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   BFH, 04.05.2005 - XI S 7/05   

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https://dejure.org/2005,15747
BFH, 04.05.2005 - XI S 7/05 (https://dejure.org/2005,15747)
BFH, Entscheidung vom 04.05.2005 - XI S 7/05 (https://dejure.org/2005,15747)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - XI S 7/05 (https://dejure.org/2005,15747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zweier Steuerbescheide - Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Antrags

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 6; ; FGO § 69 Abs. 6 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3, 6
    AdV; wiederholter Antrag

  • datenbank.nwb.de

    Erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nur unter den Voraussetzungen des § 69 Abs. 6 FGO zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.10.1999 - I S 4/99

    Erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 04.05.2005 - XI S 7/05
    Das gilt auch dann, wenn in der Hauptsache inzwischen ein Verfahren beim BFH anhängig und der erneute Antrag deshalb beim BFH zu stellen ist (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 1999 I S 4/99, BFHE 190, 34, BStBl II 2000, 86).
  • FG Hamburg, 17.09.2004 - V 48/00

    Abgeordnetenbezüge und Werbungskostenabzug

    Auszug aus BFH, 04.05.2005 - XI S 7/05
    Mit Beschluss vom 26. Juni 2002 4 V 48/00 hatte das FG bereits einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) abgewiesen.
  • FG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 V 1291/06

    Aussetzung der Vollziehung; Änderung eines Gerichtsbeschlusses; Veränderte

    Veränderte Umstände i. S. des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO sind nur solche, die den entscheidungserheblichen Sachverhalt oder die maßgebliche Rechtslage in einem neuen Licht erscheinen lassen (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluß vom 4. Mai 2005 XI S 7/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2005, 1605); anders ausgedrückt: es muß sich um Umstände handeln, die eine Änderung des entscheidungserheblichen Sachverhalts oder der maßgebenden Rechtslage bewirken können (BFH, Beschluß vom 16. Februar 2005 IX S 5/04, amtlich nicht veröffentlicht, juris-Dok.- Nr. STRE200550298).
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