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   EuGH, 01.07.2021 - C-301/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,19273
EuGH, 01.07.2021 - C-301/20 (https://dejure.org/2021,19273)
EuGH, Entscheidung vom 01.07.2021 - C-301/20 (https://dejure.org/2021,19273)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - C-301/20 (https://dejure.org/2021,19273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorarlberger Landes- und Hypotheken-Bank

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Europäisches Nachlasszeugnis - Gültigkeit einer beglaubigten Abschrift des Zeugnisses, die kein Ablaufdatum enthält - Art. 65 Abs. 1 - Art. 69 - Wirkungen des ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen â€" Verordnung (EU) Nr. 650/2012 â€" Europäisches Nachlasszeugnis â€" Gültigkeit einer beglaubigten Abschrift des Zeugnisses, die kein Ablaufdatum enthält â€" Art. 65 Abs. 1 â€" Art. 69 â€" ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Europäisches Nachlasszeugnis - Gültigkeit einer beglaubigten Abschrift des Zeugnisses, die kein Ablaufdatum enthält - Art. 65 Abs. 1 - Art. 69 - Wirkungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Dauer und Wirkungen des Europäischen Nachlasszeugnisses

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2421
  • FamRZ 2021, 1480
  • ZEV 2021, 581
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 01.03.2018 - C-558/16

    Mahnkopf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus EuGH, 01.07.2021 - C-301/20
    63 Abs. 1 und 2 Buchst. a dieser Verordnung, der den Zweck des Europäischen Nachlasszeugnisses betrifft, listet die Personen auf, die das Zeugnis verwenden können, nämlich die Erben, Vermächtnisnehmer mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass und Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter, um in einem anderen Mitgliedstaat insbesondere ihre Rechtsstellung und/oder Erbansprüche nachzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2018, Mahnkopf, C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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