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   BFH, 17.01.1996 - XI R 62/95   

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https://dejure.org/1996,8827
BFH, 17.01.1996 - XI R 62/95 (https://dejure.org/1996,8827)
BFH, Entscheidung vom 17.01.1996 - XI R 62/95 (https://dejure.org/1996,8827)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1996 - XI R 62/95 (https://dejure.org/1996,8827)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.03.1995 - II R 13/94

    Gerichtliche Ermessensausübung bei Aufhebung der Einspruchsentscheidung ohne

    Auszug aus BFH, 17.01.1996 - XI R 62/95
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist eine im Revisionsverfahren nachprüfbare Rechtsentscheidung (BFH-Urteil vom 29. März 1995 II R 13/94, BFHE 177, 217, BStBl II 1995, 542).

    Belange des FA können der Aufhebung der Verwaltungsentscheidungen entgegenstehen, wenn der Steuerpflichtige seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist und anzunehmen ist, daß er auch weiterhin seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen wird (BFH-Urteil in BFHE 177, 217, BStBl II 1995, 542).

    In einem solchen Fall ist das FG im allgemeinen nicht berechtigt, die Sache an das FA zurückzugeben, insbesondere weil es sich nach dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 81 FGO) in vielen Fällen nicht mit den Ermittlungen des FA begnügen darf (BFH-Urteil in BFHE 177, 217, BStBl II 1995, 542).

  • BFH, 31.08.1994 - X R 170/93

    Bemessung des Veräußerungspreises aus teilentgeltlicher Veräußerung bei

    Auszug aus BFH, 17.01.1996 - XI R 62/95
    Das FG habe sich zu der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. August 1994 X R 170/93 (BFH/NV 1995, 299) in Widerspruch gesetzt.

    Das FA konnte von der Zuziehung unabhängiger Sachverständiger nach § 92 Satz 2 Nr. 2, § 96 Abs. 1 AO 1977 absehen und auf die Sachkunde eigener Bediensteter zurückgreifen (BFH-Urteil vom 31. August 1994 X R 170/93, BFH/NV 1995, 299).

    Die Stellungnahme des Gutachterausschusses, die wegen der Beteiligung eines Angehörigen der Verwaltung als sog. Privatgutachten zu behandeln ist (dazu vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 299), bedurfte keines besonderen Verfahrens noch einer besonderen Form.

  • BFH, 04.03.1993 - IV R 33/92

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Unterlassung der Sachverständigenzuziehung bei

    Auszug aus BFH, 17.01.1996 - XI R 62/95
    Das Gutachten sei nach Maßgabe des Urteils vom 4. März 1993 IV R 33/92 (BFH/NV 1993, 739) unverwertbar.

    Das FG hätte daher gegebenenfalls -- bei Fehlen eigener Sachkunde -- gemäß § 81 Abs. 1 FGO selbst das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einholen müssen (vgl. BFH- Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 15/90, BFHE 165, 216, BStBl II 1991, 889; in BFH/NV 1993, 739; Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., 1995, § 18 Rz. 70).

  • BFH, 11.07.1991 - IV R 15/90

    1. Zur künstlerischen Tätigkeit bei einander widersprechenden Gutachten - 2.

    Auszug aus BFH, 17.01.1996 - XI R 62/95
    Das FG hätte daher gegebenenfalls -- bei Fehlen eigener Sachkunde -- gemäß § 81 Abs. 1 FGO selbst das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einholen müssen (vgl. BFH- Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 15/90, BFHE 165, 216, BStBl II 1991, 889; in BFH/NV 1993, 739; Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., 1995, § 18 Rz. 70).
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 71/97

    "Künstlerische Tätigkeit" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

    Es beantragt, die Vorentscheidung insoweit aufzuheben, als ihm die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des Revisionsverfahrens XI R 62/95 auferlegt worden sind, außerdem die Revision der Kläger als unbegründet zurückzuweisen.

    Zur Begründung trägt es vor, es habe nach den Rechtsausführungen des BFH im Urteil vom 17. Januar 1996 XI R 62/95 (BFH/NV 1996, 527) die erforderlichen behördlichen Ermittlungen sachgerecht angestellt.

    Das FG hat dem FA zu Unrecht die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des Verfahrens XI R 62/95 auferlegt.

