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BGH, 08.05.2001 - XI ZR 307/00 |
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Verfahrensgang
- LG Hanau, 12.01.2000 - 4 O 540/99
- OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00
- BGH, 08.05.2001 - XI ZR 307/00
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 6 U 14/02
Finanzierter Beitritt zu einer Fonds-Gesellschaft: Widerruflichkeit des …
Mangels Belehrung wird der Vertragsgegner im Ausgangspunkt zwar bei Schweigen des Verbrauchers kaum darauf vertrauen können, dieser werde das Widerrufsrecht nicht ausüben (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.10.2000 - 9 U 59/00, S. 13; rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluss vom 08.05.2001 - XI ZR 307/00. Anders liegt es jedoch, wenn - wie im Streitfall (vgl. Widerrufsbelehrung nach Verbraucherkreditgesetz, Anlagenband OLG) - der Verbraucher im Grunde über sein Widerrufsrecht, wenn auch aufgrund einer den Anforderungen des Haustürwiderrufgesetzes nicht in allen Belangen voll entsprechenden Belehrung, unterrichtet war (so OLG Bamberg, Urteil vom 28.11.2000 - 5 U 39/00; rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluss vom 16.10.2001 - XI ZR 68/01). - OLG Dresden, 15.11.2002 - 8 U 2987/01
Haustürsituation; verbundenes Geschäft; Realkredit; Rückabwicklung; …
Die Beklagte hatte keinen Anlass, darauf zu vertrauen, der Kläger werde das ihm zustehende - lediglich nicht bekannte - gesetzliche Widerrufsrecht nicht mehr ausüben (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1279; Nichtannahmebeschluss des BGH vom 08.05.2001, Az: XI ZR 307/00).