Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.09.1981

Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 363/81   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem ohne Schutzanordnung für vollstreckbar erklärten Urteil bei versäumter Urteilsergänzung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 1981, 1268



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 69/99  

    Vollstreckungsschutzantrag in Revisionsverfahren

    Nichts anderes gilt, wenn der Schuldner - wie hier - in der Berufungsinstanz einen Schutzantrag zwar gestellt hat, dieser im Berufungsurteil aber übergangen wurde und der Schuldner es sodann versäumt hat, gemäß §§ 716, 321 ZPO ein Ergänzungsurteil zu beantragen (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IV b ZR 363/81 - ZIP 1981, 1268; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 1964 - Ib ZR 4/64 - MDR 1964, 212 und vom 3. Oktober 1962 - IV ZR 252/62 - MDR 1962, 970; Schuschke, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz [1992], § 719 Rdn. 11; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 25. August 1977 - V ZR 141/77 - MDR 1978, 127 und vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 130/96 - ZIP 1996, 1186 f sowie Senatsbeschluß vom 28. März 1990 - XII ZR 3/90 - FamRZ 1990, 996).

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Folgen des Verlusts der Rechts- und Parteifähigkeit während des Rechtsstreits

  • ZIP-online.de

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer KG und ihrer Komplementär-GmbH während des Rechtsstreits

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1982, 238
  • ZIP 1981, 1268
  • MDR 1982, 220
  • WM 1981, 1387



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Wird zitiert von ... (48)  

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 23/89  

    Klagerecht bei Vollbeendigung einer Personenhandelsgesellschaft

    Beschließen die Gesellschafter in diesem Fall, das Gesellschaftsverhältnis nicht fortzusetzen, ist die Gesellschaft in derselben Weise voll beendet, wie dies der Fall wäre, wenn im Rahmen einer Liquidation vorhandenes Aktivvermögen verwertet worden wäre, ohne doch die Gesellschaftsschulden tilgen zu können (vgl. dazu Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 11. April 1957 VII ZR 280/56, BGHZ 24, 91; vom 29. September 1981 VI ZR 21/80, Juristenzeitung - JZ - 1981, 843; Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht - WM - 1981, 1387).

    Wenn die Löschung auch nur deklaratorischen Charakter hat, kann aus Beweisgründen doch auf diese Eintragung abgestellt werden (vgl. auch BGH in JZ 1981, 843; WM 1981, 1387).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03  

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Ob bei vollständiger Vermögenslosigkeit oder bei liquidationslosem Erlöschen auf Grund Gesetzes die Parteifähigkeit grundsätzlich endet (vgl. dazu BGH 29. September 1981 - VI ZR 21/80 - WM 1981, 1387; BAG 9. Juli 1981 - 2 AZR 329/79 - BAGE 36, 125), kann offen bleiben, da die Klägerin ein Klagebegehren verfolgt, an dem sie selbst bei Vollbeendigung der Beklagten zu 1) ein schutzwertes Interesse hat.
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00  

    Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG - Vertretenmüssen

    Ob bei vollständiger Vermögenslosigkeit die Parteifähigkeit grundsätzlich endet (vgl. dazu BGH 29. September 1981 - VI ZR 21/80 - WM 1981, 1387; BAG 9. Juli 1981 - 2 AZR 329/79 - BAGE 36, 125), kann offenbleiben, da für eine solche vollständige Vermögenslosigkeit nichts ersichtlich ist und die Klägerin im übrigen auch ein Klagebegehren verfolgt, an dem sie selbst bei Vollbeendigung der Beklagten ein schutzwertes Interesse hat.
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