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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.1994 - 2 A 12350/93   

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https://dejure.org/1994,5163
OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.1994 - 2 A 12350/93 (https://dejure.org/1994,5163)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.1994 - 2 A 12350/93 (https://dejure.org/1994,5163)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. April 1994 - 2 A 12350/93 (https://dejure.org/1994,5163)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versetzungsgesuch; Ermessen des Dienstherrn; Außergewöhnliche Härten; Fürsorgepflicht; Kommunalpolitisches Engagement

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 1230
  • ZBR 1995, 77
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.1994 - 2 A 12350/93
    Wer sich für diese lockere Form der Partnerschaft entscheidet, was jedem unbenommen bleibt, kann deshalb bei beamtenrechtlichen Entscheidungen der hier strittigen Art nicht erwarten, mit Verheirateten gleichbehandelt zu werden (zum Besoldungsrecht siehe auch BVerwG, NVwZ-RR 1991, 309 und DÖV 1994, 303 - anderer Ansicht: OVG Schleswig, NJW 1992, 258 m. abl. Anm. Rüthers, a.a.O., 879).
  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 4.88

    Anspruch auf erhöhten Ortszuschlag - Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.1994 - 2 A 12350/93
    Wer sich für diese lockere Form der Partnerschaft entscheidet, was jedem unbenommen bleibt, kann deshalb bei beamtenrechtlichen Entscheidungen der hier strittigen Art nicht erwarten, mit Verheirateten gleichbehandelt zu werden (zum Besoldungsrecht siehe auch BVerwG, NVwZ-RR 1991, 309 und DÖV 1994, 303 - anderer Ansicht: OVG Schleswig, NJW 1992, 258 m. abl. Anm. Rüthers, a.a.O., 879).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.1991 - 3 L 143/91

    Anspruch eines Beamten auf Ortszuschlag nach Stufe 2; Sittliche Verpflichtung zur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.1994 - 2 A 12350/93
    Wer sich für diese lockere Form der Partnerschaft entscheidet, was jedem unbenommen bleibt, kann deshalb bei beamtenrechtlichen Entscheidungen der hier strittigen Art nicht erwarten, mit Verheirateten gleichbehandelt zu werden (zum Besoldungsrecht siehe auch BVerwG, NVwZ-RR 1991, 309 und DÖV 1994, 303 - anderer Ansicht: OVG Schleswig, NJW 1992, 258 m. abl. Anm. Rüthers, a.a.O., 879).
  • VG Düsseldorf, 18.12.2018 - 2 K 1878/18
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. November 2016 - 6 B 891/16 -, juris, Rn. 9; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 1994 - 2 A 12350/93 -, juris, Rn. 22; VG Augsburg, Beschluss vom 16. September 2016 - Au 2 E 16.1235 -, juris, Rn. 24 m.w.N.; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 19. April 2006 - 9 E 223/06 -, juris, Rn. 19; Baßlsperger, PersV 2016, 455 (460) sowie Bodanowitz, in: Schnellenbach/ders., Beamtenrecht, 9. Aufl. 2017, § 4 Rn. 12.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 1994 - 2 A 12350/93 -, juris, Rn. 26.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2020 - 6 A 666/19

    Versetzung; Hinversetzung; Versetzungsantrag; Freigabe; besondere persönliche

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 26. Januar 2015 - 3 B 12.943 -, juris Rn. 17 ff., sowie Beschluss vom 29. Januar 2010 - 3 CE 09.2758 -, juris Rn. 17 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 31. März 2010 - 1 B 272/10 -, juris Rn. 4 ff.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15. April 1994 - 2 A 12350/93 -, NVwZ 1994, 1230 = juris Rn. 22 ff.; siehe auch Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Auflage 2013, § 4 Rn. 10 ff.; Kathke, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Kommentar, 21. UPD Februar 2020, 5.2.4.3 Rn. 135, 158; Baßlsperger, PersV 2016, 455 (457 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2004 - 2 LA 422/03

    Rechtmäßigkeit der Versetzung zu einem anderen Bundesgrenzschutzpräsidium;

