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   BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97   

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BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97 (https://dejure.org/1998,2360)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.1998 - 2 BvR 159/97 (https://dejure.org/1998,2360)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 1998 - 2 BvR 159/97 (https://dejure.org/1998,2360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Gerichtsentscheidungen, mit denen die Ernennung eines ehemaligen DDR-Richters zum Richter auf Probe im Dienst des Freistaats Thüringen abgelehnt wurde

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Ernennung eines in der früheren Deutschen Demokratischen Republik zum Richter Gewählten zum Richter auf Probe im Dienste des Freistaats Thüringen; Verletzung der Rechte auf freie Berufswahl und gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt; Begründung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Ernennung eines ehemaligen DDR-Richters zum Richter auf Probe - Freistaat Thüringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2592
  • ZBR 1998, 351
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97
    b) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß bei der Berufung ehemaliger DDR-Richter in den Richterdienst der neuen Bundesländer - anders als bei anderen Arbeitsverhältnissen des öffentlichen Dienstes, die über den Zeitpunkt des Beitritts hinaus verlängert wurden, wenngleich unter der Geltung von Sonderkündigungstatbeständen (vgl. BVerfGE 92, 140 [151]) - zwar insoweit eine Kontinuität gegeben war, als die amtierenden Richter vorläufig zur Ausübung der Rechtsprechung ermächtigt blieben, um einen Stillstand der Rechtspflege zu vermeiden, im übrigen jedoch - maßgeblich einem Prinzip der Diskontinuität folgend - eine "Überleitung" bestehender richterlicher Beschäftigungsverhältnisse in rechtsstaatliche Richterverhältnisse strikt vermieden wurde und statt dessen ebenso wie bei außenstehenden Bewerbern eine neue Berufung in ein Richterverhältnis auf Probe oder auf Zeit zu erfolgen hatte (vgl. BVerfGE 87, 68 [82 f.]).

    Beim Verfahren zur Feststellung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für eine Ernennung zum Richter auf Probe oder auf Zeit handelte es sich um ein Verfahren zur Übernahme in ein richterliches Dienstverhältnis, nicht um ein Verfahren zur Entfernung aus einem solchen (vgl. BVerfGE 87, 68 [84 f.]).

    Denn der Einigungsvertrag hielt in seiner Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 Maßgabe o) trotz einiger beitrittsbedingter Änderungen an diesem noch von der Volkskammer beschlossenen Konzept fest; daraus, daß dort von einem "Fortbestand der Richterverhältnisse" die Rede ist, folgt nichts anderes (vgl. BVerfGE 87, 68 [83]).

    (2) Die Entscheidung des Richterwahlausschusses beruht auf geheimer Abstimmung und entzieht sich so notwendigerweise näherer Begründung (vgl. BVerfGE 24, 268 [276 f.]; BVerwGE 70, 270 [275]); bei negativer Entscheidung ist der Minister an der Ernennung zum Richter auf Probe gehindert (vgl. BVerfGE 87, 68 [84 f.]).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97
    b) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß bei der Berufung ehemaliger DDR-Richter in den Richterdienst der neuen Bundesländer - anders als bei anderen Arbeitsverhältnissen des öffentlichen Dienstes, die über den Zeitpunkt des Beitritts hinaus verlängert wurden, wenngleich unter der Geltung von Sonderkündigungstatbeständen (vgl. BVerfGE 92, 140 [151]) - zwar insoweit eine Kontinuität gegeben war, als die amtierenden Richter vorläufig zur Ausübung der Rechtsprechung ermächtigt blieben, um einen Stillstand der Rechtspflege zu vermeiden, im übrigen jedoch - maßgeblich einem Prinzip der Diskontinuität folgend - eine "Überleitung" bestehender richterlicher Beschäftigungsverhältnisse in rechtsstaatliche Richterverhältnisse strikt vermieden wurde und statt dessen ebenso wie bei außenstehenden Bewerbern eine neue Berufung in ein Richterverhältnis auf Probe oder auf Zeit zu erfolgen hatte (vgl. BVerfGE 87, 68 [82 f.]).

    c) Der Beschwerdeführer sieht sich in seinen Rechten vor allem deshalb verletzt, weil ihm keine Handlungen mit stark repressivem oder schädigendem Charakter anzulasten seien (vgl. BVerfGE 92, 140 [157]).

  • BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 51.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versagen einer

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn W ..., gegen a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1996 - BVerwG 2 B 51.96 -, b) das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1995 - 2 KO 280/94 - hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Winter, Sommer, Hassemer gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 4. Mai 1998 einstimmig beschlossen:.

    Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 2 B 51.96 - zurückgewiesen.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97
    a) Das Grundrecht der freien Berufswahl aus Art. 12 Abs. 1 GG erfährt für den öffentlichen Dienst durch Art. 33 Abs. 2 GG eine Sonderregelung aus der Natur der Sache: Die Zahl der Arbeitsplätze wird hier allein von der Organisationsgewalt (im weitesten Sinne) der jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft bestimmt (vgl. BVerfGE 7, 377 [398]).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97
    Einen Anspruch auf Übernahme in den öffentlichen Dienst begründet Art. 33 Abs. 2 GG nicht (vgl. BVerfGE 39, 334 [354]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97
    Die fristgerecht erhobene Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97
    (2) Die Entscheidung des Richterwahlausschusses beruht auf geheimer Abstimmung und entzieht sich so notwendigerweise näherer Begründung (vgl. BVerfGE 24, 268 [276 f.]; BVerwGE 70, 270 [275]); bei negativer Entscheidung ist der Minister an der Ernennung zum Richter auf Probe gehindert (vgl. BVerfGE 87, 68 [84 f.]).
  • BVerfG, 22.10.1968 - 2 BvL 16/67

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97
    (2) Die Entscheidung des Richterwahlausschusses beruht auf geheimer Abstimmung und entzieht sich so notwendigerweise näherer Begründung (vgl. BVerfGE 24, 268 [276 f.]; BVerwGE 70, 270 [275]); bei negativer Entscheidung ist der Minister an der Ernennung zum Richter auf Probe gehindert (vgl. BVerfGE 87, 68 [84 f.]).
  • VG Meiningen, 20.01.1994 - 1 K 376/92
    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97
    b) Auf die Klage des Beschwerdeführers hat das Verwaltungsgericht Meiningen durch Urteil vom 20. Januar 1994 - 1 K 376/92.
  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

    Weitergehende Ansprüche - insbesondere auf Ernennung - werden hierdurch nicht begründet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 159/97 - ZBR 1998, 351 ).

    Zahl und Art der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst bestimmt allein die jeweils zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft im Rahmen ihrer Organisationsgewalt (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 17, 371 ; BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 1.15

    Hochschule; Kanzler; Hochschulkanzler; Beamter auf Zeit; Beamtenverhältnis auf

    Jedenfalls gelten nicht die Einschränkungen, die sich ergeben, wenn Ämter durch Wahlen besetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1968 - 2 BvL 16/67 - BVerfGE 24, 268 ; Kammerbeschluss vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 159/97 - NJW 1998, 2592; BVerwG, Urteile vom 15. November 1984 - 2 C 29.83 - BVerwGE 70, 270 und vom 19. Juni 1997 - 2 C 24.96 - BVerwGE 105, 89 ).
  • BGH, 02.05.2016 - AnwZ 1/14

    Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH: Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht

    Zwar ist die Wahl geheim und entzieht sich als Entscheidung eines vielköpfigen Gremiums, in die unterschiedlichste Bewertungen der einzelnen Mitglieder einfließen, von der Natur der Sache her einer näheren Begründung (siehe auch BVerfGE 24, 268, 276 f.; BVerfG, NJW 1998, 2592; BVerwGE 70, 270, 275; jeweils zum Richterwahlausschuss; BVerfG, Beschluss vom 24. März 1982, 1 BvR 278/75, 913/78, 897/80, Umdruck S. 4 = BeckRS 2007, 21620; Senat, Beschluss vom 14. Mai 1975 - AnwZ 7/75, juris Rn. 25).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Eine Begründung ist weder zur Wahrung effektiver Rechtsschutzmöglichkeiten durch einen von der Abstimmung Betroffenen geboten noch hindert deren Fehlen das Gericht, die Entscheidung auf Ermessensfehler nachzuprüfen (vgl. zur Beschlussfassung in einem Richterwahlausschuss BVerfGE 24, 268 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 159/97 -, NJW 1998, 2592).
  • BVerwG, 05.11.2012 - 2 VR 1.12

