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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.1978 - VI B 57.77   

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BVerwG, 13.01.1978 - VI B 57.77 (https://dejure.org/1978,529)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1978 - VI B 57.77 (https://dejure.org/1978,529)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1978 - VI B 57.77 (https://dejure.org/1978,529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage zu der Berücksichtigungsfähigkeit von in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführten Krankheiten im Rahmen des § 135 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz (BBG) - Wahrung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1978, 202
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 B 48.75

    Erweiterung des Schutzes gegen Berufskrankheiten im Unfallversicherungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77
    Das Berufungsgericht hat unter auszugsweiser Wiedergabe der Entscheidung des beschließenden Senats vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 B 48.75 - (Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 57) mit Recht ausgeführt, daß § 135 Abs. 3 BBG den Dienstunfallbegriff nur für bestimmte besonders gefährdete Beamte (Richter) bei bestimmten Krankheiten erweitert (vgl. hierzu auch Plog/Wiedow/Beck, BBG, § 135 RdNr. 30; Fürst, GKÖD I, K § 135 Rz 90; Schütz/Ulland, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 144 RdNr. 105).

    Nach den zutreffenden Ausführungen in dem angefochtenen Urteil gilt für den Bereich der Dienstunfallfürsorge die Erweiterung des Schutzes gegen Berufskrankheiten im Unfallversicherungsrecht (§ 551 Abs. 2 RVO) nicht (Beschluß vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 B 48.75 - [a.a.O.]).

    Es ist vielmehr dem Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit überlassen, inwieweit er Verbesserungen des sozialversicherungsrechtlichen Unfallschutzes in das Beamtenrecht einführt (BVerwGE 40, 220 [222]: Beschluß vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 B 48.75 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77
    Dazu bedarf es der Bezeichnung der konkreten, bisher höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfrage, die für die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren erheblich sein wird und eines Hinweises auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 144.58

    Fleckfieberinfektion als Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77
    Andere auf schädliche Dauereinwirkungen während des Dienstes zurückgehende Krankheiten sind nicht berücksichtigungsfähig (BVerwGE 11, 229 [232] unter Darlegung der Entstehungsgeschichte und des Zwecks der Vorschrift).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - sowie vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95 und 96] und vom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 -).
  • BVerwG, 09.11.1977 - 6 B 26.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - sowie vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95 und 96] und vom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 -).
  • BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
    Auszug aus BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - sowie vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95 und 96] und vom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 -).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 10.70

    Dienstunfallschutz beim Abholen von Bezügen - Ausführung einer notwendigen

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77
    Es ist vielmehr dem Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit überlassen, inwieweit er Verbesserungen des sozialversicherungsrechtlichen Unfallschutzes in das Beamtenrecht einführt (BVerwGE 40, 220 [222]: Beschluß vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 B 48.75 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 06.01.1969 - VI C 38.66

    Erleiden eines Dienstunfalls - Bewertung eines Unfalls als qualifizierter

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77
    Nach dem Wortlaut des für die Sach- und Rechtslage allein maßgeblichen § 135 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes - BBG - in der zur Zeit des behaupteten Dienstunfalls geltenden und insoweit bis zum Inkrafttreten der §§ 30 ff. des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2485) unverändert gebliebenen Fassung (zu dem im Dienstunfallrecht anzuwendenden Recht vgl. u.a. BVerwGE 31, 170) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Verordnung vom 12. Mai 1958 (BGBl. I S. 340) kann nur eine in der Spalte II der Anlage (später: Anlage 1) zur Berufskrankheiten-Verordnung in der jeweiligen Fassung genannte Erkrankung einem Dienstunfall gleichgestellt werden.
  • BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72

    Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung eines

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77
    Eine durch Richterspruch ausfüllbare Gesetzeslücke liegt damit nicht vor (vgl. hierzu BVerwGE 45, 85 [90]).
  • BVerwG, 26.11.1970 - I B 87.70

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren betreffend ein unbefristetes