    1.3.3 Das angefochtene Urteil ist auch insoweit keinen ernstlichen Zweifeln an seiner Richtigkeit ausgesetzt, als es die Entscheidung der Beklagten in den Bescheiden vom 9. August und 8. November 2001 nicht als ermessensfehlerhaft beanstandet hat, mit der die Beklagte den dienstlichen Belangen den Vorrang vor den persönlichen Gründen des Klägers (auf Verwendung in der Nähe des Wohnortes seiner Verlobten F., mit der er in G. gemeinsam im April 2001 ein Hausgründstück erworben hat, eingeräumt hat. Soweit der Kläger meint, die nichteheliche Lebensgemeinschaft mit seiner Verlobten, mit der er seit dem 1. Juni 2001 in dem gemeinsam erworbenen Haus in G. wohne, stehe unter dem Schutz der Verfassungsbestimmung des Art. 6 Abs. 1 GG, trifft dies nicht zu. Denn in der Gemeinsamen Verfassungskommission, in der die Verfassungsreform des Jahres 1994 vorbereitet worden ist, hatte das Bemühen, den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft auszudehnen, keinen Erfolg (Schmitt-Kammler, in: Sachs: GG, 5. Aufl. 2003, RdNr. 9 zu Art. 6 m. w. Nachw.), weshalb (weiterhin) lediglich die standesamtlich beurkundete Lebensgemeinschaft als Ehe i. S. des Art. 6 Abs. 1 GG den (besonderen) Schutz dieser Verfassungsbestimmung genießt (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.4.1994 - 2 A 12350/93.OVG -, ZBR 1995, 77(78)).
  • VG Frankfurt/Main, 19.04.2006 - 9 E 223/06

    Versetzungsantrag eines Beamten zur Ausübung eines Kommunalmandats

    Damit bewegt sich die Beklagte innerhalb des ihr eingeräumten Gestaltungsspielraums zur qualifizierten Berücksichtigung der dem Grunde nach vorrangigen dienstlichen Einsatzinteressen (OVG Rheinland-Pfalz U. v. 15.4.1994 - 2 A 12350/93.OVG - ZBR 1995, 77, 78; Kathke in Schütz/Maiwald § 28 LBG NW Rn. 130).
  • VG Meiningen, 17.05.2011 - 1 E 136/11

    Beauftragung einer Lehrerin mit fachfremdem Unterricht

    Deshalb können nur ganz schwerwiegende persönliche Gründe oder außergewöhnliche Härten im Einzelfall es geboten erscheinen lassen, im Wege einer einstweiligen Anordnung zu Lasten der personalplanenden Stellen die Hauptsache vorweg zu nehmen (VG Oldenburg, B. v. 17.06.2003, 6 B 2545/03, Juris unter Bezugnahme auf OVG Rh-Pf., U. v. 15.04.2003, 2 A 12350/93, Juris).
  • VG Oldenburg, 17.06.2003 - 6 B 2545/03

    Abordnung; Anspruch auf Abordnung; außergewöhnliche Härte

    Daher können nur ganz schwerwiegende persönliche Gründe oder außergewöhnliche Härten im Einzelfall es geboten erscheinen lassen, im Wege der einstweiligen Anordnung zu Lasten der personalplanenden Behörden die Hauptsache vorweg zu nehmen (vgl. zum Anspruch auf Versetzung: OVG Koblenz NVwZ 1994, 1230).
  • VG Kassel, 21.12.2023 - 1 K 1933/21

    Kein Anspruch auf Versetzung aus gesundheitlichen Gründen bei fehlenden

    Die Umstände, die insoweit in die Betrachtung mit einzubeziehen sind, müssen die Versetzung für den Dienstherrn geradezu unabweisbar erscheinen lassen (Schnellenbach/Bodanowitz BeamtenR, 10. A. 2020, § 4 Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Zuweisung, Rn. 12; vgl. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 1994 - 2 A 12350/93 - NVwZ 1994, 1230).
  • VG Karlsruhe, 09.12.1998 - 10 K 832/97

    Übertragung des Dienstposten des Sachgebietsleiters im Wege einer Versetzung;

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