Rechtsprechung
BGH, 19.09.2007 - XII ZR 3/05 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Erhöhung des Pachtzinses nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG); Befugnis zur Abgabe einer einseitigen Erklärung zur Pachtzinshöhe; Beachtung der inhaltlichen Anforderungen an das einseitige Anpassungsverlangen
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wirksames Erhöhungsverlangen ohne gesetzlich geregelte Begründungspflicht nachdem Nutzungsentgelt die ortsübliche Höhe erreicht hat
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Erhöhung des Nutzungsentgelts
- Judicialis
SchuldRAnpG § 20 Abs. 1; ; SchuldRAnpG § 20 Abs. 3; ; NutzEV § 3; ; NutzEV § 6
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchuldRAnpG § 20 Abs. 1, 3; NutzEV § 3 § 6
Anforderungen an die Begründung eines Erhöhungsverlangens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pachtrecht - Erhöhung des Pachtzinses nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Anpassung einer Pacht
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 499
- MDR 2008, 17
- ZMR 2008, 28
- NJ 2008, 25
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 13.06.2012 - XII ZR 49/10
Schuldrechtliche Nutzungsverhältnisse über Grundstücke im Beitrittsgebiet: …
Auf die vom Landgericht zugelassene Revision der Klägerin hat der Senat das damalige Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landgericht zurückverwiesen (Senatsurteil vom 19. September 2007 - XII ZR 3/05 - NJW-RR 2008, 499). - BGH, 30.01.2008 - XII ZR 176/05
Anforderungen an die Begründung eines Erhöhungsverlangens
a) Der Senat hat - nach Erlass des Berufungsurteils - entschieden (Urteil vom 19. September 2007 - XII ZR 3/05 - WuM 2007, 631 f. mit zustimmender Anmerkung Toussaint juris PR-BGHZivilR 44/2007 Anm. 4), dass das Erhöhungsverlangen nach § 20 Abs. 3 SchuldRAnpG im Gegensatz zum Verlangen nach § 20 Abs. 1 SchuldRAnpG i.V.m. § 6 NutzEV keine besondere Begründung voraussetzt. - BGH, 30.01.2008 - XII ZR 177/05
Anforderungen an die Begründung eines Erhöhungsverlangens
a) Der Senat hat - nach Erlass des Berufungsurteils - entschieden (Urteil vom 19. September 2007 - XII ZR 3/05 - WuM 2007, 631 f. mit zustimmender Anmerkung Toussaint juris PR-BGHZivilR 44/2007 Anm. 4), dass das Erhöhungsverlangen nach § 20 Abs. 3 SchuldRAnpG im Gegensatz zum Verlangen nach § 20 Abs. 1 SchuldRAnpG i.V.m. § 6 NutzEV keine besondere Begründung voraussetzt.