Rechtsprechung
BFH, 11.02.2003 - XI B 172/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit substanzieller und konkreter Angaben bei der Darlegung der Zulassungsgründe - Einbeziehung nicht sozialversicherungspflichtiger Einnahmen in die Kürzung des Vorwegabzugs
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Grundsätzliche Bedeutung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.10.2002 - XI R 23/00
Vorwegabzug für Vorsorgaufwendungen
Auszug aus BFH, 11.02.2003 - XI B 172/01
Im Übrigen hat der Senat mit Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 23/00 entschieden, dass in die Kürzung des Vorwegabzugs auch nicht sozialversicherungspflichtige Einnahmen einzubeziehen sind.
- BFH, 08.12.2003 - V B 267/02
Keine Steuerbegünstigung für Umsätze eines als gemeinnützig anerkannten Vereins …
Dazu sind substantiierte Angaben dazu erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652). - BFH, 22.10.2003 - V B 76/03
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und Entscheidung des BFH zur Sicherung …
Dazu sind substantielle und konkrete Angaben dazu erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652). - BFH, 17.06.2004 - V B 168/03
Freiwillige Zahlungen vor Festsetzung der Steuer für die Zinsberechnung nach § …
a) Soweit die Klägerin Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) begehrt, hat sie mit ihrer Kritik am Wortlaut des § 233a AO 1977 sowie ihren allgemeinen Ausführungen zur "Verchaotung des Rechts" usw. schon keine konkrete Rechtsfrage aufgeworfen, die im Interesse der Allgemeinheit geklärt werden müsste (…vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. August 2002 II B 122/01, BFH/NV 2003, 64; vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652). - BFH, 14.11.2003 - V B 106/03
Voraussetzungen für eine Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit eines …
Der Kläger hat nicht dargelegt, weshalb über diese Rechtsprechung hinaus die Klärung einer bestimmten Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652). - BFH, 05.06.2003 - V B 66/02
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Dazu sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652).