    Einstweilige Anordnung; Bewerbungsverfahrensanspruch

    Die Ausbringung von Planstellen im Haushaltsplan durch den Haushaltsgesetzgeber erfolgt gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit nach den Bedürfnissen der staatlichen Verwaltung (BVerfG, Urteile vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377 und vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133 m.w.N.; Beschluss vom 5. Mai 1964 - 1 BvL 8/62 - BVerfGE 17, 371 ; Kammerbeschluss vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 159/97 - ZBR 1998, 351; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - Buchholz 237.6 § 14 NdsLBG Nr. 1 S. 2).
  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03

    Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten

    Zahl und Art der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst bestimmt allein die jeweils zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft im Rahmen ihrer Organisationsgewalt (vgl. BVerfG 4. Mai 1998 - 2 BvR 159/97 - NJW 1998, 2592).
  • BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00

    Keine Verletzung von GG Art 33 Abs 2 durch Rücknahme der Ernennung eines

    Diesem Ansatz sind in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise sowohl Verwaltungsgericht als auch Oberverwaltungsgericht gefolgt: Sie haben - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 108, 64 [69]) - maßgeblich darauf abgestellt, die Stellung und die Tätigkeit des Beschwerdeführers zunächst als Sachbearbeiter und später als Leiter des Kommissariats I (K I) bei einem Volkspolizeikreisamt rechtfertige als solche - wegen der damit für ihn notwendig verbundenen stetigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (MfS) - seine Entlassung (zur Anwendung eines in gewissem Umfang objektivierten und generalisierenden Maßstabes der persönlichen Eignung, der auf das erforderliche Vertrauen in der Bevölkerung und die Glaubwürdigkeit der Amtsausübung in einem demokratischen Rechtsstaat abstellt (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 2555/96 und 2 BvR 159/97 -, NJW 1998, S. 2590 ff. [2591, 2592]; dort für Fälle der Übernahme von Richtern der ehemaligen DDR).
  • VG Stade, 11.10.2005 - 3 B 1691/05

    Rechtmäßigkeit der Besetzung einer Stelle als Leiters eines Hauptamtes ;

    Weitergehende Ansprüche - insbesondere auf Ernennung - werden hierdurch nicht begründet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 159/97 - ZBR 1998, 351 ).

    Zahl und Art der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst bestimmt allein die jeweils zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft im Rahmen ihrer Organisationsgewalt (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 17, 371 ; BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 1998, a.a.O.).".

  • OVG Hamburg, 14.09.2012 - 5 Bs 176/12

    Beförderungsstreit um eine Richterstelle; Vorsitzender Richter am Hanseatischen

    Im übrigen haben sie allerdings nur die Möglichkeit, die Entscheidung nach den Indizien und Anhaltspunkten, die der Fall im einzelnen bieten mag, auf Ermessensfehler nachzuprüfen (BVerfG, Beschl. v. 22.10.1968, BVerfGE 24, 268, 276 f.; Beschl. v. 4.5.1998, 2 BvR 159/97, NJW 1998, 2592; BVerwG, Urt. v. 19.6.1997, BVerwGE 105, 89, 92).
  • OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11

    OVG entscheidet über Stelle des Ortsamtsleiters/der Ortsamtsleiterin Burglesum -

    Es ist für den Senat nicht ersichtlich, dass der Beirat bei seinen Beschlüssen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder sich von unsachgemäßen oder willkürlichen Erwägungen hat leiten lassen und damit seinen Beurteilungsspielraum überschritten hat (vgl. zur Frage der Begründung und Überprüfung von Entscheidungen von Richterwahlausschüssen: BVerfG, Beschl. vom 04.05.1998 - 2 BvR 159/97 - NJW 1998, 2592; und Beschluss vom 22.10.1968 - 2 BvL 16/67 - BVerfGE 24, 268; BVerwG, Urt. vom 15.11.1984 - 2 C 29/83 - BVerwGE 70, 270-278, und Urteil vom 19.6.1997 - 2 C 24.96 - BVerwGE 105, 89-94).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 2 MB 12/18

    Notenanforderung für die Zulassung zur Ausbildung für den Polizeidienst

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