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   LG Rostock, 22.03.2000 - 2 T 47/00   

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https://dejure.org/2000,30393
LG Rostock, 22.03.2000 - 2 T 47/00 (https://dejure.org/2000,30393)
LG Rostock, Entscheidung vom 22.03.2000 - 2 T 47/00 (https://dejure.org/2000,30393)
LG Rostock, Entscheidung vom 22. März 2000 - 2 T 47/00 (https://dejure.org/2000,30393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Erstellung eines Gutachtens über die Vermögensverhältnisse der Gemeinschuldnerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZInsO 2000, 340
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 30.09.1999 - 8 W 111/99
    Auszug aus LG Rostock, 22.03.2000 - 2 T 47/00
    Da der Gesetzgeber in Kenntnis dieses Streites in Literatur und Rechtsprechung mit § 34 Abs. 2 InsO eine wortgleiche Vorschrift geschaffen hat, setzt sich dieser Streit im Geltungsbereich der InsO fort (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, 199).
  • OLG Köln, 07.07.2000 - 2 W 61/00

    Anfechtbarkeit des Insolvenzeröffnungsbeschlusses wegen fehlerhafter

    Derartige Einschränkungen sind dem Rechtsmittelsystem fremd und lassen sich aus den Bestimmungen der InsO nicht herleiten (vgl. LG Rostock, ZInsO 2000, 340; Smid, Insolvenzordnung, 1998, § 34 Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2001 - 8 W 165/01

    Insolvenz; Beschwerde; Beschwerdegründe; Rechtsmittelfrist; Frist; Zustellung

    Zwar hat das OLG Celle zu seinem Beschluß vom 24.04.1999 (ZIP 99, 1605; ähnlich LG Rostock ZInsO 2000, 340) einen Leitsatz formuliert, der die angefochtene Entscheidung tragen würde.
  • OLG Köln, 10.12.2001 - 2 W 154/01

    Zulässigkeit der Beschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung des

    Sie sieht die Beschwerde der S.-G. gegen die von ihr selbst durch ihren Geschäftsführer mit dem Ziel der Abweisung des Antrags mangels Masse beantragte Verfahrenseröffnung als unzulässig an (OLG Celle ZIP 1999, 1605; OLG Stuttgart, NZI 1999, 492; LG Rostock, ZinsO 2000, 340; ebenso Pape, ZIP 1989, 1029 ff.; ders., in: Kübler-Prütting, a.a.O., § 34 Rn. 16, 16a; FK/Schmerbach, a.a.O., § 34 Rn. 20).
  • LG Stuttgart, 30.04.2002 - 10 T 117/02
    Des weiteren wird die Gerichtsvollzieherin darüber zu befinden haben, ob und in welchem Umfang die Gläubigerin die beantragte Ergänzung verlangen darf, da diese im Wesentlichen Ergänzung von Angaben zur Berufstätigkeit und der Einkünfte der Ehefrau geltend macht (vgl. dazu Beschluss der Kammer vom 17.12.2001, 10 T 489/01; LG Stuttgart, 2. Zivilkammer, 2 T 47/00, Beschl. v. 15.8. 2000; 10. Zivilkammer, 10 T 628/97).
  • LG Stuttgart, 17.12.2001 - 10 T 489/01
    Die Kammer sieht keinen Anlass von der ständigen Rechtssprechung des Landgerichts Stuttgarts (vgl. LG Stuttgart, 2. Zivilkammer, 2 T 47/00, Beschl. v. 15.8. 2000; 10. Zivilkammer, 10 T 628/97, Beschl. v. 15.9. 1997), die auch von anderen Gerichten geteilt wird (vgl. LG Aachen, Beschl. v. 17.10.1989, JurBüro 1990, 659 ff.; LG Bonn, 14.7. 1992, MDR 1992, 901 ff.; LG Hildesheim, DGVZ 1994, 88 ff.; LG Augsburg, DGVZ 1994, 88), abzuweichen.
  • LG Frankfurt/Oder, 22.12.2005 - 19 T 825/05

    Ablehnung eines vom Gericht bestellten Sachverständigen bei Besorgnis der

    Demnach komme eine sofortige Beschwerde des Eigenantragstellers gegen einen verfahrenseröffnenenden Beschluß in Betracht, wenn der Insolvenzgrund nach Antragstellung wieder entfallen oder dessen Voraussetzungen bei Antragstellung irrtümlich von dem Schuldner angenommen worden ist (vgl Haarmeyer/Wutzke/Förster, Hb. der InsO , Kap.4 Rn.35; LG Rostock, ZInsO 2000, 340 ; OLG Koblenz, ZIP 1991, 1604).
  • LG Rostock, 24.07.2003 - 2 T 263/03

    Beschwerderecht des Gemeinschuldners gegen den das Insolvenzverfahren eröffnenden

    Die Kammer teilt in ständiger Rechtsprechung (so Beschluss vom 22.03.2000 Az: 2 T 47/00) die Ansicht, dass die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen ist.
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