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   LG München I, 11.03.2004 - 5 HK O 16972/03   

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https://dejure.org/2004,21060
LG München I, 11.03.2004 - 5 HK O 16972/03 (https://dejure.org/2004,21060)
LG München I, Entscheidung vom 11.03.2004 - 5 HK O 16972/03 (https://dejure.org/2004,21060)
LG München I, Entscheidung vom 11. März 2004 - 5 HK O 16972/03 (https://dejure.org/2004,21060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vereinbarung zwischen mehreren Aktionären, die jeweils an der Zielgesellschaft gehaltenen Beteiligungen weder zu erhöhen noch über diese zu verfügen (sog. Standstill-Vereinbarung): Keine Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrolle über die Zielgesellschaft und zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpÜG §§ 38, 35 Abs. 2, § 30 Abs. 1, 2, § 29
    Keine Zurechnung von Stimmrechten an Zielgesellschaft aufgrund Standstill-Vereinbarung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1101
  • DB 2004, 1252
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 137/05

    Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden kein "acting in concert" nach dem WpÜG

    Das Landgericht (ZIP 2004, 1101) hat die Klage abgewiesen; das Berufungsgericht (ZIP 2005, 856) hat ihr stattgegeben.
  • LG Köln, 29.07.2011 - 82 O 28/11

    Recht der Aktionäre gegen den Bieter auf Zahlung einer angemessenen Gegenleistung

    Vereinbarungen über das Halten von Aktien, sog. Standstill-Agreements, haben im Rahmen eines Wertpapiererwerbs- oder Übernahmeangebots nach der zutreffenden hM. grundsätzlich keine maßgebende Bedeutung (LG Hamburg, Urteil vom 16.10.2006 - 412 O 102/04, AG 2007, 177, 179; LG München I, Urteil vom 11.03.2004 - 5 HKO 16972/03, ZIP 2004, 1101; Schockenhoff/Schumann ZGR 2005, 568, 579; von Bülow, in: Kölner Komm. WpÜG, 2003, § 30 Rn. 124; Noack/Zetzsche, in: Schwark, 4. Aufl., Rn 22; a. A.: Wackerbarth, in: Münchner Komm. AktG, 3. Aufl., § 30 WpÜG Rn. 47 mwN.).
  • OLG München, 27.04.2005 - 7 U 2792/04

    Wahlen des Aufsichtsrates unter Vorabstimmung nach Übernahme

    Das Landgericht München I ist der Ansicht der Beklagten gefolgt und hat am 11.03.2004 die Klage abgewiesen (veröffentlicht in DB 2004, 1252 f., Der Konzern, 2004, 355 ff. und ZIP 2004, 1101 ff. sowie ZBB 2004, 327 - nur Leitsatz -).
  • LG Hamburg, 16.10.2006 - 412 O 102/04

    Erlangen der Kontrolle über die Zielgesellschaft im Rahmen eines

    Denn eine Vereinbarung zwischen Gesellschaftern, nicht über die an der Zielgesellschaft gehaltenen Stimmrechtsanteile zu verfügen, fehlt der gesellschaftsrechtliche Bezug; sie ändern nichts an der gesellschaftsrechtlichen Zusammensetzung, so dass sie nicht als abgestimmtes Verhalten gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG aufgefasst werden kann ( LG München I , ZIP 2004, 1101, 1102 mwN).
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