Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 32.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3106
BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 32.88 (https://dejure.org/1991,3106)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1991 - 2 C 32.88 (https://dejure.org/1991,3106)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - 2 C 32.88 (https://dejure.org/1991,3106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtenversicherungsträger - Rentenbescheid - Rentenversicherungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 196
  • DVBl 1991, 1194
  • ZBR 1991, 348
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 32.88
    Die mit der Regelung von Massenerscheinungen wie der Versorgung durch typisierende und pauschalierende Bestimmungen zwangsläufig einhergehenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein vertretbarer Grund anführen läßt (vgl. BVerfGE 76, 256 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 32.88
    Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, im Rahmen des ihm zumal bei versorgungsrechtlichen Regelungen zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (BVerfGE 65, 141 m.w.N.) um der Praktikabilität der Regel willen eine Norm zu schaffen, die generell die von ihr Betroffenen gleichbehandelt (vgl. BVerfGE 17, 337 ; 27, 220 ), mag auch ihre Anwendung im Einzelfall zu unvermeidbaren Härten für die Betroffenen führen.
  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 26.81

    Voraussetzungen für die Anrechnung einer Knappschaftsrente auf die

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 32.88
    Die diesbezüglichen Festsetzungen des Rentenversicherungsträgers im Rentenbescheid sind für die Versorgungsbehörde verbindlich (zur Maßgeblichkeit des Rentenbescheids vgl. auch Urteil vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 26.81 - ; Urteile vom 2. Juli 1970 - BVerwG 2 C 93.85 - = BVerwGE 36, 1 und vom 24. April 1970 - BVerwG 6 C 17.65 -).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 32.88
    Dem stünde die Bestandskraft des jetzt angefochtenen Bescheides nicht entgegen, weil Versorgungsbescheide unter dem Vorbehalt der Änderung der Sach- und Rechtslage stehen (vgl. BVerwGE 71, 77 ; Urteil vom 25. November 1985 - BVerwG 6 C 37.83 - ).
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 32.88
    Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, im Rahmen des ihm zumal bei versorgungsrechtlichen Regelungen zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (BVerfGE 65, 141 m.w.N.) um der Praktikabilität der Regel willen eine Norm zu schaffen, die generell die von ihr Betroffenen gleichbehandelt (vgl. BVerfGE 17, 337 ; 27, 220 ), mag auch ihre Anwendung im Einzelfall zu unvermeidbaren Härten für die Betroffenen führen.
  • BVerwG, 02.07.1970 - II C 93.65

    Festsetzung von Versorgungsansprüchen - Berechnung von Ruhegehaltsbezügen

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 32.88
    Die diesbezüglichen Festsetzungen des Rentenversicherungsträgers im Rentenbescheid sind für die Versorgungsbehörde verbindlich (zur Maßgeblichkeit des Rentenbescheids vgl. auch Urteil vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 26.81 - ; Urteile vom 2. Juli 1970 - BVerwG 2 C 93.85 - = BVerwGE 36, 1 und vom 24. April 1970 - BVerwG 6 C 17.65 -).
  • BVerwG, 25.11.1985 - 6 C 37.83

    Kein gesetzlicher Vorbehalt der richtigen Anwendung einschlägiger

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 32.88
    Dem stünde die Bestandskraft des jetzt angefochtenen Bescheides nicht entgegen, weil Versorgungsbescheide unter dem Vorbehalt der Änderung der Sach- und Rechtslage stehen (vgl. BVerwGE 71, 77 ; Urteil vom 25. November 1985 - BVerwG 6 C 37.83 - ).
  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 32.88
    Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, im Rahmen des ihm zumal bei versorgungsrechtlichen Regelungen zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (BVerfGE 65, 141 m.w.N.) um der Praktikabilität der Regel willen eine Norm zu schaffen, die generell die von ihr Betroffenen gleichbehandelt (vgl. BVerfGE 17, 337 ; 27, 220 ), mag auch ihre Anwendung im Einzelfall zu unvermeidbaren Härten für die Betroffenen führen.
  • BVerwG, 24.04.1970 - VI C 17.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 32.88
    Die diesbezüglichen Festsetzungen des Rentenversicherungsträgers im Rentenbescheid sind für die Versorgungsbehörde verbindlich (zur Maßgeblichkeit des Rentenbescheids vgl. auch Urteil vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 26.81 - ; Urteile vom 2. Juli 1970 - BVerwG 2 C 93.85 - = BVerwGE 36, 1 und vom 24. April 1970 - BVerwG 6 C 17.65 -).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99

    Pflichtversicherungszeiten, vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes wegen

    Begriffe des Rentenversicherungsrechts, die im Beamtenversorgungsrecht verwendet werden, sind mangels eigenständiger Regelung im Beamtenrecht nach Rentenrecht, seiner Terminologie und Praxis zu verstehen (Urteil vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 32.88 - ).