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77
    Ein Urteil beruht im Sinne dieser Vorschrift nur auf solchen Gründen, die - ausgehend von der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts - nicht fortgedacht werden können, wenn die Entscheidung bestand haben soll (so u.a. Beschluß vom 26. November 1970 - BVerwG 1 B 87.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 78]).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Denn die Vorschrift soll nicht die Folgen jeglicher Krankheit abmildern, die sich der Beamte im Dienst zuzieht, sondern nur besonderen Gefährdungen Rechnung tragen, denen ein Beamter im Vergleich zur Beamtenschaft insgesamt ausgesetzt ist (Urteil vom 9. November 1960 - BVerwG 6 C 144.58 - BVerwGE 11, 229 = Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 4 S. 13; Beschlüsse vom 13. Januar 1978 - BVerwG 6 B 57.77 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59 S. 9 und vom 12. September 1995 - BVerwG 2 B 61.95 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 7.04

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des

    Es ist vielmehr dem Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit überlassen, inwieweit er Verbesserungen des sozialversicherungsrechtlichen Unfallschutzes in das Beamtenrecht einführt (vgl. Beschluss vom 13. Januar 1978 - BVerwG 6 B 57.77 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 13. Januar 1978 - BVerwG 6 B 57.77 - (Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59) im Zusammenhang mit § 135 Abs. 3 BBG a.F. verneint.
  • VG Regensburg, 22.07.2015 - RO 1 K 14.199

    Kein Anspruch auf Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

    Es gibt keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums des Inhalts, dass Beamte in jeder Hinsicht den Arbeitern und Angestellten gleichgestellt werden müssten (BVerwG, B. v. 13.1.1978 - VI B 57.77 - juris; BVerwG, B. v. 26.10.1988 - 2 B 44/88 - juris).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 46.13

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Erkrankung; Zeitpunkt der Erkrankung;

    Im Vergleich zu Arbeitnehmern erfahren Beamte eine ganz anders strukturierte soziale Absicherung durch die Alimentationspflicht und die vornehmlich in der Beihilfegewährung konkretisierte besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 1978 - 6 B 57.77 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59 S. 10 und vom 12. September 1995 - 2 B 61.95 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10 S. 1).
  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 22.90

    Schulklasse - Lungentuberkulose - Schulunterricht - Dienstliche Verrichtung -

    Als Dienstunfall gilt danach eine Krankheit dann, wenn ein Beamter, der nach Art seiner dienstlichen Verrichtung der Gefahr der Erkrankung an bestimmten Krankheiten besonders ausgesetzt ist, an einer der in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung enumerativ und abschließend aufgeführten Krankheiten erkrankt, es sei denn, daß der Beamte sich die Krankheit außerhalb des Dienstes zugezogen hat (vgl. Beschluß vom 13. Januar 1978 - BVerwG 6 B 57.77 - ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2012 - 3 LB 21/11

    Zum Anspruch eines Beamten auf Anerkennung eines Dienstunfalls - ionisierende

    Denn die Vorschrift soll nicht die Folgen jeglicher Krankheit abmildern, die sich der Beamte im Dienst zuzieht, sondern nur besonderen Gefährdungen Rechnung tragen, denen ein Beamter im Vergleich zur Beamtenschaft insgesamt ausgesetzt ist (Urteil vom 9. November 1960 - BVerwG 6 C 144.58 - BVerwGE 11, 229 Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 4 S. 13; Beschlüsse vorn 13. Januar 1978 - BVerwG 6 B 57.77 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59 S. 9 und vom 12. September 1995 - BVerwG 2 B 61.95 -Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10).
  • BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15

    Anforderungen an eine analoge Gesetzesanwendung

    Im Vergleich zu Arbeitnehmern erfahren Beamte eine ganz anders strukturierte soziale Absicherung durch die Alimentationspflicht und die vornehmlich in der Beihilfegewährung konkretisierte besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 46.13 - Beschlüsse vom 13. Januar 1978 - 6 B 57.77 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59 S. 10 und vom 12. September 1995 - 2 B 61.95 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10 S. 1).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07

