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   BVerfG, 26.02.1991 - 1 BvR 1450/90   

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https://dejure.org/1991,2593
BVerfG, 26.02.1991 - 1 BvR 1450/90 (https://dejure.org/1991,2593)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.1991 - 1 BvR 1450/90 (https://dejure.org/1991,2593)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - 1 BvR 1450/90 (https://dejure.org/1991,2593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Währungsumstellung von Guthaben in Mark der DDR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DM-Umstellung bei nach dem 31.12.1989 entstandenen Guthaben außerhalb der DDR lebender Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umstellungskurs - D-Mark - DDR-Mark - Sparguthaben

Papierfundstellen

  • ZIP 1991, 469
  • NVwZ 1991, 1172 (Ls.)
  • WM 1991, 565
  • BB 1991, 565
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1991 - 1 BvR 1450/90
    Eine derartige Ungleichbehandlung hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor Art. 3 Abs. 1 GG nur dann Bestand, wenn zwischen den beiden Gruppen von Normadressaten Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 >88<; 79, 87 >98<).

    Diese Grenzen überschreitet der Gesetzgeber nicht schon dann, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste wählt, sondern erst dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Ungleichbehandlung nicht finden läßt (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 55, 72 >89<).

    Das aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Willkürverbot verbietet dem Gesetzgeber die Ungleichbehandlung gleicher bzw. die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte, wenn die Gleichheit bzw. Ungleichheit der zu regelnden Sachverhalte wesentlich ist und sich ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung bzw. Gleichbehandlung nicht mehr finden läßt (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfGE 55, 72 >90<).

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1991 - 1 BvR 1450/90
    Aus der Gewährleistung des Art. 14 Abs. 3 GG , der die Entschädigung als eine verfassungsrechtlich selbstverständliche Folge des rechtmäßigen Eigentumsentzuges versteht (vgl. BVerfGE 38, 175 >184 f.<), ergibt sich, daß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG auch den Schutz des Wertes des konkreten Eigentums umfaßt.
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1991 - 1 BvR 1450/90
    Eine derartige Ungleichbehandlung hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor Art. 3 Abs. 1 GG nur dann Bestand, wenn zwischen den beiden Gruppen von Normadressaten Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 >88<; 79, 87 >98<).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Die in Art. 6 Abs. 3 Anlage 1 zum Staatsvertrag enthaltene Stichtagsregelung, die die vor dem 1. Januar 1990 angehäuften Guthaben privilegiert, dient der Verhinderung von nicht gerechtfertigten Spekulationsgewinnen im Zusammenhang mit der Währungsumstellung (BVerfG, ZIP 1991, 469 ff; OVG Berlin, VIZ 1998, 349, 350).
  • BFH, 30.05.2001 - II R 4/99

    Erwerb von Vermögensgegenständen in der "DDR"

    Die Anknüpfung der Steuerpflicht an den Wohnsitz stellt zwar im Vergleich zu Erben mit Wohnsitz innerhalb der ehemaligen DDR eine gruppenbezogene Ungleichbehandlung dar (vgl. dazu Beschluss des BVerfG vom 26. Februar 1991 1 BvR 1450/90, Wertpapier-Mitteilungen 1991, 565), war aber auf Grund der Besonderheiten der Mark der DDR als einer reinen Binnenwährung, die grundsätzlich weder transferiert noch konvertiert werden konnte (vgl. Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Juli 1990, S. 23), gerechtfertigt.
  • OLG Dresden, 05.10.1994 - 5 U 98/93

    Herabsetzung des 2 zu 1 umgestellten Lieferpreises gemäß § 32 Abs. 2 DMBilG

    Würde man im übrigen die Wechselstubenkurse zugrunde legen (vgl. die Angaben für die Monate Dezember 1989/Januar 1990 in der Entscheidung BVerfG, ZIP 1991, 469, 470), so ergäbe sich, daß die DDR-Mark mit 1 zu 4, 4 eher zu gut als zu schlecht bewertet worden ist.
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