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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1967 - I A 744/66   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1967 - I A 744/66 (https://dejure.org/1967,9299)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.08.1967 - I A 744/66 (https://dejure.org/1967,9299)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. August 1967 - I A 744/66 (https://dejure.org/1967,9299)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1968, 225
  • ZBR 1967, 367
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Bremen, 12.02.2008 - 1 A 234/03

    Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn beide Teile derart miteinander zusammenhängen, dass das Schlussurteil auch den durch das Teilurteil bereits entschiedenen Anspruch (BVerwG Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 124; OVG Nordrhein-Westfalen ZBR 1967, 367) oder umgekehrt eine Aufhebung des Teilurteils im Rechtsmittelverfahren den durch das Schlussurteil entschiedenen oder noch zu entscheidenden Anspruch berühren kann (Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, Rn 3 zu § 110).

    Gründe der Prozessökonomie sprechen jedoch dafür, bei einem zu Unrecht ergangenen Teilurteil dem Oberverwaltungsgericht ausnahmsweise die Möglichkeit einzuräumen, den noch beim Verwaltungsgericht anhängigen Streitrest an sich zu ziehen (OVG Nordrhein-Westfalen ZBR 1967, 367 ; Clausing, a.a.O., Rn 12 zu § 110; ebenso für ein Teilurteil nach § 301 ZPO: BGH NJW 1960, 339 ; NJW 1983, 1311 ; NJW 1984, 120; NJW 1987, 441 ;NJW 1992, 511 ).

  • VG Sigmaringen, 12.07.2006 - 5 K 2186/05

    Reaktivierung eines Beamten - Lehrer -; Zweifel an der Dienstfähigkeit;

    55 Der unbestimmte Rechtsbegriff der "zwingenden dienstlichen Gründe" ist gerichtlich voll überprüfbar (Fürst/Mühl/Strötz/Summer/Wilhelm/Zängl, Gemeinschaftskommentar öffentliches Dienstrecht [GKÖD], § 45 BBG RdNr. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.8.1967 - I A 744/66 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 4 S 1190/92

    Erfolglose Klage eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten

    Der Senat läßt offen, ob das Gesetz so zu verstehen ist, daß für die hier fragliche Reaktivierung auf Antrag des Ruhestandsbeamten - wie für die Reaktivierung gegen dessen Willen - eine Begrenzung des Alters auf das 62. Lebensjahr angeordnet sein soll (verneinend OVG Münster, Urteil v. 8.8.1967, ZBR 1967, 367; Fürst, GKÖD Bd.I, K § 45 RdNr. 7).
  • VG Lüneburg, 10.09.2002 - 1 A 314/01

    Beamter; Dienstpflichten; Dienstvergehen; Dienstverhältnis; disziplinarrechtliche

    Es handelt sich bei dieser Einschränkung des gesetzlichen Wiederverwendungsanspruchs um einen unbestimmten (tatbestandlichen) Rechtsbegriff, der gerichtlich in vollem Umfange nachprüfbar ist (Kümmel, Beamtenrecht Niedersachsens und des Bundes, Loseblattsammlung/ Stand: März 2001, § 59 Rdn. 12; OVG Münster, ZBR 1967, 367).
  • BVerwG, 03.12.1973 - VI B 59.73
    Sie habe sich bei ihrer Entscheidung an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 8. August 1967 - I A 744/66 - (ZBR 1967, 367) gehalten, das einen sehr ähnlichen Fall betreffe.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1970 - VI 467/69
    Hat das VG mit seinem Urteil (infolge Rechtsirrtums) einen Klageantrag bewußt nicht beschieden, so liegt ein Teilurteil vor, auch wenn das Urteil nicht als ein solches bezeichnet ist.Bei gleichzeitiger Anfechtung des Erstbescheides und des Widerspruchsbescheides kann nicht durch Teilurteil allein der Widerspruchsbescheid aufgehoben werden (im Anschluß an OVG Lüneburg 1967-02-15 IV A 16/67 = NJW 1967, 2174).Hat das VG ein aus dem vorgenannten Grund unzulässiges Teilurteil erlassen, dann kann das Berufungsgericht nicht selbständig über das gesamte Klagebegehren entscheiden (gegen OVG Münster 1967-08-08 I A 744/66 = ZBR 1967, 367).
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