    Anerkennung eines diagnostizierten und operierten Barrett-Ösophagus-Karzinoms als

    Diese Auslegung des Gesetzes, die auch der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Vorschrift Rechnung trägt, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 12.9. 1995 - BVerwG 2 B 61.95 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 5, und Beschl. v. 13.1. 1978 - BVerwG VI B 57.77 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 3 bis 8, unter Hinweis auf BVerwG Urt. v. 9.11.1960 - BVerwG VI C 144.58 -, BVerwGE 11, 229 [232]), von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht.

    Die Frage dieser Verfassungsmäßigkeit ist nämlich ebenfalls bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt und zutreffend bejaht worden (BVerwG, Beschl. v. 12.9. 1995 - BVerwG 2 B 61.95, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 5, und Beschl. v. 13.1. 1978 - BVerwG VI B 57.77, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9): Die Beschränkung auf die in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung genannten Krankheiten ist mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar und es besteht kein dahingehender hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG), dass die Beamten dienstunfallrechtlich in jeder Beziehung den Arbeitnehmern gleichgestellt werden müssen (so auch: Groepper/Tegethoff, a.a.O., BeamtVG § 31 Rn. 182).

  • VGH Bayern, 29.04.2014 - 3 ZB 11.1420

    Dienstunfallfürsorge; Polizeibeamter; Schusswechsel; Meldung als Dienstunfall

    Nicht darin aufgeführte Krankheiten sind im Rahmen des § 31 Abs. 3 BeamtVG nicht berücksichtigungsfähig (st. Rspr., vgl. BVerwG B.v. 13.1.1978 - VI B 57.77 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59 juris Rn. 5; B.v. 23.2.1999 - 2 B 88.98 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11 juris Rn. 6; B.v. 19.1.2006 - 2 B 46.05 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 17 juris Rn. 6; BayVGH B.v. 12.1.2009 a.a.O. Rn. 7; B.v. 4.2.2014 - 3 ZB 12.2131 - juris Rn. 5).

    Es ist vielmehr dem Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit überlassen, inwieweit er Verbesserungen des sozialversicherungsrechtlichen Unfallschutzes in das Beamtenrecht einführt (BVerwG B.v. 13.1.1978 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 1 K 11.00685

    Für eine Erkrankung, die später als 10 Jahre nach dem behaupteten Unfallereignis

  • BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 106.95

    Amtsausübung im Einwirkungsbereich gefährlicher Stoffe bei nachgewiesener

  • BVerwG, 12.09.1995 - 2 B 61.95

    Beamtenrecht: Anerkennung von Berufserkrankungen

  • VG Bremen, 05.04.2011 - 2 K 4075/08

    Anerkennung eines Dienstunfalls

  • VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 178/09

    Tuberkuloseinfektion als Dienstunfall eines Lokführers

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2008 - 3 LB 59/01

    Anerkennung einer elektromagnetischen Hypersensibilität "durch ionisierende

  • VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05

    Anerkennung; Beamter; Belastung; Berufskrankheit; Bleichromat; DEHP;

  • VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 7945/08

    Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt

  • VG Bremen, 07.12.2012 - 2 K 847/11

    Anerkennung Dienstunfall - Berufskrankheit; Bronchialkarzinom;

  • OVG Saarland, 27.08.2013 - 1 A 21/13

    Berufskrankheit, Anerkennung als Dienstunfall, maßgeblicher Zeitpunkt der

  • BVerwG, 26.10.1988 - 2 B 44.88

    Berechnung des Besoldungsdienstalters eines Lehrers - Berücksichtigung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2002 - 1 A 6168/96

    Anspruch auf Erstattung von Heilungskosten; Umfang der Beihilfeberechtigung;

  • VG Regensburg, 31.10.2012 - RO 1 K 12.1409

    Keine Berücksichtigung von Minderungen der Erwerbsfähigkeit bei Gewährung eines

  • LSG Niedersachsen, 20.10.2000 - L 9 VS 8/98

    Multiple Sklerose als Wehrdienstbeschädigung (WDB); Kausalität zwischen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2015 - 2 A 10037/15

    Frist für die Meldung einer Erkrankung als Berufskrankheit; Anforderungen an eine

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 5 LA 284/12

    Auslösung einer obstruktiven Atemwegserkrankung durch Emissionen von

  • BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 109.95

    Übertragung der Grundsätze für "seuchenhaft auftretende Krankheiten in einem

  • VG Koblenz, 28.11.2014 - 5 K 437/14

    Keine Anerkennung einer Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit bei einem Beamten

  • BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 108.95

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Amtsausübung im

  • VG Ansbach, 17.11.2009 - AN 1 K 09.01335

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Sportunfalls als Dienstunfall

  • BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 107.95

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Amtsausübung im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2001 - 1 A 3393/98

    Voraussetzungen für eine Anerkennung der Erkrankung als Dienstunfall i.R. einer

  • VG Bayreuth, 13.12.2016 - B 5 K 15.116

    Tragen einer Körperschutzausstattung (KSA) bei der Bundespolizei als Dienstunfall

  • BVerwG, 29.07.1987 - 2 B 65.87

    Grundsatz des Berufsbeamtentums - Anforderungen an die Revisionszulassungsgründe

  • BVerwG, 17.02.1986 - 2 B 126.85

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers als

  • BVerwG, 18.12.1989 - 2 B 139.89
  • BVerwG, 09.03.1988 - 2 B 29.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Gelsenkirchen, 19.10.2010 - 12 K 3063/09

    Dienstunfall; plötzliches Ereignis; Berufskrankheit; Unfallruhegehalt

  • VG Minden, 19.06.2008 - 4 K 2398/07

    Anforderungen an die Anerkennung der psychischen Erkrankung eines Beamten als

  • VG Gelsenkirchen, 20.09.2011 - 12 K 375/09

    Feuerwehr; Strahlenschutzbeauftragter; Leukämie; Dienstunfall; Berufskrankheit;

  • LSG Niedersachsen, 25.02.2000 - L 9 VS 77/97

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Herzinfarkt - Sturzverletzungen -

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.1977 - VII P 1.75   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 16.09.1977 - VII P 1.75 (https://dejure.org/1977,788)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1977 - VII P 1.75 (https://dejure.org/1977,788)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1977 - VII P 1.75 (https://dejure.org/1977,788)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freistellung für die Tätigkeit im Bezirkspersonalrat - Interessenwahrnehmung der betreffenden Gruppe bei Mitvertretung durch ein vom Vertrauen der Gruppe getragenes Vorstandsmitglied - Maßgeblichkeit des Tätigwerdens eines von dem Vertrauen der betroffenen Gruppe ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalrat - Vorstandsmitglied - Gruppenvorstandsmitglied - Mitvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 54, 323
  • ZBR 1978, 202
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 1.75
    Aus dieser Rechtsprechung, die in dem Beschluß vom 15. Mai 1966 - BVerwG VII P 4.66 - (PersV 1966, 181 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 10) zusammengefaßt ist, ergibt sich, daß das Gruppenprinzip verlangt, die von den Gruppen gewählten Repräsentanten in erster Linie für die im Rahmen der gemeinsamen Arbeit auszuübenden Funktionen heranzuziehen, was letztlich auch für die Frage der Freistellung von Bedeutung ist (BVerwGE 5, 263; 16, 12 [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62]; 31, 192) [BVerwG 17.01.1969 - VII C 77/67].
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67

