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   BGH - XI ZR 316/09   

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BGH - XI ZR 316/09 (https://dejure.org/9999,1166)
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Wird zitiert von ...

  • AG Heidenheim, 21.09.2010 - 8 C 744/10
    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung XI ZR 316/09 entschieden, dass der Geschädigte, der nach Einholung eines Sachverständigengutachtens, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt im Vertrauen auf den darin geschätzten Restwert und die sich hieraus ergebende Schadensersatzleistung des Unfallgegners sein Fahrzeug repariert hat und weiter nutzt, genauso zu stellen ist wie derjenige, der in gleicher Situation sich zur Veräußerung seines beschädigten Fahrzeugs entschließt.
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