    Gemäß § 55 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG bleiben in der Regel bei der Anrechnung von Renten auf Versorgungsbezüge die Teile der Rente außer Ansatz, die auf freiwilliger Weiterversicherung oder Selbstversicherung oder Höherversicherung beruhen, auch soweit auf "das Verhältnis der Werteinheiten für freiwillige Beiträge" abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 32.88 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 01.04.2015 - 3 BV 13.49

    Beamtenversorgung; Verfassungsgemäßheit des Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

    Die dem Kläger gewährte Rente umfasst nach der verbindlichen Mitteilung der LAK vom 15. November 2011 bzw. telefonischer Auskunft vom 19. Oktober 2010 (vgl. BVerwG, U.v. 21.2.1991 - 2 C 32/88 - ZBR 1991, 348 - juris Rn. 14 zur Verbindlichkeit des Rentenbescheids) an den Beklagten keine Rententeile, die auf freiwilligen Beiträgen beruhen, sodass eine Anrechnung auf die Versorgungsbezüge erfolgen durfte.
  • VG Münster, 26.07.2007 - 11 K 1140/06

    Zusammenspiel von Versorgungsbezügen und der Rente bei Beamten bezüglich des

    Begriffe des Rentenversicherungsrechts, die im Beamtenverorgungsrecht verwendet werden, sind mangels eigenständiger Regelung im Beamtenrecht grundsätzlich nach Rentenrecht, seiner Terminologie und Praxis zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 C 32.88 -, NVwZ-RR 1992, 196).

    Gemäß § 55 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG bleiben in der Regel bei der Anrechnung von Renten auf Versorgungsbezüge die Teile der Rente außer Ansatz, die auf freiwilliger Weiterversicherung oder Selbstversicherung oder Höherversicherung beruhen, auch soweit auf "das Verhältnis der Werteinheiten für freiwillige Beiträge" abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 32.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 18.97

    Berücksichtigung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung bei der Berechnung

    Hierdurch wird die Maßgeblichkeit des Rentenbescheides, insbesondere des neuen Rentenbescheides, für die Höhe und Berechnung der anzurechnenden Rente einschließlich der zugrundeliegenden Merkmale und deren rentenrechtlicher Qualifizierung (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 32.88 - m.w.N.) nicht in Frage gestellt.
  • OVG Bremen, 27.11.2018 - 2 LA 62/17

    Klage eines Ruhestandsbeamten gegen die Anrechnung einer Regelaltersrente der

    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger nicht verlangen kann, dass seine gesamte Rente wie ein Rententeil, der auf freiwilligen Beitragsleistungen beruht, behandelt wird und insgesamt anrechnungsfrei bleibt, weil es sich bei dem Begriff "Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge" um eine nach Rentenrecht zu bestimmende Terminologie handelt, für den die Festsetzungen im Rentenbescheid maßgeblich und verbindlich sind (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 21.02.1991 - 2 C 32/88 - Rn. 14, juris; Urteil vom 19.02.1998 - 2 C 18/97 - Rn. 14, juris; BayVGH, Urteil vom 01.04.2015 - 3 BV 13.49 - Rn. 16, juris; OVG NW, Urteil vom 12.04.2002 - 1 A 192/00 - Rn. 12, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2002 - 1 A 192/00

    Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten; Anrechnung einer

    Der vorliegend relevante Rentenbescheid vom 15.1.1996, dessen Festsetzungen für ein Absehen von der Anrechnung nach § 55 Abs. 4 Nr. 1 BeamtVG allein maßgeblich sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 21.2.1991 - 2 C 32.88 -, NVwZ-RR 1992, 196; OVG Saarl., Beschluss vom 24.3.1993 - 1 R 135/90 - Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 55 BeamtVG Rn. 28, wies nur 1, 6360 Entgeltpunkte für freiwillig geleistete Beiträge aus im Verhältnis zu insgesamt 18, 8198 Entgeltpunkten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - 1 A 2547/07
    vgl. BVerwG, z.B. Urteil vom 21 Februar 1991 - 2 C 32.88 -, ZBR 1991, 348 (349).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 2.92

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Regelung des Besoldungsrechts und

    Der Begriff ist daher so auszulegen, wie er im Rentenrecht, seiner Terminologie und Praxis Anwendung findet (vgl. zur Bezugnahme auf Rentenrecht auch BVerwGE 74, 285 [BVerwG 26.06.1986 - 2 C 66/85] ; Urteil vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 32.88 - ).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.1993 - 2 A 48/88

    Altersruhegeld; Anrechnung; Rentenversicherung; Militärdienst; Wehrmacht;

    Werteinheiten für freiwillige Beiträge sind dabei nur diejenigen, die vom Rentenversicherungsträger als solche ermittelt und im Rentenbescheid entsprechend ausgewiesen sind (BVerwG, Urt. v. 21.2. 1991 - 2 C 32.88 -, Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 10).
  • VG Minden, 22.03.2018 - 4 K 1304/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 C 32.88 -, juris, Rdn. 14; VG Trier, Urteil vom 7. August 2012 - 1 K 456/12.TR -, juris, Rdn. 26;VG Ansbach, Urteil vom 22. Juni 2005 - AN 11 K 05.00699 -, juris, Rdn. 22.
  • VG Trier, 07.08.2012 - 1 K 456/12

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge infolge Anrechnung von Rentenbezug

  • VG Düsseldorf, 23.03.2009 - 23 K 2012/07

    Ruhensregelung Anrechnung Renten Regelaltersrente Versorgungsausgleich

  • VG Frankfurt/Main, 30.06.2003 - 9 E 4929/02

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehalts

  • VG Kassel, 29.01.2009 - 1 K 2216/05

    Beweislastverteilung bei Streit um Voraussetzungen der Ruhensregelung

  • VG Gelsenkirchen, 26.10.1999 - 12 K 3263/98

    Versorgungsbezüge; Ruhen; Erwerbsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeitsrente

  • VG Magdeburg, 10.04.2017 - 8 A 199/16

    Anrechnung der FZR/DDR auf die Versorgungsbezüge

  • VG Ansbach, 26.09.2012 - AN 11 K 12.01228

    Mangels erforderlichen Widerspruchsverfahrens bereits unzulässige Klage auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht