Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 09.07.1999

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   BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97   

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BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97 (https://dejure.org/1999,1080)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.1999 - 2 BvR 544/97 (https://dejure.org/1999,1080)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 (https://dejure.org/1999,1080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Neukonzeption der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A durch ReföDG Art 3 § 27 verfassungsmäßig

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Neukonzeption der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A durch das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts; Möglichkeit einer Änderung der Struktur der Besoldungsordnung, der Struktur des Beamtengehalts und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1328
  • DVBl 1999, 1421
  • ZBR 1999, 381
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Der Gesetzgeber kann die Struktur der Besoldungsordnung, die Struktur des Beamtengehalts und die Zahlungsmodalitäten innerhalb des Rahmens, den die verfassungsrechtlich garantierte Alimentierungspflicht zieht, pro futuro ändern (vgl. BVerfGE 44, 249 [263]; stRspr).

    Einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des erlangten Besitzstandes in bezug auf ein einmal erreichtes Einkommen gibt es nicht (vgl. BVerfGE 8, 332 [342]; 15, 167 [198]; 44, 249 [263]; 64, 367 [382 f., 384]; 76, 256 [310, 359 f.]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Die Verfassungsbeschwerde ist gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie jedenfalls in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]; 96, 245 [248]).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des erlangten Besitzstandes in bezug auf ein einmal erreichtes Einkommen gibt es nicht (vgl. BVerfGE 8, 332 [342]; 15, 167 [198]; 44, 249 [263]; 64, 367 [382 f., 384]; 76, 256 [310, 359 f.]).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Die Verfassungsbeschwerde ist gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie jedenfalls in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]; 96, 245 [248]).
  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Der Gesetzgeber hat im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts einen verhältnismäßig weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 65, 141 [148]; stRspr; zuletzt: BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, DVBl 1996, S. 502 f.).
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Der Gesetzgeber hat im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts einen verhältnismäßig weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 65, 141 [148]; stRspr; zuletzt: BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, DVBl 1996, S. 502 f.).
  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des erlangten Besitzstandes in bezug auf ein einmal erreichtes Einkommen gibt es nicht (vgl. BVerfGE 8, 332 [342]; 15, 167 [198]; 44, 249 [263]; 64, 367 [382 f., 384]; 76, 256 [310, 359 f.]).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des erlangten Besitzstandes in bezug auf ein einmal erreichtes Einkommen gibt es nicht (vgl. BVerfGE 8, 332 [342]; 15, 167 [198]; 44, 249 [263]; 64, 367 [382 f., 384]; 76, 256 [310, 359 f.]).
  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des erlangten Besitzstandes in bezug auf ein einmal erreichtes Einkommen gibt es nicht (vgl. BVerfGE 8, 332 [342]; 15, 167 [198]; 44, 249 [263]; 64, 367 [382 f., 384]; 76, 256 [310, 359 f.]).
  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    d) Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers deckt grundsätzlich auch strukturelle Neuregelungen der Besoldung in Form von Systemwechseln ab, welche die Bewertung eines Amtes und die damit einhergehende besoldungsrechtliche Einstufung betreffen (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 56, 146 ; 64, 367 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, NVwZ 1999, S. 1328).

    Dementsprechend kann der Gesetzgeber ein Amt neu und niedriger bewerten, die Struktur der Besoldungsordnung oder die der einzelnen Besoldungsgruppen, die Struktur des Beamtengehalts sowie die Zahlungsmodalitäten grundsätzlich für die Zukunft ändern (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -, NVwZ 1985, S. 333; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, NVwZ 1999, S. 1328).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Der Gesetzgeber darf sie vielmehr kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 18, 159 ; 70, 69 ; 76, 256 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, NVwZ 1999, S. 1328 ).

    Allerdings hat der Gesetzgeber auch hierbei das Alimentationsprinzip zu beachten, das nicht nur Grundlage, sondern auch Grenze der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist; insoweit wird sein Entscheidungsspielraum eingeengt (vgl. BVerfGE 61, 43 ; 76, 256 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, NVwZ 1999, S. 1328 ).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - VerfGH 21/13

    Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg

    Sowohl eine Kürzung als auch eine Nichtanpassung sowie eine hinter der Entwicklung der maßgeblichen Verhältnisse zurückbleibende Anpassung der Bezüge sind nur dann statthaft, wenn diese nicht bereits an der unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentierung liegen (vgl. BVerfGE 44, 249, 263 = juris Rn. 37; BVerfG, DVBl. 1999, 1421, 1422 = juris Rn. 3; DVBl. 2001, 719, 719 = juris Rn. 5; NVwZ-RR 2007, 185, 186, = juris Rn. 11; ZBR 2009, 126, 127, = juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.07.1999 - 2 BvR 1207/99   

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https://dejure.org/1999,3567
BVerfG, 09.07.1999 - 2 BvR 1207/99 (https://dejure.org/1999,3567)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1999 - 2 BvR 1207/99 (https://dejure.org/1999,3567)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1999 - 2 BvR 1207/99 (https://dejure.org/1999,3567)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für Wahlleistungen - Beihilfefähigkeit - Stationäre Krankenhausbehandlung - Personalausgaben - Begrenzung von Personalausgaben

  • Judicialis

    Brandenburgischen Gesetzes zum Abbau des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts Art. 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausschluß der Beihilfe für Wahlleistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Sonstiges

Papierfundstellen

  • ZBR 1999, 381
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1999 - 2 BvR 1207/99
    Liegt ein solcher Fall nicht vor, so sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber versagt bliebe (vgl. BVerfGE 94, 334 ; stRspr).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3476/01

    Alimentation; Anpassungsanspruch; Beamtenrecht; Beihilfe; Fürsorgepflicht;

    Im Rahmen dieses Verfahrens kann offen bleiben, ob der generelle Ausschluss von Beihilfen zu den Aufwendungen für stationäre Wahlleistungen gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. v. 28.11.1991, aaO; SaarlVerfGH, Urt. v. 17.12.1996, aaO; HbgVerfG, Urt. v. 19.4.1999 - HVerfG 17/98 -, NVwZ 2000, 187; BVerfG, Beschl. v. 9.7.1999 - 2 BvR 1207/99 -, abgedruckt in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C IV 2 Nr. 124; Präve, aaO, 397 ff.).
  • VG Köln, 26.09.2000 - 19 K 4352/99

    Gewährung einer Beihilfeleistung wegen eines stationären Krankenhausaufenthaltes;

    In Brandenburg ist durch Art. 3 des am 01. Januar 1999 in Kraft getretenen "Gesetzes zum Abbau des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts" vom 21. Dezember 1998 (GVBl. I, 203) - Haushaltsstrukturgesetz 1999 - die Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen bei stationärer Krankenhausbehandlung ebenfalls ausgeschlossen worden; vgl. hierzu den einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - mit dem Ziel einer einstweiligen Außervollzugsetzung des Gesetzes - ablehnenden Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Juli 1999 - 2 BvR 1207/99 -, ZBR 1999, 381.
  • VG Oldenburg, 30.04.2004 - 6 A 3610/02

    Kein Schadensersatz oder regelmäßige Beihilfeleistungen wegen des Wegfalls der

    Deswegen steht die Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen zur Disposition des jeweiligen Landesgesetzgebers und es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn diese Leistungen eingeschränkt oder den Beamten nicht mehr als beihilfefähig anerkannt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. November 2002 - 2 BvF 3/99 - ZBR 2003, 245, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1035/98 - ZBR 2003, 203, Beschluss vom 9. Juli 1999 - 2 BvR 1207/99 - ZBR 1999, 381).
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