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   BFH, 07.03.1995 - XI R 82/93   

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https://dejure.org/1995,14099
BFH, 07.03.1995 - XI R 82/93 (https://dejure.org/1995,14099)
BFH, Entscheidung vom 07.03.1995 - XI R 82/93 (https://dejure.org/1995,14099)
BFH, Entscheidung vom 07. März 1995 - XI R 82/93 (https://dejure.org/1995,14099)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.05.1993 - I B 7/93
    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - XI R 82/93
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat auf die Beschwerde des Klägers die Revision -- durch nicht veröffentlichten Beschluß vom 18. Mai 1993 I B 7/93 -- gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zugelassen, weil ihm kein ausreichendes rechtliches Gehör gewährt worden sei.

    Wie der BFH in dem Beschluß wegen Nichtzulassung der Revision vom 18. Mai 1993 I B 7/93 ausgeführt hat, konnte der Kläger nach dem bisherigen Verfahrensverlauf davon ausgehen, daß es nur noch um die Rechtsfragen der Zuordnung seiner Tätigkeit ging, nicht aber um die tatsächlichen Feststellungen und Grundlagen dieser Fragen.

  • BFH, 18.03.1981 - I R 102/77

    Revision - Verfahrensmangel - Rüge

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - XI R 82/93
    Wie der BFH durch Urteil vom 18. März 1981 I R 102/77 (BFHE 133, 247, BStBl II 1981, 578) entschieden hat, reicht dies aber aus, wenn die Begründung der Beschwerde ihrem Inhalt nach zur Begründung der Revision genügt und das Revisionsgericht aufgrund der Beschwerdebegründung in seinem die Revision zulassenden Beschluß das Vorliegen des Verfahrensmangels bejaht hat.
  • BFH, 12.12.1991 - IV R 65/89

    Einkommensteuer; freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - XI R 82/93
    Die Frage, ob die mit der Schadensverursachung zusammenhängende Gutachtertätigkeit des Klägers dessen anderweitige Tätigkeiten überwiegt, obliegt der Tatsachenwürdigung des FG (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1991 IV R 65--67/89, BFH/NV 1993, 238).
  • BFH, 08.10.1991 - VII B 186/91

    Rechtmäßigkeit der Entscheidung eines Finanzgerichts ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - XI R 82/93
    Das FG muß ungeachtet dessen eine mündliche Verhandlung anberaumen, wenn andernfalls das Recht auf Gehör eines der Beteiligten verletzt wird (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 8. Oktober 1991 VII B 186/91, BFH/NV 1992, 358).
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 15/03

    Aufteilung einer Gesamtschuld und Vollstreckung

    So wird eine Bezugnahme der Revisionsbegründung auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere dann als zulässig erachtet, wenn die Revision auf einen Verfahrensmangel gestützt wird und der BFH in dem die Revision zulassenden Beschluss den gerügten Verfahrensmangel bejaht und deshalb die Revision zugelassen hat (vgl. BFH-Urteile vom 18. März 1981 I R 102/77, BFHE 133, 247, BStBl II 1981, 578; vom 7. März 1995 XI R 82/93, BFH/NV 1995, 990, und vom 5. Juni 1997 III R 183/94, BFH/NV 1998, 203).
  • BFH, 09.08.1995 - XI R 72/94

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Indes ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gegeben, wenn das FG sein Urteil auf einen (tatsächlichen) Gesichtspunkt stützt, der zuvor im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Klageverfahren nicht mehr streitig gewesen ist, ohne den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 7. März 1995 XI R 82/93, BFH/NV 1995, 990).

    Dementsprechend war das FG auch nicht gehalten, trotz des Verzichts auf mündliche Verhandlung (§ 90 Abs. 2 FGO) eine mündliche Verhandlung anzuberaumen; das FG hat -- wie dargelegt -- das Recht auf Gehör nicht verletzt (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1995 XI R 82/93, NV).

  • BFH, 02.07.1998 - IV R 60/97

    Krankenpfleger - Selbständige Tätigkeit - Kassenprüfung beim Finanzamt -

    Für die Rüge eines Verfahrensmangels hat der BFH jedoch die Bezugnahme auf den mit Gründen versehenen, die Revision zulassenden Beschluß dann als ausreichend für eine Revisionsbegründung i.S. des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO erachtet, wenn die Begründung der Beschwerde ihrem Inhalt nach zur Begründung der Revision genügt und das Revisionsgericht in seinem die Revision zulassenden Beschluß das Vorliegen eines gerügten Verfahrensmangels bejaht hat (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1995 XI R 82/93, BFH/NV 1995, 990, m.w.N.).
  • FG Saarland, 27.09.1995 - 1 K 116/95

    Gewerbesteuer; gewerbliches Unternehmen eines Kfz-Sachverständigen

    Durch als Urteil wirkenden Gerichtsbescheid vom 7. März 1995, XI R 82/93, wurde das Urteil des erkennenden Senats vom 12. November 1992 aufgehoben.
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