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   BGH, 17.01.2013 - XI ZR 512/11   

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https://dejure.org/2013,512
BGH, 17.01.2013 - XI ZR 512/11 (https://dejure.org/2013,512)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2013 - XI ZR 512/11 (https://dejure.org/2013,512)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - XI ZR 512/11 (https://dejure.org/2013,512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung auch bei Darlehenskündigung durch Bank?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenskündigung durch Bank

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Erfüllungsschaden als Form der Vorfälligkeitsentschädigung

  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    Immobiliendarlehen: Keine Vorfälligkeitsentschädigung nach Kreditkündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Ersatz des Erfüllungsschadens für Bank bei Kreditkündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine vollumfängliche Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenskündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nach Kündigung von Immobiliendarlehen kann nur 2,5% Verzugszins über dem Basiszinssatz gefordert werden.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Immobiliendarlehens durch Bank

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bank kündigt Immobiliendarlehen -Vorfälligkeitsentschädigung untersagt

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Wegen angeblich fehlerhafter Widerrufserklärung haben sich Bankkunden in den letzten Jahren öfter dafür entscheiden Darlehnsverträge gegenüber der Bank zu widerrufen, Ihr Ziel war dabei eine zinsfreie Ablösung des bisherigen Darlehn zu erreichen und zu günstigeren ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abrechnung gekündigter Immobiliendarlehen - max. Verzugszins von 2,5 %-Punkten über dem Basiszinssatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abrechnung gekündigter Immobiliendarlehen: Banken dürfen nicht aus der Kundennotlage profitieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nach Kündigung von Immobiliendarlehen kann nur 2,5% Verzugszins über dem Basiszinssatz gefordert werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geplatzte Immobilienkredite - Die Banken kassieren zweimal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Banken dürfen keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn die Bank den Kreditvertrag gekündigt hat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung - zugunsten der Darlehensnehmer entschieden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung durch Bank rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung nach Kündigung eines Immobilienkredits durch die Bank?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung bei gekündigtem Darlehen berechnet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Brandenburg, 10.12.2014 - 4 U 96/12

    Vorzeitige Beendigung eines Bankdarlehens: Berechnung einer

    33 Der Geltendmachung einer Vorfälligkeitsentschädigung steht auch nicht, wie der Kläger mit Schriftsatz vom 30. September 2014 geltend gemacht hat, entgegen, dass nach einer durch den Bundesgerichtshof in der mündlichen Verhandlung vom 15. Januar 2013 zum Aktenzeichen XI ZR 512/11 erfolgten Äußerung der Schadensersatzanspruch einer Bank nach von dieser ausgesprochenen Kündigung eines Immobiliardarlehens auf die Verzugsverzinsung i.h. von 2, 5 % über dem Basiszinssatz beschränkt sei und daneben keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden könne.

    Der Geltendmachung einer Vorfälligkeitsentschädigung steht auch nicht, wie der Kläger mit Schriftsatz vom 30. September 2014 geltend gemacht hat, entgegen, dass nach einer durch den Bundesgerichtshof in der mündlichen Verhandlung vom 15. Januar 2013 zum Aktenzeichen XI ZR 512/11 erfolgten Äußerung der Schadensersatzanspruch einer Bank nach von dieser ausgesprochenen Kündigung eines Immobiliardarlehens auf die Verzugsverzinsung i.h. von 2, 5 % über dem Basiszinssatz beschränkt sei und daneben keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden könne.

  • OLG Stuttgart, 11.02.2015 - 9 U 153/14

    Grundschuld gesicherter Festzinskredit: Berechnung der

    Aufgrund der vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Revisionsverhandlung vom 15.01.2013 (XI ZR 512/11) geäußerten Rechtsauffassung könne die darlehensgebende Bank, welche ein Verbraucherdarlehen gekündigt habe, lediglich Verzugszinsen, jedoch keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
  • OLG Stuttgart, 29.04.2015 - 9 U 176/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung; Anspruch der

    Das werde durch das vor dem Bundesgerichtshof im Verfahren XI ZR 512/11 ergangene Anerkenntnisurteil deutlich.
  • LG Münster, 25.09.2014 - 14 O 67/14

    Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung wegen Kündigung des

    Mit Schreiben vom 25.11.2013, richtig dürfte der 25.10.2013 sein, forderte der Kläger die Beklagte unter Berufung auf das Urteil vom 17.01.2013, Aktenzeichen:XI ZR 512/11, auf die Vorfälligkeitsentschädigung bis zum 10.11.2013 zurückzuzahlen.

