahren zu ersparen.

  • BPatG, 30.11.2000 - 3 Ni 50/98
    hilfsweise, das Verfahren bis zu einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die im Verfahren X ZR 237/98 vom Bundesgerichtshof vorgelegten Fragen in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO auszusetzen.

    Im Hinblick auf seine og Entscheidung erscheint es dem Senat aber auch nicht sinnvoll, in der vorliegenden Sache eine den Klagen stattgebende Entscheidung zu treffen, ohne daß absehbar wäre, zu welchem Ergebnis der Europäische Gerichtshof auf den vorgelegten Fragenkatalog des Bundesgerichtshofs hin kommen wird (vgl BGH GRUR 2000, 392).

  • BPatG, 19.02.2004 - 3 Ni 1/01
    Der Senat hatte mit Beschluss vom 29. Mai 2001 das Nichtigkeitsverfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Vorlageverfahren auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2000 im Verfahren X ZR 237/98 (BGH X ZR 237/98; GRUR 2000, 392) ausgesetzt.

    Nach Erledigung des Verfahrens C-127/00 vor dem EuGH im Vorlageverfahren auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2000 im Verfahren X ZR 237/98 durch Urteil vom 11. Dezember 2003 war die insoweit mit Senatsbeschluss vom 29. Mai 2001 angeordnete Aussetzung des Nichtigkeitsverfahrens für beendet zu erklären (vgl Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl, § 148 Rn 14).

  • BPatG, 18.07.2006 - 14 W (pat) 42/04
    11. Dezember 2003 (GRUR 2004, 225 - Omeprazol), die der Patentabteilung bei ihrer Entscheidung vom 19. März 2004 offensichtlich nicht vorlag und deshalb ersichtlich unberücksichtigt geblieben ist, zu der Vorlagefrage des BGH in diesem Verfahren (BGH GRUR 2000, 392 - Omeprazol) ist nunmehr klargestellt, dass der in verschiedenen Vorschriften der VO (EWG) 1768/92 enthaltene Begriff "erste Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft" dahin zu verstehen ist, dass es sich um eine, gemäß der RL 65/65/EWG erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen handeln muss (EuGH a. a. O., Ziff. 58 - Omeprazol).
  • LG Hamburg, 07.03.2001 - 315 O 91/01

    Verfolgung der Verletzung eines Patentes bzw. eines ergänzenden Schutzzertifikats

    Der BGH hat in seinem Vorlagebeschluß vom 01.02.2000 (Az.: X ZR 237/98) ebenfalls - in diesem Sinne kann man die Begründung der Vorlagefragen jedenfalls verstehen - die Tendenz erkennen lassen, Art. 19 Abs. 1 VO 1768/92 dahingehend auszulegen, daß unter der "'ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft' eine solche i.S.d. Richtlinien 65/65/EWG bzw. 81/851/EWG zu verstehen ist, die sich von der ersten Genehmigung nach Art. 3 Buchst. b VO nicht inhaltlich, sondern nur dadurch unterscheidet, daß sie nicht in dem Mitgliedstaat, in dem das Zertifikat angemeldet wird (Anmeldestaat), sondern in einem anderen erteilt worden ist.".
  • BPatG, 09.03.2000 - 3 Ni 11/99
    Zur Frage eines möglichen Verstosses gegen Art. 15 EG-VO hat der Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 1. Februar 2000 (Aktenzeichen X ZR 237/98) dem Europäischen Gerichtshof einen Fragen-Katalog vorgelegt, dessen Beantwortung sich auch auf den Bestand des Schutzzertifikats auswirken wird.
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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2000 - X ZR 237/98 (1)   

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https://dejure.org/2000,3945
BGH, 28.11.2000 - X ZR 237/98 (1) (https://dejure.org/2000,3945)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2000 - X ZR 237/98 (1) (https://dejure.org/2000,3945)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2000 - X ZR 237/98 (1) (https://dejure.org/2000,3945)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - X ZR 237/98
    Soweit der beschließende Senat in der Vergangenheit die Akteneinsicht durch einen Patentanwalt oder einen Rechtsanwalt davon abhängig gemacht hat, daß dieser seinen Auftraggeber benennt (vgl. BGHZ 42, 19, 29 - Akteneinsicht I; zum früheren Recht vgl. auch Benkard/Schäfers, PatG, GebrMG, 8. Aufl., § 99 PatG Rdn. 16; Busse, PatG, 5. Aufl., § 99 PatG Rdn. 36 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Senats und des BPatG), hat er hieran nicht mehr festgehalten (Sen.Beschl. vom 17.10.2000 - X ZR 4/00 - Akteneinsicht XV, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 08.10.1998 - X ZB 12/98

    "Akteneinsicht XIV"; Voraussetzungen des jedermann zustehenden

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - X ZR 237/98
    Wenn weder von ihm noch von der von seinem Mandanten die Darlegung des eigenen Interesses an der Akteneinsicht verlangt werden kann, besteht insoweit auch kein Anlaß, seinen Mandanten namhaft zu machen (so auch im Ergebnis Sen.Beschl. v. 8.10.1998 - X ZB 12/98, GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV für die Einsichtnahme in die Beschwerdeakten in einem Gebrauchsmusterlöschungsverfahren).
  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 233/63

    Akteneinsicht in Patentsachen

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - X ZR 237/98
    Soweit der beschließende Senat in der Vergangenheit die Akteneinsicht durch einen Patentanwalt oder einen Rechtsanwalt davon abhängig gemacht hat, daß dieser seinen Auftraggeber benennt (vgl. BGHZ 42, 19, 29 - Akteneinsicht I; zum früheren Recht vgl. auch Benkard/Schäfers, PatG, GebrMG, 8. Aufl., § 99 PatG Rdn. 16; Busse, PatG, 5. Aufl., § 99 PatG Rdn. 36 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Senats und des BPatG), hat er hieran nicht mehr festgehalten (Sen.Beschl. vom 17.10.2000 - X ZR 4/00 - Akteneinsicht XV, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05

    Akteneinsicht im Verfahren vor den Patentgerichten

    Er bedarf nach § 99 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG weder der Benennung des Auftraggebers des die Akteneinsicht begehrenden Anwalts noch der Darlegung eines berechtigten Interesses (Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Sen.Beschl. v. 28.11.2000 - X ZR 237/98, BGH-Report 2001, 223 - Akteneinsicht 020; st. Rspr.).
  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 32/03

    Gewährung von Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Denn danach setzt das Recht auf Akteneinsicht nicht voraus, dass der Antragsteller ein berechtigtes Interesse darlegt (st. Rspr., z.B. Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Sen.Beschl. v. 28.11.2000 - X ZR 237/98, BGH-Report 2001, 223 - Akteneinsicht 020).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 231/02

    Zulässigkeit eines Akteneinsichtsantrages im Verfahren vor den Patentgerichten

    Er bedarf nach § 99 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG weder der Benennung des Auftraggebers des die Akteneinsicht begehrenden Anwalts noch der Darlegung eines berechtigten Interesses (Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Sen.Beschl. v. 28.11.2000 - X ZR 237/98, BGH-Report 2001, 223 - Akteneinsicht 020; st. Rspr.).
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