Rechtsprechung
BGH, 19.05.2004 - XII ZB 169/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Durchführung des Versorgungsausgleiches bei Ehescheidung; Anwendungsbereich des Quasisplittings; Berechnung des Versorgungsausgleichs bei beamtenrechtlichen Versorgungsanrechten; Auswirkungen der Niveauabsenkung bei der gesetzlichen Krankenversicherung
- Judicialis
BGB § 1587 b Abs. 1; ; BGB § 1587 b Abs. 2; ; BeamtVG § 14; ; BeamtVG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; BeamtVG § 55; ; BeamtVG § 69 e; ; SGB VI § 255 e; ; VAHRG § 10 a Abs. 1 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung des Versorgungsausgleichs nach Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes in der Beamtenversorgung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.11.2003 - XII ZB 30/03
Gekürzte Beamtenpensionen im Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 19.05.2004 - XII ZB 169/03
Dabei kommt es weder darauf an, ob das Ehezeitende vor oder in der Übergangsphase nach § 69 e BeamtVG liegt, noch ob der Versorgungsfall in oder erst nach der Übergangsphase eintreten wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 2003 - XII ZB 75/02 und XII ZB 30/03 - FamRZ 2004, 256 ff. bzw. 259 ff.).Ob der Abflachungsbetrag gegebenenfalls später im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich auszugleichen sein wird, bleibt einer weiteren Prüfung vorbehalten, sofern die Voraussetzungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gegeben sein sollten (vgl. Senatsbeschluß vom 26. November 2003 - XII ZB 30/03 - aaO 261).
- BGH, 26.11.2003 - XII ZB 75/02
Gekürzte Beamtenpensionen im Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 19.05.2004 - XII ZB 169/03
Dabei kommt es weder darauf an, ob das Ehezeitende vor oder in der Übergangsphase nach § 69 e BeamtVG liegt, noch ob der Versorgungsfall in oder erst nach der Übergangsphase eintreten wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 2003 - XII ZB 75/02 und XII ZB 30/03 - FamRZ 2004, 256 ff. bzw. 259 ff.). - BGH, 04.09.2002 - XII ZB 130/98
Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei Übernahme ehegemeinschaftlicher Schulden; …
Auszug aus BGH, 19.05.2004 - XII ZB 169/03
Die Abänderung des monatlichen Ausgleichsbetrags beim Quasi-Splitting beruht auf der nunmehr erforderlichen Anwendung des baden-württembergischen Bemessungsfaktors von 5, 33 % monatlich für 2004 hinsichtlich der Sonderzuwendung (Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 10. September 2003 - BGBl. I, 1798 - in Verbindung mit § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Gewährung von Sonderahlungen in Baden-Württemberg - Landesanteil Besoldung vom 29. Oktober 2003 - GBl. S. 693, 694; zur Anwendung des jeweils zur Zeit der Entscheidung geltenden Bemessungsfaktors vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 4. September 2002 - XII ZB 130/98 - FamRZ 2003, 437 ff. m.w.N.).