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   BFH, 21.09.2000 - XI B 3/00   

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https://dejure.org/2000,14104
BFH, 21.09.2000 - XI B 3/00 (https://dejure.org/2000,14104)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2000 - XI B 3/00 (https://dejure.org/2000,14104)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2000 - XI B 3/00 (https://dejure.org/2000,14104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Veräußerung des Planungskonzepts - Laufender Geschäftsbetrieb - Sachlicher Zusammenhang - Tarifbegünstigte Betriebsveräußerung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Rechtserheblichkeit der Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.09.1993 - IV R 30/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Begünstigter Veräußerungsgewinn?

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - XI B 3/00
    Entscheidend ist vielmehr, dass die Veräußerung des Planungskonzepts mit dem laufenden Geschäftsbetrieb in einem sachlichen Zusammenhang steht und daher insoweit eine gemäß § 16 und § 34 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes tarifbegünstigte Betriebsveräußerung nicht gegeben ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. September 1993 IV R 30/92, BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105).
  • BFH, 08.04.2003 - VII B 331/02

    NZB: Tatbestandsberichtung, unzutreffende Rechtsanwendung

    Ist die Frage, der die Klägerin grundsätzliche Bedeutung beigemessen hat, nämlich ob das FG zur Angemessenheit des Zugewinnausgleichsanspruchs der Klägerin überhaupt eine Entscheidung treffen durfte, für die Entscheidung des Rechtsstreits ohne Bedeutung, da entscheidungserheblich nur die Frage der Anfechtbarkeit der zusätzlich bestellten Sicherheit war, kommt insoweit eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 21. September 2000 XI B 3/00, BFH/NV 2001, 200).
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