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BFH, 23.02.1998 - XI S 2/98 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verfristung in der Hauptsache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.07.1996 - XI S 34/96
Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren
Auszug aus BFH, 23.02.1998 - XI S 2/98
Wiedereinsetzung setzt aber voraus, daß der Beteiligte innerhalb der maßgeblichen Rechtsmittelfrist den Antrag auf Bewilligung von PKH stellt und die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 117 Abs. 2 und 4 ZPO unter Beifügung der entsprechenden Belege vorlegt (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. Senatsbeschluß vom 29. Juli 1996 XI S 34/96, BFH/NV 1997, 146).
- BFH, 27.07.1999 - VI S 13/99
PKH; Versäumung der Beschwerdefrist
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt aber voraus, daß der Beteiligte innerhalb der maßgeblichen Rechtsmittelfrist nicht nur den Antrag auf Bewilligung von PKH stellt, sondern gemäß § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unter Beifügung der entsprechenden Belege vorlegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 23. Februar 1998 XI S 2/98, BFH/NV 1998, 1000). - BFH, 16.10.2000 - VI S 10/00
Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdefrist; PKH
Hierzu gehört, dass der Antragsteller innerhalb der Rechtsmittelfrist (§ 129 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) beim BFH einen PKH-Antrag für die Durchführung des beabsichtigten Beschwerdeverfahrens stellt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Februar 1998 XI S 2/98, BFH/NV 1998, 1000, m.w.N.) und auch die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung unter Beifügung der entsprechenden Belege vorlegt. - BFH, 23.06.1999 - III R 18/99
Rechtsbehelfsauslegung bei Befangenheitsantrag
Diesem Vorgang hätte überhaupt nur dann Bedeutung beigemessen werden können, wenn das Gesuch mit den entsprechenden Nachweisen (gemäß § 155 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung) innerhalb der Revisionsfrist eingereicht worden wäre (s. hierzu z.B. den BFH-Beschluß vom 23. Februar 1998 XI S 2/98, BFH/NV 1998, 1000). - BFH, 22.07.1999 - VI S 4/98
PKH; NZB
Wiedereinsetzung setzt aber voraus, daß der Beteiligte innerhalb der maßgeblichen Rechtsmittelfrist den Antrag auf Bewilligung von PKH stellt und die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 117 Abs. 2 und 4 ZPO unter Beifügung der entsprechenden Belege vorlegt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 23. Februar 1998 XI S 2/98, BFH/NV 1998, 1000).