    Freisstellung eines Personalratsmitglieds vom Dienst - Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 1.75
    Aus dieser Rechtsprechung, die in dem Beschluß vom 15. Mai 1966 - BVerwG VII P 4.66 - (PersV 1966, 181 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 10) zusammengefaßt ist, ergibt sich, daß das Gruppenprinzip verlangt, die von den Gruppen gewählten Repräsentanten in erster Linie für die im Rahmen der gemeinsamen Arbeit auszuübenden Funktionen heranzuziehen, was letztlich auch für die Frage der Freistellung von Bedeutung ist (BVerwGE 5, 263; 16, 12 [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62]; 31, 192) [BVerwG 17.01.1969 - VII C 77/67].
  • BVerwG, 13.06.1957 - II CO 3.56

    Die Bestimmung des Vorsitzenden des Vorstandes des Personalrats als Teil der

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 1.75
    Das Bundesverwaltungsgericht hat aus dem Gruppenprinzip gefolgert, daß die von den Gruppen gewählten Vorstandsmitglieder als Vorsitzender oder als Stellvertreter des Vorsitzenden in erster Linie in Betracht kommen (BVerwGE 5, 118 [BVerwG 13.06.1957 - II CO 3/56] [120, 121]; 7, 197 [198/199]) und auf andere Vorstandsmitglieder erst zurückgegriffen werden kann, wenn ein zunächst in Betracht kommendes Vorstandsmitglied nicht zur Verfügung steht.
  • BVerwG, 10.10.1957 - II CO 1.57

    Qualifizierung einer Erledigungserklärung des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 1.75
    Aus dieser Rechtsprechung, die in dem Beschluß vom 15. Mai 1966 - BVerwG VII P 4.66 - (PersV 1966, 181 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 10) zusammengefaßt ist, ergibt sich, daß das Gruppenprinzip verlangt, die von den Gruppen gewählten Repräsentanten in erster Linie für die im Rahmen der gemeinsamen Arbeit auszuübenden Funktionen heranzuziehen, was letztlich auch für die Frage der Freistellung von Bedeutung ist (BVerwGE 5, 263; 16, 12 [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62]; 31, 192) [BVerwG 17.01.1969 - VII C 77/67].
  • BVerwG, 01.08.1958 - VII P 21.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 1.75
    Das Bundesverwaltungsgericht hat aus dem Gruppenprinzip gefolgert, daß die von den Gruppen gewählten Vorstandsmitglieder als Vorsitzender oder als Stellvertreter des Vorsitzenden in erster Linie in Betracht kommen (BVerwGE 5, 118 [BVerwG 13.06.1957 - II CO 3/56] [120, 121]; 7, 197 [198/199]) und auf andere Vorstandsmitglieder erst zurückgegriffen werden kann, wenn ein zunächst in Betracht kommendes Vorstandsmitglied nicht zur Verfügung steht.
  • BVerwG, 22.03.1963 - IV C 41.62

    Rechtliche Ausgestaltung der richterlichen Pflicht zur erschöpfenden

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 1.75
    Aus dieser Rechtsprechung, die in dem Beschluß vom 15. Mai 1966 - BVerwG VII P 4.66 - (PersV 1966, 181 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 10) zusammengefaßt ist, ergibt sich, daß das Gruppenprinzip verlangt, die von den Gruppen gewählten Repräsentanten in erster Linie für die im Rahmen der gemeinsamen Arbeit auszuübenden Funktionen heranzuziehen, was letztlich auch für die Frage der Freistellung von Bedeutung ist (BVerwGE 5, 263; 16, 12 [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62]; 31, 192) [BVerwG 17.01.1969 - VII C 77/67].
  • BVerwG, 22.03.1963 - VII P 8.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 1.75
    Aus dieser Rechtsprechung, die in dem Beschluß vom 15. Mai 1966 - BVerwG VII P 4.66 - (PersV 1966, 181 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 10) zusammengefaßt ist, ergibt sich, daß das Gruppenprinzip verlangt, die von den Gruppen gewählten Repräsentanten in erster Linie für die im Rahmen der gemeinsamen Arbeit auszuübenden Funktionen heranzuziehen, was letztlich auch für die Frage der Freistellung von Bedeutung ist (BVerwGE 5, 263; 16, 12 [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62]; 31, 192) [BVerwG 17.01.1969 - VII C 77/67].
  • BVerwG, 13.05.1966 - VII P 4.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 1.75
    Aus dieser Rechtsprechung, die in dem Beschluß vom 15. Mai 1966 - BVerwG VII P 4.66 - (PersV 1966, 181 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 10) zusammengefaßt ist, ergibt sich, daß das Gruppenprinzip verlangt, die von den Gruppen gewählten Repräsentanten in erster Linie für die im Rahmen der gemeinsamen Arbeit auszuübenden Funktionen heranzuziehen, was letztlich auch für die Frage der Freistellung von Bedeutung ist (BVerwGE 5, 263; 16, 12 [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62]; 31, 192) [BVerwG 17.01.1969 - VII C 77/67].
  • BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 3.19

    Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die von der Gruppe nach § 32 Abs. 1 Satz 3 BPersVG gewählten Vorstandsmitglieder in erster Linie für die im Rahmen der gemeinsamen Arbeit auszuübenden Funktionen heranzuziehen, weshalb der Personalrat bei der Bestimmung des Vorsitzenden "zunächst" (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 1957 - 2 CO 3.56 - BVerwGE 5, 118 , vom 24. Oktober 1957 - 2 CO 7.57 - BVerwGE 5, 309 und vom 7. Juni 1984 - 6 P 29.83 - Buchholz 238.3a § 32 BPersVG Nr. 4 S. 3 f.), "in erster Linie" (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 1977 - 7 P 1.75 - BVerwGE 54, 323 und vom 26. Oktober 1977 - 7 P 19.76 - BVerwGE 55, 17 ), "primär" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - 6 PB 10.10 - Buchholz 251.7 § 29 NWPersVG Nr. 1 Rn. 5), "regelmäßig" bzw. "in der Regel" (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1957 - 2 CO 1.57 - BVerwGE 5, 263 und vom 17. Januar 1969 - 7 P 6.67 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 4 S. 3) oder "grundsätzlich" (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 1966 - 7 P 4.66 - Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 10 S. 28 und vom 19. August 1991 - 6 PB 5.91 - Buchholz 251.2 § 43 BlnPersVG Nr. 4 S. 2) auf die Gruppensprecher beschränkt ist.

    Damit soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass die aus der Gruppenwahl hervorgegangenen Vertreter und die von diesen wiederum gewählten Vorstandsmitglieder als die vom Vertrauen der Gruppe getragenen Repräsentanten an der Geschäftsführung teilnehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. September 1977 - 7 P 1.75 - BVerwGE 54, 323 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. September 1977 - 7 P 1.75 - BVerwGE 54, 323 ) ist ferner geklärt, dass die gemeinsame Vertretung nach § 32 Abs. 3 Satz 2 BPersVG grundsätzlich von dem von den Gruppenangehörigen gewählten Vorstandsmitglied, d.h. dem Gruppensprecher, wahrzunehmen ist.

  • VGH Bayern, 13.02.1991 - 17 P 90.3773
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  • VGH Bayern, 13.02.1991 - 17 P 90.3774

    Anfechtung der Vorstandswahl des Personalrats; Beachtung des allgemeinen

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  • BVerwG, 21.04.1992 - 6 P 8.90

    Vertretung des Personalrats in Gruppenangelegenheiten - Verstoß gegen die

    Der mit der gesetzlichen Regelung erkennbar verfolgte Schutz der Gruppeninteressen läßt eine solche Auslegung nicht zu (vgl. Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 1.75 - BVerwGE 54, 323).

    Daß nach der Rechtsprechung dem Gruppensprecher - wenn er nicht verhindert ist - vorrangig die Mitvertretung zukommt (vgl. Beschluß vom 16. September 1977 a.a.O. S. 326 f.), steht dem nicht entgegen, sondern setzt die Vertretungsbefugnis der anderen Vorstandsmitglieder grundsätzlich voraus.

