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   BFH, 18.12.1991 - XI R 2/88   

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https://dejure.org/1991,5242
BFH, 18.12.1991 - XI R 2/88 (https://dejure.org/1991,5242)
BFH, Entscheidung vom 18.12.1991 - XI R 2/88 (https://dejure.org/1991,5242)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - XI R 2/88 (https://dejure.org/1991,5242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Veräußerungsrente anlässlich der Übergabe eines Betriebes an Abkömmlinge zugesagten Rente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 18.12.1991 - XI R 2/88
    Eine anläßlich der Übergabe zugesagte Rente stelle deshalb in der Regel eine Versorgungs-, nicht aber eine Veräußerungsrente dar (vgl. die Nachweise im Beschluß des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, 850).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 18.12.1991 - XI R 2/88
    Vielmehr gilt sie auch dann, wenn der Wert der Versorgungsleistungen höher ist als das empfangene Vermögen, dieses jedoch bei überschlägiger und großzügiger Betrachtung nicht weniger als die Hälfte des Werts der Rentenverpflichtung ausmacht; andernfalls stellen sich die vereinbarten Leistungen als Unterhaltsgewährung durch die Abkömmlinge dar (BFH-Beschluß vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2015 - 3 K 1443/13

    Zur steuerlichen Behandlung von in steuerfreien Lohnersatzleistungen enthaltenen

    Wie der BFH in seiner Entscheidung ausdrücklich klargestellt habe, habe er in seinem Beschluss vom 18.12.1991 (BFH/NV 1992, 382) verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine entsprechende Auslegung des § 10 Abs. 2 EStG gerade für den Fall geäußert, dass ein Steuerpflichtiger weder im Tätigkeitsstaat noch im Inland seine Vorsorgeaufwendungen geltend machen könne.

    Soweit die Kläger mit diesem Einwand sowie mit dem Hinweis auf die in jenem Urteil aufgeführten und im Beschluss des BFH vom 18.12.1991 - X B 126/91 - (BFH/NV 1992, 382) geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine entsprechende Auslegung des § 10 Abs. 2 EStG für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger weder im Tätigkeitsstaat noch im Inland seine Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann, einen Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip geltend machen möchten, kann ihnen nicht gefolgt werden.

  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Soweit bisher auch Mietwohngrundstücke, Zwei- und Einfamilienhäuser (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1991 XI R 2/88, BFH/NV 1992, 382; vom 29. April 1992 XI R 7/85, BFH/NV 1992, 734) einbezogen worden sind, sprachen hierfür Gründe der Rechtstradition und des Vertrauensschutzes (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687, unter 3. f, m. w. n.).
  • BFH, 14.02.1996 - X R 106/91

    Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf,

    Die Übergabe eines Geldbetrages ist - anders etwa als die Übergabe eines Mietwohngrundstücks oder eines Zwei- oder Einfamilienhauses (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1991 XI R 2/88, BFH/NV 1992, 382; vom 29. April 1992 XI R 7/85, BFH/NV 1992, 734) - keine der Hof- und Betriebsübergabe steuerrechtlich gleichzustellende Vermögensübergabe (BFH in BFHE 144, 432, BStBl II 1985, 709, und in BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609).
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