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFH/NV 1996, 527 festgestellt hat, durfte das FG die angefochtenen Bescheide im ersten Rechtsgang nicht gemäß § 100 Abs. 3 FGO aufheben.

    Die Entscheidung über die übrigen Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens XI R 62/95 bleibt nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung der Entscheidung des FG in Sachen Gewerbesteuermeßbetrag 1987 des Klägers --insoweit ist das Verfahren noch beim FG anhängig-- vorbehalten (Gräber/von Groll, a.a.O., § 98 Rz. 3).

  • FG Sachsen, 09.03.2017 - 6 K 1201/16

    § 37b EStG: Pauschalierung von Sachzuwendungen an Geschäftspartner

    Gemäß § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO ist demgegenüber zu verfahren, wenn das Finanzamt unter (objektiver) Verletzung der behördlichen Amtsermittlungspflicht (§ 88 AO) den Sachverhalt nicht oder nur unzureichend aufgeklärt hat (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 17. Januar 1996, XI R 62/95, BFH/NV 1996, 527 m. w. N.).
  • BFH, 22.04.1997 - IX R 74/95

    Erheblichkeit und Sachdienlichkeit einer Ermittlung i. S. des § 100 Abs. 3 FGO

    Unbeschadet seiner Verpflichtung, gemäß § 76 FGO selbst den Sachverhalt zu erforschen, kann das FG erhebliche Ermittlungen unter den sonstigen Voraussetzungen des § 100 Abs. 3 FGO durch die Finanzverwaltung vornehmen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 1996 XI R 62/95, BFH/NV 1996, 527).

    § 100 Abs. 3 FGO soll zwar die FG's entlasten, dadurch werden aber die Regeln über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nicht eingeschränkt (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1995 II R 13/94, BFHE 177, 217, BStBl II 1995, 542, und BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 527).

  • FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 212/94

    Bodenwertanteil bei Eigentumswohnungen

    Dem Antrag, gemäß § 100 Abs. 3 FGO zu verfahren, war nicht zu entsprechen, weil das FA nicht gehalten war, das Gutachten eines unabhängigen vereidigten Sachverständigen einzuholen (BFH-Urteile vom 17.1.1996 - XI R 62/95 -, BFH/NV 1996, 527, vom 31.8.1994 - X R 170/93 -, BFH/NV 1995, 299 und vom 4.3.1993 - IV R 33/92 -, BFH/NV 1993, 739).
  • FG Hessen, 16.01.2008 - 2 K 623/07

    Kindergeldanspruch eines im Inland selbständig tätigen polnischen

    Nach der genannten Vorschrift kann das Finanzgericht, sofern es eine weitere Sachaufklärung für erforderlich hält, ohne in der Sache selbst zu entscheiden, den Verwaltungsakt und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf aufheben, soweit nach Art oder Umfang die noch erforderlichen Ermittlungen erheblich sind und die Aufhebung auch unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist (vgl. BFH, Urteil vom 17.1.1996, VI R 62/95, BFH/NV 1996, 527).
  • FG Hessen, 16.04.2008 - 2 K 1166/08

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht der Behörde - Aufhebung von

    Nach der genannten Vorschrift kann das Finanzgericht, sofern es eine weitere Sachaufklärung für erforderlich hält, ohne in der Sache selbst zu entscheiden, den Verwaltungsakt und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf aufheben, soweit nach Art oder Umfang die noch erforderlichen Ermittlungen erheblich sind und die Aufhebung auch unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist (vgl. BFH, Urteil vom 17.1.1996, VI R 62/95, BFH/NV 1996, 527).
  • FG Hessen, 26.03.1998 - 9 K 3421/97

    Anforderungen an die Aufhebung eines Änderungs- und Rückforderungsbescheid ;

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  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 1 K 368/99

    Terminsverlegung bei Erkrankung eines Beteiligten; Prozessfähigkeit eines

    § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO führt dazu, daß die Finanzbehörden zur Entlastung der Finanzgerichte weitere erhebliche Ermittlungen vornehmen sollen, ohne daß dadurch die im Gesetz vorgesehene Aufgabenteilung (vgl. §§ 88 ff. AO ; §§ 76, 81 ff. FGO ) grundsätzlich verändert wird (BFH-Urteil vom 17. Januar 1996 XI R 62/95, BFH/NV 1996, 527).
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