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   LAG Düsseldorf, 18.06.2002 - 6 Sa 487/02   

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https://dejure.org/2002,12530
LAG Düsseldorf, 18.06.2002 - 6 Sa 487/02 (https://dejure.org/2002,12530)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.2002 - 6 Sa 487/02 (https://dejure.org/2002,12530)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 6 Sa 487/02 (https://dejure.org/2002,12530)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung durch Insolvenzverwalter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 2 KSchG, § 157 InsO
    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung durch Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausspruch einer Kündigung nur bei endgültiger Betriebsstilllegung und Schließung; Sozial gerechtfertigte Kündigung auf Grund dringender betrieblicher Erfordernisse; Erforderlichkeit eines ernstlichen und endgültigen Entschlusses des Unternehmers für eine dauerhafte und ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 Abs. 2 KSchG, § 157 InsO
    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung durch Insolvenzverwalter

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 415
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.06.2002 - 6 Sa 487/02
    Eine hierauf gestützten ordentliche Kündigung ist aber nur dann sozialgerechtfertigt, wenn die auf eine Betriebsstillegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (BAG Urteil vom 28.04.1988 - 2 AZR 623/97 -, AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91 -, AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 -, AP Nr. 81 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung m. w. N.).

    Ebenso fehlt es an einer endgültigen abschließenden Planung, wenn noch über die Alternative der Fortführung des Betriebes verhandelt wird und zu beschließen ist (BAG Urteil vom 27.09.1984 - 2 AZR 309/83 -, AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 - a. a. O.).

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.06.2002 - 6 Sa 487/02
    Ebenso fehlt es an einer endgültigen abschließenden Planung, wenn noch über die Alternative der Fortführung des Betriebes verhandelt wird und zu beschließen ist (BAG Urteil vom 27.09.1984 - 2 AZR 309/83 -, AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 - a. a. O.).
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.06.2002 - 6 Sa 487/02
    Eine hierauf gestützten ordentliche Kündigung ist aber nur dann sozialgerechtfertigt, wenn die auf eine Betriebsstillegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (BAG Urteil vom 28.04.1988 - 2 AZR 623/97 -, AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91 -, AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 -, AP Nr. 81 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung m. w. N.).
  • LAG Köln, 13.10.2004 - 7 (5) Sa 273/04

    Betriebsstilllegung, Insolvenzverwalter, Interessenausgleich,

    An einer endgültigen abschließenden Planung in diesem Sinne fehlt es somit, wenn noch über die Alternative der Fortführung des Betriebes verhandelt wird (BAG a.a.O.; LAG Düsseldorf ZIP 2003, 415 f.).
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