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   BFH, 17.02.2003 - XI B 193/02   

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https://dejure.org/2003,15551
BFH, 17.02.2003 - XI B 193/02 (https://dejure.org/2003,15551)
BFH, Entscheidung vom 17.02.2003 - XI B 193/02 (https://dejure.org/2003,15551)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - XI B 193/02 (https://dejure.org/2003,15551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 34 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 16 18 34
    Tarifbegünstigung nach § 34 EStG; nur teilweise Veräußerung eines Mandantenstammes

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise Veräußerung eines Mandantenstamms keine tarifbegünstigte Besteuerung eines Veräußerungsgewinns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.2001 - VIII ZR 176/00

    Verkauf einer Rechtsanwaltskanzlei mit Begründung einer Außensozietät

    Auszug aus BFH, 17.02.2003 - XI B 193/02
    Ob sich für den Kläger aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2001 VIII ZR 176/00 (BGHZ 148, 97, Deutsches Steuerrecht 2001, 1262) ein Zwang ergab, Teile des Mandantenstammes und das Anlagevermögen nicht in die neu gegründete Sozietät einzubringen, ist steuerrechtlich ohne Bedeutung.
  • BFH, 04.12.2001 - X B 112/01

    Zulässigkeit der Beschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegung der

    Auszug aus BFH, 17.02.2003 - XI B 193/02
    Zudem wird grundsätzlich eine Zusammenballung der dort genannten Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum vorausgesetzt (z.B. BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346; Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 34 Rdnr. 17, m.w.N.).
  • FG Hessen, 27.06.2012 - 11 K 459/07

    Abgrenzung zwischen laufenden Einkünften aus selbständiger Tätigkeit und einer

    Nur wenn diese immateriellen Wirtschaftsgüter mit übertragen werden, liegt eine Veräußerung des gesamten der Tätigkeit dienenden Vermögens vor (Schmidt-Wacker, Kommentar zum EStG, 31. Auflage 2012, § 18 Anm. 221, 223, m.w.N., sowie BFH-Beschluss vom 17.02.2003 XI B 193/02, BFH/NV 2003, 773).
  • FG Hamburg, 05.04.2011 - 6 K 191/10

    Kein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn bei der "Praxisveräußerung" eines

    Die Veräußerung einer Praxis setzt voraus, dass alle wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit auf den Erwerber übertragen werden; die Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter einer freiberuflichen Praxis genügt nicht (BFH-Beschluss vom 17.02.2003 XI B 193/02, BFH/NV 2003, 773).
  • FG München, 29.11.2017 - 1 K 311/16

    Hinreichende organisatorische Selbständigkeit bei verschiedenen ärztlichen

    Nur wenn diese immateriellen Wirtschaftsgüter mit übertragen werden, liegt eine Veräußerung des gesamten der Tätigkeit dienenden Vermögens vor (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Februar 2003 XI B 193/02, BFH/NV 2003, 773).
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