  • BVerwG, 12.01.2009 - 6 PB 24.08

    Freistellung von Personalratsmitgliedern; Gruppensprecher und

    Es drängt sich in aller Regel auf, die Freistellung zugunsten der Gruppensprecher im Personalratsvorstand zu nutzen, damit diese Gelegenheit haben, die Willensbildung im Personalrat wie innerhalb der Gruppe ordnungsgemäß vorzubereiten und die gefassten Beschlüsse - gegebenenfalls zusammen mit dem Personalratsvorsitzenden (§ 29 Abs. 3 Satz 2 NWPersVG) - gegenüber der Dienststellenleitung mit Nachdruck zu vertreten (vgl. Beschlüsse vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 1.75 - BVerwGE 54, 323 = Buchholz 238.3 A § 32 BPersVG Nr. 1 und vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 19.76 - a.a.O. S. 21 bzw. S. 5).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 6 PB 10.10

    Wahl des Personalratsvorstandes; Gruppensprecher und Ergänzungsmitglieder;

    Zunächst muss feststehen, welche Personalratsmitglieder das besondere Vertrauen ihrer Gruppe genießen und daher gemäß § 29 Abs. 2 NWPersVG primär für das Amt des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters in Betracht kommen (vgl. Beschlüsse vom 13. Mai 1966 - BVerwG 7 P 4.66 - Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 10 S. 28, vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 1.75 - BVerwGE 54, 323 = Buchholz 238.3 A § 32 BPersVG Nr. 1 S. 3 und vom 7. Juni 1984 - BVerwG 6 P 29.83 - Buchholz 238.3 A § 32 BPersVG Nr. 4 S. 3 f.).
  • VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08

    Anspruch des Vorstandsmitglieds der Personalvertretung auf Freistellung;

    Wie der Senat mit Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwGE 54, 323 - entschieden hat, ist grundsätzlich das Gruppenvorstandsmitglied zu dieser Vertretung berufen.
  • BAG, 24.04.1979 - 6 AZR 409/77

    Kündigung einer Angestellten - Zustimmungserklärung des Personalrats -

    Die Einschränkung der Vertretungsbefugnis in Angelegenheiten, die nur eine Gruppe betrifft, dient dem Zweck, daß das der Gruppe angehörende Vorstandsmitglied mitwirkt, das das Vertrauen seiner Gruppe besitzt (ähnlich wohl auch im Ergebnis das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 16. September 1977 -BVerwG VII P I. 75 zu § 32 Abs. 3 BPersVG; BVerwGE 54, 323 C326]).
  • VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3028/89

    Zur Vertretung des Personalrats durch gruppenfremden Vorsitzenden

    Das gleiche soll gelten, wenn Einvernehmen über die Hinzuziehung eines zugewählten Vorstandsmitglieds besteht (BVerwG, Beschluß vom 16.9.1977 -- VII P 1.75 --, Personalvertretung 1978 S. 353 = ZBR 1978 S. 203).
  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 12.09
    Das gilt auch für das gerichtliche Antragsverfahren (vgl. auch: Beschluss vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 1.75 - BVerwGE 54, 323 = Buchholz 238.3A § 32 BPersVG Nr. 1).
  • VG Berlin, 10.04.2018 - 61 K 2.18

    Zustimmung durch den Personalrat bei einer Einstellungsentscheidung; Verweigerung

  • VG Stade, 21.11.2014 - 8 A 1052/14

    Feststellung der Verletzung von Mitbestimmungsrechten hinsichtlich der

  • VG Arnsberg, 12.06.2008 - 20 L 390/08

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung; Vorwegnahme der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1977 - VII P 23.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1779
BVerwG, 18.10.1977 - VII P 23.75 (https://dejure.org/1977,1779)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1977 - VII P 23.75 (https://dejure.org/1977,1779)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1977 - VII P 23.75 (https://dejure.org/1977,1779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellung der Wählbarkeit - Wahlverfahren - Rechtsschutzinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1978, 202
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.10.1959 - VII P 14.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1977 - 7 P 23.75
    Die in BVerwGE 9, 249 [BVerwG 23.10.1959 - VII P 14/58] entwickelten Grundsätze stehen dieser Entscheidung nicht entgegen.

