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   OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03   

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OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03 (https://dejure.org/2004,4924)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.05.2004 - 5 U 132/03 (https://dejure.org/2004,4924)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 5 U 132/03 (https://dejure.org/2004,4924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planmäßige Gründung von Vorrats-GmbHs durch eine Steuerberatungsgesellschaft mit dem Ziel der anschließenden Veräußerung; Rückzahlung einer zunächst erfolgten Einlageneinzahlung als "Darlehen"; Umgehung der Kapitalerhaltungsvorschriften; Relevanz des zeitlichen Abstandes ...

  • Wolters Kluwer
  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Kapitalaufbringung bei sog. Vorratsgesellschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 19 Abs. 2
    Verdeckte Sacheinlage bei Darlehensgewährung an Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1358
  • NZG 2004, 969
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03
    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der Senat in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2000 (5 U 2/00) noch nicht habe berücksichtigen können, werde ausdrücklich festgestellt, dass eine "spätere Tilgung der 'Darlehensschuld' durch den Gesellschafter oder des mit ihm verbundenen Unternehmens auch die Einlageschuld tilge" (BGHZ 153, 107 ff.).

    Insoweit kann die Beklagte auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2002 (BGHZ 153, 107 ff.) verweisen, in welcher der BGH leitsatzmäßig festgehalten hat, dass eine spätere Tilgung der "Darlehensschuld" durch den Gesellschafter oder das mit ihm verbundene Unternehmen im Wege der Aufrechnung auch die Einlageschuld tilge.

    Und auch der von der Beklagten herangezogene Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2002 (BGHZ 153, 107 ff.) und ihm folgend die Entscheidung vom 7. Juli 2003 (BGHZ 155, 318 ff.) stehen der Rechtsprechung des Senats keineswegs entgegen.

  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 5 U 168/01

    Stammeinlageerbringung bei Vorratsgesellschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03
    Das Landgericht, auf dessen Urteil im Übrigen gemäß § 540 Abs. 1 ZPO verwiesen wird, hat in Anlehnung an die Senatsrechtsprechung (Urteile vom 26. Juli 2000 - 5 U 2/00 -, veröffentlicht ZIP 2000, 1833 f., sowie vom 3. April 2003 - 5 U 168/01 -) der Klage insgesamt stattgegeben.

    In dem dem Urteil 5 U 168/01 (3. April 2003) zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Senat dies sogar verneint, obwohl die dortige Vorratsgesellschaft durch die darlehensweise Hingabe nicht nur in den Genuss von Zinsen, sondern auch in den Genuss weiterer kleinerer Beträge gekommen war, mit denen die Kosten der Gesellschaftsgründung abgedeckt werden konnten.

  • BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02

    Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03
    Und auch der von der Beklagten herangezogene Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2002 (BGHZ 153, 107 ff.) und ihm folgend die Entscheidung vom 7. Juli 2003 (BGHZ 155, 318 ff.) stehen der Rechtsprechung des Senats keineswegs entgegen.
  • OLG Schleswig, 20.07.2000 - 5 U 2/00

    Verdeckte Sacheinlage durch Hin- und Herzahlen bei Gründung einer Vorrats-GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03
    Das Landgericht, auf dessen Urteil im Übrigen gemäß § 540 Abs. 1 ZPO verwiesen wird, hat in Anlehnung an die Senatsrechtsprechung (Urteile vom 26. Juli 2000 - 5 U 2/00 -, veröffentlicht ZIP 2000, 1833 f., sowie vom 3. April 2003 - 5 U 168/01 -) der Klage insgesamt stattgegeben.
  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 140/04

    Rechtsfolgen der Hin- und Herzahlung einer Bareinlage

    Er kann bei unwirksamer Vereinbarung eines Darlehens nicht schlechter stehen (zutreffend OLG Hamburg GmbHR 2005, 164 gegen OLG Schleswig ZIP 2000, 1833; 2004, 1358; GmbHR 2005, 357).
  • OLG Hamburg, 19.11.2004 - 11 U 45/04

    Anmeldung einer durch Verwendung eines Mantels begründeten Gesellschaft zum

    Hat eine Barzahlung an die erneut zum Handelsregister angemeldete Vorratsgesellschaft wegen anschließender Darlehensgewährung an die Gesellschafter die Bareinlageverpflichtung nicht erfüllt, so führt jedenfalls die spätere im Zusammenhang mit der tatsächlichen Aufnahme des Geschäftsbetriebes erfolgende und als solche bezeichnete "Darlehensrückzahlung" zur Tilgung der Bareinlageverpflichtung (entgegen OLG Schleswig v. 26.7.2000 - 5 U 2/00, ZIP 2000, 1833; v. 3.4.2003 - 5 U 168/01, GmbHR 2003, 1058 = OLGReport-Schleswig 2003, 341 ; v. 27.5.2004 - 5 U 132/03, GmbHR 2004, 1081 = ZIP 2004, 1358 ).«.

    Soweit das Oberlandesgericht Schleswig (ZIP 2000, 1833, GmbHR 2003, 1058 und ZIP 2004, 1358 , dazu EWiR 2004, 757 - Tettinger) - abweichend hiervon - mehrfach entschieden hat, dass auch eine spätere Rückzahlung des Darlehens die Einlageschuld nicht tilgt, vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.

    Die zuletzt genannte Entscheidung (ZIP 2004, 1358 ) stammt vom 27. Mai 2004 und liegt dem Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren II ZR 149/04 vor.

    Im Übrigen hält der Senat die Ausführungen von Tettinger (in: EWiR 2004, 757, 758) für zutreffend.

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