Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 07.01.2004 - 8 W 207/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen die Höhe eines Zwangsgeldes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 19.12.2002 - 2 O 139/02
- LG Neuruppin, 13.11.2003 - 2 O 139/02
- OLG Brandenburg, 07.01.2004 - 8 W 207/03
- OLG Brandenburg, 07.01.2004 - 13 U 25/03
Papierfundstellen
- ZErb 2004, 104
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 03.12.2024 - 33 W 1034/24
Pflichtteilsberechtigter, Notarielles Nachlassverzeichnis, Sofortige Beschwerde, …
Rn. 11 aa) In Rechtsprechung und Schrifttum ist bislang nicht abschließend geklärt, wie das Zuziehungsrecht des Pflichtteilsberechtigten bei der Errichtung des notariellen Nachlassverzeichnisses ausgestaltet ist (vgl. Außner/Schönenberg-Wessel, ZErb 2024, 361).Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum (mitunter stillschweigend) davon ausgegangen wird, dass es sich insoweit um ein physisches Anwesenheitsrecht des Pflichtteilsberechtigten bei der notariellen Tätigkeit handelt (OLG Düsseldorf, I-7 U 9/17, ErbR 2018, 605 "beizuwohnen"; OLG Brandenburg, 8 W 207/03, ZErb 2004, 104 "mehrere Terminvorschläge"; OLG Köln, 24 W 54/17, BeckRS 152846 "keine gleichzeitige Anwesenheit"; Horn, NJW 2016, 2150 "über die Schulter schauen";… Staudinger/Herzog (2021), BGB, § 2314 Rn. 190), vermag der Senat weder in den Gesetzesmaterialien noch im Wortlaut, dem Telos oder der Systematik der Norm einen Anhaltspunkt hierfür zu erkennen (Überblick bei: Außner/Schönenberg-Wessel, ZErb 2024, 361 ff m. w. N.).Selbst wenn sich die praktische Frage lösen ließe, dass der Notar dann vor jeder einzelnen Ermittlungshandlung (Durchsicht von Unterlagen, Erstellen und Versenden von Anschreiben, telefonische Einholung von Auskünften, etc.) dem Auskunftsgläubiger rechtzeitig mehrere Terminvorschläge unterbreiten müsste, wie dies von einzelnen Obergerichten und im Schrifttum gefordert wird (OLG Brandenburg, 8 W 207/03, ZErb 2004, 104;… Staudinger/Herzog (2021), BGB, § 2314 Rn. 190), liefe dies dem Zweck des notariellen Nachlassverzeichnisses, dem Gläubiger schnell einen umfassenden Überblick über den Nachlass zu verschaffen, zuwider, ohne dass ein solches Vorgehen für den Pflichtteilsberechtigten Vorteile hätte, da er weder ein Mitwirkungsrecht bei einzelnen Handlungen noch ein Einsichtsrecht in Unterlagen hat (KG, 12 U 4352/94, NJW 1996, 2312; Lange, ZEV 2020, 253; a. A. Horn, ZEV 2018, 376).
- AG Fürth/Odenwald, 25.03.2022 - 1 C 362/20
Erfüllung des titulierten Anspruchs auf ein notarielles Nachlassverzeichnis
Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Notar dem Kläger überhaupt mehrere Terminvorschläge hätte unterbreiten müssen (so OLG Brandenburg ZErb 2004, 104 = BeckRS 2004, 153819; MüKoBGB-Lange, § 2314 Rn 42; a. A. Keim, NJW 2020, 2996 Rn 18) und ob der Kläger sich bereits deshalb nicht mehr auf seine fehlende Zuziehung berufen kann, weil er ausweislich der Feststellungen in dem Nachlassverzeichnis eine Rückfrage des Notars wegen anderer möglicher Termine nicht beantwortet hat.
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