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   BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94   

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https://dejure.org/1994,2218
BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94 (https://dejure.org/1994,2218)
BFH, Entscheidung vom 30.11.1994 - XI R 3/94 (https://dejure.org/1994,2218)
BFH, Entscheidung vom 30. November 1994 - XI R 3/94 (https://dejure.org/1994,2218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 143
  • BB 1995, 1282
  • DB 1995, 1446
  • BStBl II 1995, 513
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.09.1988 - V R 46/83

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur vorübergehenden Beherbergung

    Auszug aus BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94
    Diese Regelung zeigt, daß die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen nur dann in die Besteuerung - mit der Möglichkeit der Vorsteuerentlastung beim Vermieter - einbezogen wird, wenn die Räume einer dem Hotelgewerbe ähnlichen Verwendung dienen (vgl. Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG; wegen der Abgrenzung im einzelnen wird auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. April 1988 X R 5/82 (BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795) und vom 13. September 1988 V R 46/83 (BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021) Bezug genommen.

    Da aber die Wohnung zusätzlich an Geschäftsfreunde überlassen worden sein soll, hat das FG noch der Frage nachzugehen, ob die Mieterin von vornherein die Wohnung gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980 wahlweise zu einer "gemischten Nutzung" im Sinne der Rechtsprechung bereitgehalten hat; eine Aufteilung nach Maßgabe der tatsächlichen Nutzung wäre in diesem Fall nicht möglich (BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021).

  • BFH, 29.03.1979 - IV R 137/77

    Zur steuerliche Behandlung von Fahrtkosten, Mehrverpflegungsaufwendungen und

    Auszug aus BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94
    Ebenso ist unerheblich, ob die Wohnung nach den individuellen Lebensbedürfnissen des Gesellschafter-Geschäftsführers ausgestattet war und ob er dort einen Wohnsitz begründet hatte, der ihm einen erheblichen Teil des Jahres - mit oder ohne Familie - als privater Mittelpunkt und Heim diente (zum Abzug entsprechender Kosten als Betriebsausgaben vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1976 IV R 100/72, BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776; vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700; vom 28. Januar 1981 IV R 52/78, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 5/82

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen

    Auszug aus BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94
    Diese Regelung zeigt, daß die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen nur dann in die Besteuerung - mit der Möglichkeit der Vorsteuerentlastung beim Vermieter - einbezogen wird, wenn die Räume einer dem Hotelgewerbe ähnlichen Verwendung dienen (vgl. Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG; wegen der Abgrenzung im einzelnen wird auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. April 1988 X R 5/82 (BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795) und vom 13. September 1988 V R 46/83 (BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021) Bezug genommen.
  • BFH, 18.01.1963 - VI 228/61 U

    Zur Frage, ob ein Einfamilienhaus Wohnzwecken dient, wenn einzelne Zimmer

    Auszug aus BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94
    Nicht erfüllt wird § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980 hingegen durch die gelegentliche Überlassung einzelner Zimmer an Fremde (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 1963 VI 228/61 U, BFHE 76, 498, BStBl III 1963, 183).
  • BFH, 13.08.1987 - IV R 130/85

    Zum Begriff des eigenen Hausstandes bei doppelter Haushaltsführung nach § 9 Abs.

    Auszug aus BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94
    d) Entgegen der Auffassung der Klägerin haben die ertragsteuerrechtlichen Kriterien für den Abzug von Hotelkosten und den Abzug von Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung als Betriebsausgaben (vgl. BFH-Urteile vom 13. August 1987 IV R 130/85, BFHE 151, 30, BStBl II 1988, 53, und vom 5. Oktober 1989 IV R 84/88, BFH/NV 1991, 361) keine Bedeutung für die Auslegung des § 9 Abs. 2 UStG 1980.
  • BFH, 05.10.1989 - IV R 84/88

    Anrechnungsfähigkeit von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung als

    Auszug aus BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94
    d) Entgegen der Auffassung der Klägerin haben die ertragsteuerrechtlichen Kriterien für den Abzug von Hotelkosten und den Abzug von Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung als Betriebsausgaben (vgl. BFH-Urteile vom 13. August 1987 IV R 130/85, BFHE 151, 30, BStBl II 1988, 53, und vom 5. Oktober 1989 IV R 84/88, BFH/NV 1991, 361) keine Bedeutung für die Auslegung des § 9 Abs. 2 UStG 1980.
  • BFH, 08.07.1976 - IV R 100/72

    Kosten einer Zweitwohnung am Sitz des Betriebs sind keine Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94
    Ebenso ist unerheblich, ob die Wohnung nach den individuellen Lebensbedürfnissen des Gesellschafter-Geschäftsführers ausgestattet war und ob er dort einen Wohnsitz begründet hatte, der ihm einen erheblichen Teil des Jahres - mit oder ohne Familie - als privater Mittelpunkt und Heim diente (zum Abzug entsprechender Kosten als Betriebsausgaben vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1976 IV R 100/72, BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776; vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700; vom 28. Januar 1981 IV R 52/78, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 28.01.1981 - IV R 52/78
    Auszug aus BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94
    Ebenso ist unerheblich, ob die Wohnung nach den individuellen Lebensbedürfnissen des Gesellschafter-Geschäftsführers ausgestattet war und ob er dort einen Wohnsitz begründet hatte, der ihm einen erheblichen Teil des Jahres - mit oder ohne Familie - als privater Mittelpunkt und Heim diente (zum Abzug entsprechender Kosten als Betriebsausgaben vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1976 IV R 100/72, BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776; vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700; vom 28. Januar 1981 IV R 52/78, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 08.10.2014 - V R 56/13

    Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung - Kein Vorsteuerabzug

    b) Eine überwiegend zu unternehmerischen Zwecken dienende Übernahme von Übernachtungskosten liegt jedoch dann nicht vor, wenn der Unternehmer für einen Geschäftsführer oder anderen Arbeitnehmer langfristig eine Wohnung oder --wie im Streitfall aufwendig ausgestattete Pavillons-- bereit hält und damit das private Wohnbedürfnis deckt, und zwar auch dann nicht, wenn einkommensteuerrechtlich eine doppelte Haushaltsführung vorliegt (BFH-Urteil vom 30. November 1994 XI R 3/94, BFHE 177, 143, BStBl II 1995, 513).
  • BFH, 01.02.1999 - V R 50/98

    Urteilsausfertigung mit fehlender Seite; Zustellung

    Den Beschwerdeschriften kann nicht entnommen werden, welcher abstrakte Rechtssatz aus der "BFH-Entscheidung XI R 3/94" es verbieten soll, bei der Ermittlung der Nutzungsverhältnisse einer gemischt genutzten Wohnung auf die Nutzung einzelner Räume abzustellen.
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