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   LAG Hamm, 05.02.1992 - 14 Sa 1769/91   

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LAG Hamm, 05.02.1992 - 14 Sa 1769/91 (https://dejure.org/1992,5555)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.02.1992 - 14 Sa 1769/91 (https://dejure.org/1992,5555)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - 14 Sa 1769/91 (https://dejure.org/1992,5555)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konkursverwalter; Masseunzulänglichkeit; Beweislast; Einrede der Massedürftigkeit

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 1406
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98

    Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter

    Nach anderer Ansicht kann eine solche Wirkung nicht ohne weiteres angenommen werden (so BFHE 181, 202, 206 f = ZIP 1996, 1838, 1840; LAG Hamm, ZIP 1992, 1406; Hess/Kropshofer, KO 4. Aufl., § 60 Rdn. 9; ähnlich Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 60 KO Anm. 2, der die Anzeige als Beweismittel wertet).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 80/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Masseunzulänglichkeit

    Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Meinung (BFH 23. Juli 1996 - VII R 88/94 - BFHE 181, 202; LAG Frankfurt 27. Januar 2000 - 3 Sa 252/99 - LAG Hamm 5. Februar 1992 - 14 Sa 1769/91 - ZIP 1992, 1406; 2. Juli 1997 - 2 Sa 2326/95 - LAGE KO § 60 Nr. 3; Kilger/Karsten Schmidt Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 60 KO Rn. 2) an.
  • BFH, 23.07.1996 - VII R 88/94

    - Vollstreckung des FA in Konkursmasse bei Unzulänglichkeit der Konkursmasse:

    Sofern die Masseunzulänglichkeit vom Massegläubiger bestritten wird, trägt der Konkursverwalter vielmehr über die Bekanntmachung hinaus die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich die Masseunzulänglichkeit ergibt (BAGE 31, 288, 295; BAG, Urteil vom 30. Oktober 1985 5 AZR 484/84, Konkurs-, Treuhand- und Schiedsgerichtswesen --KTS-- 1986, 484; Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 5. Februar 1992 14 Sa 1769/91, ZIP 1992, 1406; Kilger/Karsten Schmidt, Konkursordnung, 16. Aufl., § 60 Anm. 2).
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2000 - 2 Sa 1233/00

    Einwand der Masseunzulänglichkeit bei öffentlicher Bekanntmachung der

    Indessen verlangt das Landesarbeitsgericht Hamm, dass diese Prognose vom Konkursverwalter durch Tatsachen zu belegen und im Bestreitensfalle nachzuweisen sei, wobei hierzu weder die schlichte öffentliche Bekanntmachung noch ein pauschaler unsubstantiierter Vortrag reiche (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 05.02.1992 ­ 14 Sa 1769/91 ­ ZIP 1992, 1406).
  • LAG Hamm, 23.09.1999 - 4 Sa 1007/98

    Arbeitnehmer als Massegläubiger - Massearmut - Darlegungs- und beweislast des

    Die Gegenmeinung (LAG Hamm v. 05.02.1992, EWiR 1992, 1009 [Hess] = KTS 1993, 64 = ZIP 1992, 1406), wonach die öffentliche Bekanntmachung grundsätzlich keine Beweiskraft haben soll, muss angesichts der in den Regelungen des § 208 Abs. 2 Satz 1 InsO zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Wertung als überholt angesehen werden.
  • LAG Hamm, 02.07.1997 - 2 Sa 2326/95

    Anspruch auf vorrangige Befriedigung von Annahmeverzugsansprüchen gegen den

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  • LAG Hamm, 19.09.1996 - 12 Sa 285/96

    Forderungen aus Arbeitsvertrag als Masseschulden; Uneingeschränkte Verurteilung

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  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 117/95

    Aufrechenbarkeit von Altmasseforderungen mit Altmasseverbindlichkeiten im Falle

    Ob der Konkursverwalter durch den Hinweis auf die von ihm veranlaßte öffentliche Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit seiner Darlegungs- und Beweislast genügt (so OLG Düsseldorf ZIP 1995 2003, 2004; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 60 Rdnr. 3 e; Uhlenbruck EWiR 1996, 33; anderer Ansicht LAG Hamm ZIP 1992, 1406; Heß/Kropshofer, KO 4. Auflage § 60 Rdnr. 9), braucht für den vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.
  • OLG Dresden, 15.06.1999 - 14 U 2986/98

    Einwand der Masseunzulänglichkeit in der Zwangsvollstreckung; Konkurs des

    Entgegen der Auffassung des LAG Hamm (ZIP 1992, 1406) werden durch die Anerkennung der öffentlichen Bekanntmachung als Beweismittel die Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast nicht außer Kraft gesetzt.
  • BFH, 23.07.1996 - VI R 88/94
    Sofern die Masseunzulänglichkeit vom Massegläubiger bestritten wird, trägt der Konkursverwalter vielmehr über die Bekanntmachung hinaus die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich die Masseunzulänglichkeit ergibt (BAGE 31, 288, 295; BAG, Urteil vom 30. Oktober 1985 5 AZR 484/84, Konkurs-, Treuhand- und Schiedsgerichtswesen - KTS - 1986, 484; Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 5. Februar 1992 14 Sa 1769/91, ZIP 1992, 1406; Kilger/Karsten Schmidt, Konkursordnung, 16. Aufl., § 60 Anm. 2).
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