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   OLG Hamburg, 10.05.1985 - 11 W 43/85   

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OLG Hamburg, 10.05.1985 - 11 W 43/85 (https://dejure.org/1985,7832)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.1985 - 11 W 43/85 (https://dejure.org/1985,7832)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 1985 - 11 W 43/85 (https://dejure.org/1985,7832)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1985, 1012
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZA 4/98

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu Gunsten des Sequesters im

    Dasselbe gilt für einen Sequester, sofern er zu den Parteien kraft Amtes zählen sollte (vgl. OLG Hamburg ZIP 1985, 1012; 1987, 385 f).

    Soweit im Schrifttum insbesondere mit Rücksicht darauf, daß die Ermittlung der Verbindlichkeiten des Schuldners nicht Aufgabe des Sequesters sei, die Auffassung vertreten wird, ein Sequester habe nur glaubhaft zu machen, daß die Kosten aus dem verwalteten Vermögen nicht aufgebracht werden könnten (vgl. Johlke ZIP 1985, 1012, 1013; Dempewolf EWiR 1987, 277, 278; Ernestus aaO Rdn. I. 53), ist dem nicht zu folgen.

  • OLG Dresden, 09.03.1998 - 2 U 3860/97

    Prozeßführungsbefugnis eines Sequesters

    b) Entgegen vereinzelt vertretener Ansicht (vgl. Fricke MDR 1978, 99 [1031; Gerhardt ZIP 1982, 1 [5]; Johlke in Anm. zu OLG Hamburg ZIP 1985, 1012 f.; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Gesamtvollstreckungsordnung, 3. Aufl., § 2 Rdnr. 184) ist der Kläger jedenfalls außerhalb von Eilmaßnahmen nicht prozeßführungsbefugt, weil die Rechtsordnung den Sequester aus den unter a) genannten Gründen von vornherein nicht in den Kreis der Personen einbezogen hat, die in zulässiger Weise das Recht eines Dritten im eigenen Namen geltend machen dürfen (vgl. OLG Hamburg OLG-Report 1997, 258; OLG Hamburg ZIP 1987, 385 m.w.N.; Dempewolf, aaO.; OLG Celle aaO; Münchener Kommentar - Lindacher, ZPO , Vor § 50 Rdnr. 40; Stein/Jonas/Bork, ZPO , aaO, Vor § 50 Rdnr. 26; Hess, aaO., § 106 Rdnr. 53; Schmidt, Insolvenzgesetze, aaO., § 106 KO Rdnr. 4).
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