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   LAG Berlin, 11.03.1982 - 3 Ta 1/82   

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https://dejure.org/1982,2876
LAG Berlin, 11.03.1982 - 3 Ta 1/82 (https://dejure.org/1982,2876)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11.03.1982 - 3 Ta 1/82 (https://dejure.org/1982,2876)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11. März 1982 - 3 Ta 1/82 (https://dejure.org/1982,2876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage ; Zugang einer Willenserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1982, 614
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn dem Empfänger ein sonstiges Verschulden zur Last gelegt werden kann, er also z. B. die Abholung vernachlässigt hat oder sich einer erwarteten Zustellung vorsätzlich entziehen wollte (vgl. hierzu auch LAG Hamm Beschlüsse vom 23. März 1972 - 8 Ta 13/72 - BB 1972, 711 und vom 30. Juli 1981, aaO; LAG Berlin Beschluß vom 11. März 1982 - 3 Ta 1/82 - ZIP 1982, 614; hinsichtlich prozessualer Fristen BGH, VersR 1982, 652, 653; 1984, 81, 82).
  • LAG Sachsen, 11.05.2015 - 4 Ta 19/15

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage einer arbeitsunfähig erkrankten

    Fehlende Kenntnis von der zu Hause zugegangenen Kündigung soll nach verbreiteter Ansicht aber ausnahmsweise als Verschulden zugerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer konkreten Anlass zur Annahme hatte, dass ihm während des Urlaubs oder der Ortsabwesenheit gekündigt wird, und er nicht für die Postnachsendung sorgt oder dafür, dass die zu Hause eingehende Post durchgesehen wird (LAG Nürnberg vom 06.11.1995, LAGE Nr. 71 zu § 5 KSchG , LAG Berlin vom 11.03.1982, ZIP 1982, 614; KR-Friedrich, 5. Auflage 1998, § 5 KSchG Rn. 59; Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG , § 5 Rn. 128, Stand Juni 1999; Löwisch, KSchG , 8. Auflage 2000, § 5 Rn. 17; a. A. LAG Hamm vom 28.03.1996, LAGE Nr. 78 zu § 5 KSchG ).
  • LAG Thüringen, 19.04.2001 - 7 Ta 159/00

    nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

    Fehlende Kenntnis von der zu Hause zugegangenen Kündigung soll nach verbreiteter Ansicht aber ausnahmsweise als Verschulden zugerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer konkreten Anlaß zur Annahme hatte, daß ihm während des Urlaubs oder der Ortsabwesenheit gekündigt wird, und er nicht für die Postnachsendung sorgt oder dafür, daß die zu Hause eingehende Post durchgesehen wird (LAG Nürnberg vom 06.11.1995, LAGE Nr. 71 zu § 5 KSchG; LAG Berlin vom 11.03.1982, ZIP 1982, 614; KR-Friedrich, 5. Aufl. 1998, § 5 KSchG Rz. 59; Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG, § 5 Rz. 128, Stand Juni 1999; Löwisch, KSchG, 8. Aufl. 2000, § 5 Rz. 17; a. A. LAG Hamm vom 28.03.1996 LAGE Nr. 78 zu § 5 KSchG).
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