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   BFH, 02.04.1997 - XI S 51/96   

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https://dejure.org/1997,34964
BFH, 02.04.1997 - XI S 51/96 (https://dejure.org/1997,34964)
BFH, Entscheidung vom 02.04.1997 - XI S 51/96 (https://dejure.org/1997,34964)
BFH, Entscheidung vom 02. April 1997 - XI S 51/96 (https://dejure.org/1997,34964)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.11.1986 - IV S 7/86

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Erklärung über persönliche Verhältnisse -

    Auszug aus BFH, 02.04.1997 - XI S 51/96
    Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 5. November 1986 IV S 7/86; vom 26. Januar 1996 XI S 45/95.
  • BFH, 26.01.1996 - XI S 45/95

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts

    Auszug aus BFH, 02.04.1997 - XI S 51/96
    Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 5. November 1986 IV S 7/86; vom 26. Januar 1996 XI S 45/95.
  • BFH, 02.04.1997 - XI B 192/96

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH)

    Der Senat hat den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von PKH für ein beabsichtigtes Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren mit Beschluß vom heutigen Tage (XI S 51/96) abgelehnt.

    Anmerkung: O. g. Beschluß XI S 51/96 ist auf Seite 800 wiedergegeben.

  • BFH, 24.11.2005 - V S 11/05

    PKH - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Wird PKH zur Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens --im Streitfall für eine Nichtzulassungsbeschwerde-- beantragt, muss ggf. erneut eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt werden, denn PKH wird grundsätzlich nur für einen Rechtszug gewährt (§ 119 ZPO), so dass im neuen Rechtszug selbständig zu prüfen ist, ob der Beteiligte noch bedürftig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 2. April 1997 XI S 51/96, BFH/NV 1997, 800).
  • BFH, 21.04.1998 - VII S 7/98

    Vollstreckung von Gerichtskosten - Zwangsvollstreckungsgegenklage -

    Das gilt um so mehr, als der Erklärung auch keine Nachweise und keine weiteren Erklärungen darüber beigefügt worden sind, daß die Verhältnisse unverändert geblieben sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Januar 1996 XI S 45/95, BFH/NV 1996, 501, und vom 2. April 1997 XI S 51/96, BFH/NV 1997, 800, m.w.N.).
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