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   LG Leipzig, 02.03.1995 - 03 HKO 3110/93   

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https://dejure.org/1995,5378
LG Leipzig, 02.03.1995 - 03 HKO 3110/93 (https://dejure.org/1995,5378)
LG Leipzig, Entscheidung vom 02.03.1995 - 03 HKO 3110/93 (https://dejure.org/1995,5378)
LG Leipzig, Entscheidung vom 02. März 1995 - 03 HKO 3110/93 (https://dejure.org/1995,5378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GesO § 12; KO § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 1841
  • ZIP 1996, 2082
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.03.1998 - IX ZR 265/97

    Voraussetzungen der Ersatzaussonderung im Gesamtvollstreckungsverfahren; Haftung

    aa) Dies gilt auch dann, wenn - was umstritten ist (vgl. OLG Rostock ZIP 1997, 1112, 1116 ff; Hess/Binz/Wienberg, GesO 3. Aufl. § 12 Rdn. 209, 210; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 12 GesO Anm. 1 [befürwortend]; LG Leipzig ZIP 1995, 1841 f; Gottwald, Nachtrag "Gesamtvollstreckungs0" zum Insolvenzrechts-Handbuch III A 6 Rdn. 22; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO 3. Aufl. § 12 Rdn. 20 a; Geßler in Smid, GesO 3. Aufl. § 12 Rdn. 50, 51 [ablehnend]; Pape, in Mohrbutter/Mohrbutter, Handbuch der Insolvenzverwaltung 7. Aufl. XVI.244) - § 46 KO entsprechend auf die Gesamtvollstreckungsordnung anwendbar sein sollte.
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 300/97

    Ersatzaussonderungs- und -absonderungsrechte in der Gesamtvollstreckung

    a) Ein Teil der Literatur (Gottwald, in: Nachtrag "Gesamtvollstreckungsordnung" zum Insolvenzrechtshandbuch, Kap. III A 6 Rdnr. 22; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO § 12 Rdnr. 20 a; Smid/Zeuner, GesO 3. Aufl. § 12 Rdnr. 51; Smid EWiR 1997, 522) und der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Dresden OLG-NL 1996, 208; LG Leipzig ZIP 1995, 1841) verneint dies; dem hat sich das Berufungsgericht angeschlossen.
  • OLG Brandenburg, 14.09.2001 - 7 U 69/01

    Kollision einer Globalzession mit Sicherungsabtretungen durch einen

    Auch wenn für eine analoge Anwendung gute Gründe sprechen mögen (vgl. nur: OLG Rostock ZIP 1997, 1112; OLG München EWIR § 12 GesO 1/97, 459; a.A. LG Leipzig ZIP 1995, 1841), so setzt ein Ersatzabsonderungsanspruch doch voraus, daß der Klägerin überhaupt ein dem Absonderungsrecht vergleichbares Herausgaberecht im Sinne des § 12 Abs. 1 GesO zustand.
  • OLG Dresden, 22.03.1996 - 13 U 1443/95

    Reichweite des Pfandrechts bei Auszahlung einer gepfändeten Forderung

    Entgegen der - nicht näher begründeten - Ansicht des Landgerichts steht der Klägerin kein Ersatzabsonderungsrecht in analoger Anwendung des § 46 KO zu (ebenso LG Leipzig ZIP 1995, 1841 f.).
  • OLG Naumburg, 16.07.1998 - 11 U 240/97
    Da die Sicherungszession im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes unabhängig von der Anwendbarkeit von KO oder GesO wie die Begründung eines Pfandrechtes an der vorab zedierten Forderung zu behandeln ist, entsteht mit Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens analog § 12 Abs. 1 Satz 1 GesO ein - dem Absonderungsrecht nach § 48 KO vergleichbarer - Anspruch des Zessionars gegen den Gesamtvollstreckungsverwalter bezüglich der Forderungen, die durch Verwertung der Vorbehaltsware durch den Gemeinschuldner vor der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens bereits entstanden waren, aber durch die Kunden des Gemeinschuldners noch nicht erfüllt sind (Kilger/Karsten Schmidt, § 12 GesO Anm. 3; a. A. LG L. ZIP 1995, 1841 f. mit abl. Anm. Pape EWiR 1996, 25).
  • OLG Stuttgart, 07.08.1996 - 9 U 44/96
    Die Ausführungen des LG Leipzig in seinem Urteil vom 2.03.1995 (ZIP 95, 1841 ) vermochten den Senat nicht zu überzeugen.
  • OLG Dresden, 29.07.1996 - 18 U 1973/95
    Die von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen der Landgerichte Leipzig (ZIP 1995, 1841 ff) und Mönchengladbach (ZIP 1995, 1840 ff) stehen der Auffassung des Senats nicht im Grundsatz entgegen, weil auch in diesen Entscheidungen einzelfallbezogen argumentiert wurde und die Entscheidungen andere Sachverhalte betrafen.
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