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   OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - 12 U 122/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3937
OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - 12 U 122/02 (https://dejure.org/2002,3937)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2002 - 12 U 122/02 (https://dejure.org/2002,3937)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 12 U 122/02 (https://dejure.org/2002,3937)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung der Einrede der Verjährung im Fall eines vorgerichtlich vereinbarten befristeten Verzichts als Verstoß gegen Treu und Glauben; Anfechtbarkeit wegen inkongruenter Deckung bei nicht unmittelbar bevorstehender Zwangsvollstreckung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 131 Abs. 1 § 130 Abs. 2
    Anfechtung von Zahlungen des Schuldners nach Erlass eines Versäumnisurteils; Anforderungen an die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1163
  • NZI 2003, 439
  • WM 2003, 1926
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - 12 U 122/02
    Die Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 InsO sind erfüllt, wenn der Insolvenzgläubiger die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt, wobei ein strengerer Maßstab als der grob fahrlässiger Unkenntnis gelten soll (BGHZ 149, 178 ff = ZIP 2002, 87 ff mwN).
  • BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01

    Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - 12 U 122/02
    Auch wenn es für die Beurteilung der Anfechtbarkeit gemäß § 131 Abs. 1 InsO wegen inkongruenter Deckung nicht wesentlich ist, ob die Zwangsvollstreckung im formalrechtlichen Sinne schon begonnen hat sondern ausreicht, dass die Befriedigung oder Sicherung unter dem Druck einer unmittelbar drohenden Zwangsvollstreckung gewährt wird, der Gläubiger also zum Ausdruck gebracht hat, er werde alsbald die Mittel der Vollstreckung einsetzen, wenn der Schuldner die Forderung nicht erfülle (BGH ZIP 2002, 1159 ff m.w.N.), liegt hier noch eine kongruente Leistung vor.
  • OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren

    Dies entspricht auch der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZI 2003, 439 [440]), von der der Senat deshalb entgegen der Auffassung der Beklagten nicht abweicht.
  • OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03

    Anspruch aus einem Fakturierungsvertrag auf Zahlung der Kosten für die Erbringung

    Dies entspricht auch der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZI 2003, 439 [440]), von der der Senat deshalb entgegen der Auffassung der Beklagten nicht abweicht.
  • OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 123/04

    Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Betrages im Wege der Insolvenzanfechtung;

    Dies entspricht auch der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZI 2003, 439 [440]), von der der Senat deshalb entgegen der Auffassung der Beklagten nicht abweicht.
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 12 U 216/06

    Zum Begriff der Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung als inkongruente

    Mit dieser Sichtweise setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 12.12.2002, Az. 12 U 122/02 (NZI 2003, 439 f.).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - 12 U 216/06

    Insolvenzanfechtung - Zahlungen aufgrund einer Ratenzahlungsvereinbarung -

    Mit dieser Sichtweise setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 12.12.2002, Az. 12 U 122/02 (NZI 2003, 439 f.).
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