Rechtsprechung
BGH, 20.03.1990 - XI ZB 4/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwerden gegen Beschlüsse über Gewährung oder Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen der ausnahmsweisen Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine an sich unanfechtbare Entscheidung - Uneingeschränkte sachliche Überprüfung unanfechtbarer Entscheidungen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 24.11.1989 - 11 W 85/89
- BGH, 20.03.1990 - XI ZB 4/89
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79
Taubenfütterungsverbot
Auszug aus BGH, 20.03.1990 - XI ZB 4/89
Der - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfGE 28, 21, 36 [BVerfG 18.02.1970 - 1 BvR 226/69]; 54, 143) [BVerfG 23.05.1980 - 2 BvR 854/79]- gesetzliche Ausschluß der weiteren Beschwerde in Prozeßkostenhilfesachen gilt ausnahmslos. - BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69
Robenstreit
Auszug aus BGH, 20.03.1990 - XI ZB 4/89
Der - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfGE 28, 21, 36 [BVerfG 18.02.1970 - 1 BvR 226/69]; 54, 143) [BVerfG 23.05.1980 - 2 BvR 854/79]- gesetzliche Ausschluß der weiteren Beschwerde in Prozeßkostenhilfesachen gilt ausnahmslos. - BGH, 26.05.1988 - III ZB 2/88
Rechtsmittel gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts Prozesskostenhilfe zu …
Auszug aus BGH, 20.03.1990 - XI ZB 4/89
Die genannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bezieht sich vielmehr auf Ausnahmefälle, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH, Beschluß vom 26. Mai 1988 - III ZB 2/88, BGHR ZPO vor § 1/Rechtsmittel, Gesetzwidrigkeit, greifbare 2 - mit umfangreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung der übrigen Senate;… Beschluß vom 29. Juni 1989 - III ZB 21/89, BGHR ZPO a.a.O. 5). - BGH, 29.06.1989 - III ZB 21/89
Zulässigkeit der Wiederholung eines abgelehnten Prozesskostenhilfegesuchs
Auszug aus BGH, 20.03.1990 - XI ZB 4/89
Die genannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bezieht sich vielmehr auf Ausnahmefälle, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH…, Beschluß vom 26. Mai 1988 - III ZB 2/88, BGHR ZPO vor § 1/Rechtsmittel, Gesetzwidrigkeit, greifbare 2 - mit umfangreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung der übrigen Senate; Beschluß vom 29. Juni 1989 - III ZB 21/89, BGHR ZPO a.a.O. 5).
- BGH, 04.12.2001 - VI ZB 49/01
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe
Dieser gesetzliche Ausschluß des Rechtsmittels ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 28, 21, 36; 143; BGH, Beschluß vom 20. März 1990 - XI ZB 4/89) und gilt unabhängig davon, ob gegen ein in diesem Rechtsstreit ergehendes Urteil die Revision zulässig wäre. - BGH, 18.09.1990 - XI ZB 7/90
Verwerfung einer weiteren Beschwerde
Insoweit wird auf die Ausführungen des Senats in dem in dieser Sache ergangenen Beschluß vom 20. März 1990 - XI ZB 4/89 - verwiesen. - BGH, 27.11.1990 - XI ZB 9/90
Beschwerde wegen Verweigerung von Prozeßkostenhilfe - Handhabung bei "greifbarer …
Ausnahmsweise angreifbar ist eine nach den gesetzlichen Vorschriften unanfechtbare Entscheidung danach nur dann, wenn sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd, d.h. mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGHZ 109, 41, 43 f. [BGH 10.10.1989 - VII ZB 4/89]; BGH, Urteil vom 19. Oktober 1989 - III ZR 111/88, NJW 1990, 838, 840; BGH, Beschluß vom 14. Dezember 1989 - IX ZB 40/89, NJW 1990, 1794, 1795; BGH, Beschluß vom 22. März 1990 - I ZB 14/89, NJW-RR 1990, 893; Senatsbeschluß vom 20. März 1990 - XI ZB 4/89).