    Das hat der Senat bereits im Beschluß vom 23. Oktober 1959 - BVerwG VII P 14.58 - (BVerwGE 9, 249 [BVerwG 23.10.1959 - VII P 14/58] [250]) ausgesprochen.

    Indessen geht es hier nicht um die in BVerwGE 9, 249 [BVerwG 23.10.1959 - VII P 14/58] entschiedenen Fragen der Feststellung der Wählbarkeit.

    Er will also nicht, wie dies in BVerwGE 9, 249 [BVerwG 23.10.1959 - VII P 14/58] der Fall war, eine umfassend e Feststellung seiner Wählbarkeit für die Vergangenheit und Zukunft, was auch weiterhin unzulässig ist, sondern lediglich die negative Feststellung, daß bestimmte Umstände, nämlich die Wahrnehmung eines genau umschriebenen Arbeitsgebietes, seiner Wählbarkeit nicht entgegenstehen.

  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1977 - 7 P 23.75
    Bei richtiger Auslegung des vom Antragsteller gestellten Hauptantrags geht sein Begehren dahin, daß seine Wählbarkeit nicht durch die von ihm ausgeübten Funktionen ausgeschlossen wird (zu einer immerhin vergleichbaren Fallgestaltung siehe BVerwGE 51, 69 [71 ff.]).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05

    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Vorstand als Dienststellenleiter;

    Freilich ist der Beschäftigte in seiner personalvertretungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar berührt, wenn es um sein passives Wahlrecht geht (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 23.75 - Buchholz 238.32 § 13 BlnPersVG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05

    Voraussetzung für die Einstufung als leitender Angestellter im

    21 Freilich ist der Beschäftigte in seiner personalvertretungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar berührt, wenn es um sein passives Wahlrecht geht (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 1977 BVerwG 7 P 23.75 Buchholz 238.32 § 13 BlnPersVG Nr. 1 S. 3).
  • OVG Saarland, 25.04.2013 - 4 A 234/12

    Personalvertretungsrechtliche Rechte von Beschäftigten der Bundesagentur für

    z.B. BVerwG, Beschluss vom 18.10.1977 - 7 P 23.75 -, zitiert nach juris.
  • BVerwG, 23.09.2004 - 6 P 5.04

    Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten in militärischen Dienststellen;

    Ein solcher Fall kann unter bestimmten Umständen anzunehmen sein, wenn das aktive oder passive Wahlrecht des Beschäftigten streitig ist (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 1977 BVerwG 7 P 23.75 Buchholz 238.32 § 13 BlnPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 18.10.1978 - 6 P 7.78

    Wahlverfahren - Feststellung der Wahlberechtigung - Wählbarkeit von Beschäftigten

    In dem Beschluß vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 23.75 - hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß die in dem Beschluß vom 23. Oktober 1959 - BVerwG 7 P 14.58 - (BVerwGE 9, 249) entwickelten Grundsätze nicht in jedem Fall das Rechtsschutzbedürfnis für einen außerhalb des Wahlverfahrens gestellten Antrag auf Feststellung der Wählbarkeit ausschließen.
  • VG Düsseldorf, 22.05.2017 - 34 K 7401/16
    BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1959 - VII P 14.58 -, BVerwGE 9, 249; Beschluss vom 18. Oktober 1977 - VII P 23.75 -, juris.
  • VG Stuttgart, 22.01.1986 - PVS 23/85

    Ausschluss der Wählbarkeit zur Personalvertretung in der öffentlichen Verwaltung

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