    Der Kläger vertritt die Auffassung, aus den Aussagen des Vorsitzenden Richters V. X. des 11. Senats des Bundesgerichtshofs im Rahmen der mündlichen Verhandlung zum Verfahren XI ZR 512/11 ergebe sich, dass nach Kündigung eines Darlehnsvertrages dem Kreditinstitut zusätzlich zu Zahlungsrückständen und Restschuld nur noch Verzugszinsen zustehen würden und daneben kein Raum sei für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

    Der Sachverhalt ist zwischen den Parteien unstreitig, die Parteien streiten vor dem Hintergrund des Anerkenntnis-Urteils des BGH vom 17.01.2013 zum Aktenzeichen XI ZR 512/11 und den hierzu veröffentlichten angeblichen Äußerungen in der mündlichen Verhandlung darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, neben den von ihr geltend gemachten Verzugszinsen auch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen.

    Ohne Erfolg beruft sich der Kläger auf das Anerkenntnis-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.01.2013 zum Aktenzeichen XI ZR 512/11.

  • OLG Frankfurt, 23.09.2015 - 23 U 194/14

    Keine Vorfälligkeitsentschädigung neben Verzugszinsen

    Die Berufung vermeide eine Auseinandersetzung mit dem bereits in erster Instanz eingeführten Anerkenntnisurteil des BGH vom 17.01.2013 - XI ZR 512/11 -, mit dem das Urteil des OLG Frankfurt vom 23.11.2011 - 9 U 76/10 -, auf das die Beklagte sich stütze, aufgehoben worden sei.
  • LG Essen, 24.04.2014 - 6 O 12/14

    Kein Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach unwirksamem

    Diese sei für die Zukunft zu erwarten und sei im Rechtsstreit BGH XI ZR 512/11 nur deswegen nicht erfolgt, weil die beklagte Bank die Forderung der Kläger anerkannt habe, um ein begründetes Urteil zu vermeiden.

    Insbesondere ist der von den Klägern herangezogene, dem Anerkenntnisurteil des BGH vom 17.01.2013 zum Az. XI ZR 512/11 zugrunde liegende Rechtsstreit mit dem streitgegenständlichen nicht vergleichbar, so dass sich aus dessen Umständen keine andere, für die Kläger vorteilhaftere Rechtsanwendung ergibt.

  • LG Münster, 30.04.2014 - 14 O 237/13

    Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus einem gekündigten

    Dies entspreche der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die sich aus Äußerungen in der mündlichen Verhandlung des Verfahrens XI ZR 512/11 vom 15.01.2013 ergebe, auf Grund derer die beklagte Bank des dortigen Verfahrens ein Anerkenntnis abgab mit der Folge der Beendigung dieses Verfahrens durch ein Anerkenntnisurteil.

    Der Sachverhalt ist zwischen den Parteien unstreitig, die Parteien streiten vor dem Hintergrund des Anerkenntnisurteils des BGH vom 17.01.2013 zum Aktenzeichen: XI ZR 512/11 und den hierzu veröffentlichten angeblichen Äußerungen in der mündlichen Verhandlung darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, neben den von ihr geltend gemachten Verzugszinsen auch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen.

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2013 - 14 U 116/13

    Formularmäßige Vereinbarung von Bereitstellungszinsen in einem Darlehensvertrag

    Das Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofs vom 17.01.2013 (XI ZR 512/11, juris), betrifft, soweit ersichtlich, eine andere Fallkonstellation.
  • OLG Frankfurt, 03.12.2014 - 17 U 130/14

    Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung aus Immobilienfinanzierung

    Auch wenn die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung als solche inhaltlich nicht in Frage gestellt wird, ist grundsätzlich mit dem BGH (Anerkenntnisurteil vom 15.01.2013 - XI ZR 512/11) davon auszugehen, dass § 497 Abs. 1 BGB als Sondervorschrift für die Schadensberechnung bei Krediten, die wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden, neben dem gesetzlichen Anspruch auf Verzugszinsen keinen Anspruch auf eine abstrakt zu berechnende Vorfälligkeitsentschädigung zulässt.
  • OLG Hamm, 18.06.2014 - 31 U 82/14
    d) Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auf das Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofs vom 17.01.2013 in dem Verfahren XI ZR 512/11.
  • LG Neuruppin, 19.09.2014 - 5 O 277/13

    Ersatzfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung als Verzögerungsschaden nach §

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