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   BFH, 08.04.2003 - XI B 79/00   

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https://dejure.org/2003,9491
BFH, 08.04.2003 - XI B 79/00 (https://dejure.org/2003,9491)
BFH, Entscheidung vom 08.04.2003 - XI B 79/00 (https://dejure.org/2003,9491)
BFH, Entscheidung vom 08. April 2003 - XI B 79/00 (https://dejure.org/2003,9491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    FGO a.F. § 115 Abs. 2; ; FGO § 74; ; FGO n.F. § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 3 § 74
    Grundsätzliche Bedeutung; Aussetzung des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung, der Divergenz und eines Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 08.04.2003 - XI B 79/00
    Die Kläger machen lediglich geltend, dass nach den Entscheidungen des BVerfG zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und eines Haushaltsfreibetrags (BVerfG-Beschlüsse vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BStBl II 1999, 182) auch ihnen entsprechende Freibeträge hätten gewährt werden müssen.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 08.04.2003 - XI B 79/00
    Es ist daher --neben einer genauen Bezeichnung der Entscheidung des BVerfG-- notwendig, einen die Entscheidung des FG tragenden abstrakten Rechtssatz herauszustellen, der zu einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz in der Entscheidung des BVerfG in Widerspruch stehen könnte; die (möglicherweise) voneinander abweichenden Rechtsauffassungen sind dabei erkennbar oder zumindest doch in ohne weiteres nachvollziehbarer Weise gegenüberzustellen (vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 01.08.1990 - II B 36/90

    Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche

    Auszug aus BFH, 08.04.2003 - XI B 79/00
    Wird die grundsätzliche Bedeutung mit einer Abweichung von einer Entscheidung des BVerfG begründet, so erfordert die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung, dass zunächst die behauptete Abweichung schlüssig dargestellt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987).
  • BFH, 27.03.1992 - III B 547/90

    Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 08.04.2003 - XI B 79/00
    Die Kläger hätten daher, um ordnungsgemäß eine Verletzung der Pflicht zur Verfahrensaussetzung zu rügen, u.a. das angeblich vor dem BVerfG anhängige Musterverfahren genau bezeichnen und substantiiert darlegen müssen, dass dieses Verfahren die von der Rechtsprechung aufgestellten tatsächlichen Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung erfüllt (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842).
  • BFH, 12.11.1993 - III B 234/92

    Musterprozeß - Verfahrensrüge - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 08.04.2003 - XI B 79/00
    Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG hätte das Klageverfahren wegen Vorgreiflichkeit eines anderen anhängigen Rechtsstreits nach § 74 FGO aussetzen müssen, so erfordert dies --wie bei anderen Verfahrensmängeln auch-- die genaue Angabe von Tatsachen, aus denen sich der Verfahrensverstoß ergeben soll (BFH-Beschluss vom 12. November 1993 III B 234/92, BFHE 173, 196, BStBl II 1994, 401).
  • BFH, 07.08.2000 - VII B 90/00

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits, Rüge mangelnder

    Auszug aus BFH, 08.04.2003 - XI B 79/00
    Da es sich bei der Vorschrift des § 74 FGO zudem um eine Ermessensvorschrift handelt, hätten die Kläger darüber hinaus schlüssig dartun müssen, weshalb das dem FG in § 74 FGO eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens mithin aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzige richtige Entscheidung gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 II B 31/95, BFH/NV 1996, 237, und vom 7. August 2000 VII B 90/00, BFH/NV 2001, 189).
  • BFH, 19.10.1995 - II B 31/95

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 08.04.2003 - XI B 79/00
    Da es sich bei der Vorschrift des § 74 FGO zudem um eine Ermessensvorschrift handelt, hätten die Kläger darüber hinaus schlüssig dartun müssen, weshalb das dem FG in § 74 FGO eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens mithin aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzige richtige Entscheidung gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 II B 31/95, BFH/NV 1996, 237, und vom 7. August 2000 VII B 90/00, BFH/NV 2001, 189).
  • BFH, 07.08.1996 - X R 147/94

    Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 08.04.2003 - XI B 79/00
    Das Gleiche gilt für die behauptete Divergenz zum Urteil des BFH vom 7. August 1996 X R 147/94 (BFH/NV 1997, 254).
  • BFH, 30.11.1989 - V B 142/88
    Auszug aus BFH, 08.04.2003 - XI B 79/00
    Damit wird allenfalls dargelegt, dass das FG die Rechtsprechung des BVerfG fehlerhaft angewendet bzw. nicht berücksichtigt hat, nicht aber, dass das FG seiner Entscheidung einen allgemeinen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den rechtlichen Erwägungen der Entscheidung des BVerfG nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 30. November 1989 V B 142/88, BFH/NV 1990, 785).
  • BFH, 30.07.1997 - XI B 218/95
    Auszug aus BFH, 08.04.2003 - XI B 79/00
    a) Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hätten die Kläger zunächst eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage herausarbeiten und anschließend darlegen müssen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 1997 XI B 218-221/95, BFH/NV 1998, 190, m.w.N.).
  • BFH, 05.12.2006 - XI B 137/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Erbengemeinschaft an freiberuflicher

    Daher muss der Beschwerdeführer mit seiner Verfahrensrüge dartun, aufgrund welcher konkreten Umstände seines Falls das dem FG hierfür eingeräumte Ermessen ausnahmsweise auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens also aufgrund der besonderen Umstände des Falls die einzig richtige Entscheidung gewesen wäre (z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931; vom 8. April 2003 XI B 79/00, BFH/NV 2003, 1585, m.w.N.; vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57).
  • BFH, 15.11.2005 - XI B 33/04

    Verfahrensfehler: unterlassene Aussetzung nach § 74 FGO

    Da die Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit gemäß § 74 FGO im Ermessen des Gerichts steht, muss der Kläger, will er einen diesbezüglichen Verfahrensverstoß des Gerichts rügen, insbesondere dartun, weshalb die besonderen Umstände seines Falles ausnahmsweise das FG zu einer Aussetzung des Verfahrens hätten veranlassen müssen, mithin das dem FG in § 74 FGO eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll (BFH-Beschlüsse vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931, m.w.N.; vom 8. April 2003 XI B 79/00, BFH/NV 2003, 1585).
  • BFH, 05.12.2006 - XI B 137/06

    Möglichkeit der Qualifizierung von Gewinnanteilen eines an einer GbR beteiligten

    Daher muss der Beschwerdeführer mit seiner Verfahrensrüge dartun, aufgrund welcher konkreten Umstände seines Falls das dem FG hierfür eingeräumte Ermessen ausnahmsweise auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens also aufgrund der besonderen Umstände des Falls die einzig richtige Entscheidung gewesen wäre (z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931; vom 8. April 2003 XI B 79/00, BFH/NV 2003, 1585, m.w.N.; vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 1068/03

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

    gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8. April 2003 - XI B 79/00 -,.
  • BFH, 06.09.2005 - X B 22/05

    Veräußerungsgewinn - Wegfall des negativen Kapitalkontos - Ausscheiden eines

    Damit wird allenfalls dargelegt, dass das FG die Rechtsprechung des BFH fehlerhaft angewendet hat, nicht aber, dass das FG seiner Entscheidung einen allgemeinen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den rechtlichen Erwägungen der Entscheidung des BFH nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 8. April 2003 XI B 79/00, BFH/NV 2003, 1585).
  • BFH, 03.08.2004 - X B 171/03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen höchstrichterlicher Rspr.

    Damit wird allenfalls dargelegt, dass das FG die Rechtsprechung des BFH fehlerhaft angewendet hat, nicht aber, dass das FG seiner Entscheidung einen allgemeinen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den rechtlichen Erwägungen der Entscheidungen des BFH nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 8. April 2003 XI B 79/00, BFH/NV 2003, 1585).
  • BFH, 24.03.2005 - XI B 24/04

    Aussetzung des Verfahrens; Verfahrensmangel

    Um ordnungsgemäß eine Verletzung der Pflicht zur Verfahrensaussetzung zu rügen, ist das angeblich vor dem BVerfG anhängige Musterverfahren genau zu bezeichnen, und es ist substantiiert darzulegen, dass dieses Verfahren die von der Rechtsprechung aufgestellten tatsächlichen Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung erfüllt (vgl. BFH-Beschluss vom 8. April 2003 XI B 79/00, BFH/NV 2003, 1585).
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