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   BFH, 26.09.1996 - XI B 177/94   

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https://dejure.org/1996,6195
BFH, 26.09.1996 - XI B 177/94 (https://dejure.org/1996,6195)
BFH, Entscheidung vom 26.09.1996 - XI B 177/94 (https://dejure.org/1996,6195)
BFH, Entscheidung vom 26. September 1996 - XI B 177/94 (https://dejure.org/1996,6195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen grundätzlicher Bedeutung der Rechtssache bei Vorliegen einer klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.12.1989 - IV R 115/87

    EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, übt keinen dem

    Auszug aus BFH, 26.09.1996 - XI B 177/94
    Der BFH hat mit Urteil vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87 (BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337) seine ständige Rechtsprechung fortgesetzt, daß EDV-Beratung nicht der Tätigkeit eines beratenden Betriebswirts ähnlich ist.
  • BFH, 18.10.1990 - IV R 90/89

    Anforderungen an die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 26.09.1996 - XI B 177/94
    Diese Auffassung hat er in seinen Urteilen vom 18. Oktober 1990 IV R 90/89 (BFH/NV 1991, 515) und vom 7. November 1991 IV R 17/90 (BFHE 166, 443, BStBl II 1993, 324) erneut bestätigt.
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 17/90

    EDV-Beratung im Bereich der Systemtechnik durch Autodidakten kann

    Auszug aus BFH, 26.09.1996 - XI B 177/94
    Diese Auffassung hat er in seinen Urteilen vom 18. Oktober 1990 IV R 90/89 (BFH/NV 1991, 515) und vom 7. November 1991 IV R 17/90 (BFHE 166, 443, BStBl II 1993, 324) erneut bestätigt.
  • BFH, 15.02.1995 - II B 97/94

    Anforderungen an eine Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 26.09.1996 - XI B 177/94
    Liegt -- wie im Streitfall -- bereits eine gefestigte Rechtsprechung des BFH zu einer Rechtsfrage vor, hat sich der Beschwerdeführer besonders eingehend mit dem Rechtsproblem auseinanderzusetzen und darzutun, warum er gleichwohl eine erneute Entscheidung des BFH für geboten hält (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Februar 1995 II B 97/94, BFH/NV 1995, 987).
  • BFH, 31.08.2000 - VII B 298/99

    Rückforderungsanspruch

    Soweit der Kläger für den Fall, dass eine Abweichung vom Senat nicht bejaht werde, die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage "ob die Unterschrift über (in) einem Firmenstempel nicht eindeutig das Handeln für die Firma dokumentiert" begehrt, fehlt es bereits an der erforderlichen schlüssigen Darlegung, aus welchen Gründen eine Klärung dieser Frage angesichts der vorliegenden gefestigten Rechtsprechung des BFH über seinen Einzelfall hinaus für die Allgemeinheit von Interesse und für die Rechtsfortentwicklung bedeutsam sein soll (vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 1996 XI B 177/94, BFH/NV 1997, 192).
  • BFH, 22.09.1998 - VII B 188/98

    Grundsätzliche Bedeutung; eidesstattliche Versicherung

    Liegt zu dieser Rechtsfrage --wie im vorliegenden Fall-- bereits eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vor, so hat die Beschwerde darzulegen, welche neuen Gesichtspunkte in der Rechtsprechung und steuerrechtlichen Literatur aufgeworfen worden sind, die der BFH bei seinen Entscheidungen noch nicht berücksichtigt hat, oder welche rechtlich bedeutsame Einzelfrage von allgemeinem Interesse der BFH noch nicht geklärt hat (vgl. Senatsbeschluß vom 26. August 1986 VII B 107/86, BFHE 147, 276, BStBl II 1986, 865, und BFH-Beschluß vom 26. September 1996 XI B 177/94, BFH/NV 1997, 192).
  • BFH, 27.08.1997 - XI B 118/96
    Mit dem bloßen Hinweis, er habe sich auf einer zweimonatigen Auslandsreise befunden, ist die Versäumnis nicht entschuldigt (BFH-Beschluß vom 17. September 1996 XI B 141/96, BFH/NV 1997, 192).
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