Weitere Entscheidung unten: LG Göttingen, 15.05.2000

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.05.2000 - 5 W 38/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13785
OLG Naumburg, 02.05.2000 - 5 W 38/00 (https://dejure.org/2000,13785)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.05.2000 - 5 W 38/00 (https://dejure.org/2000,13785)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 5 W 38/00 (https://dejure.org/2000,13785)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Glaubhaftmachung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch das Finanzamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderung an die Darlegung öffentlich-rechtlicher Forderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 377 (Ls.)
  • ZInsO 2000, 349
 
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Wird zitiert von ... (9)

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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 15.05.2000 - 10 T 42/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15452
LG Göttingen, 15.05.2000 - 10 T 42/00 (https://dejure.org/2000,15452)
LG Göttingen, Entscheidung vom 15.05.2000 - 10 T 42/00 (https://dejure.org/2000,15452)
LG Göttingen, Entscheidung vom 15. Mai 2000 - 10 T 42/00 (https://dejure.org/2000,15452)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Rechtsmittel bei Antrag auf Einschreiten gegen den Insolvenzverwalter; Divergierende Beschlüsse von Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittel bei Antrag auf Einschreiten gegen den Insolvenzverwalter; Divergierende Beschlüsse von Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 491
  • NZI 2001, 12
  • ZInsO 2000, 349
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 136/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren

    Diese - auch vom Beschwerdegericht vertretene - Auffassung ist in neuerer Zeit unbestritten (vgl. LG Göttingen NZI 2000, 491; MünchKomm-InsO/Graeber § 58 Rn. 57; Nerlich/Römermann/Delhaes, InsO § 58 Rn. 22; HmbKomm-InsO/Frind § 58 Rn. 12 a.E.; Braun/Kind, InsO 2. Aufl. § 58 Rn. 15; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 58 Rn. 29 a.E.; Hess, InsO § 58 Rn. 24).
  • OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00

    Insolvenzrecht: Schuldenbereinigungsplanverfahren

    Im übrigen ist gemäß § 307 Abs. 2 Satz 1 InsO von einem fingierten Einverständnis der Beteiligten zu 3) mit dem vorgelegten Plan auszugehen, weil die für die Gläubigerin durch das Inkassounternehmen abgegebene Erklärung vom 5. Oktober 1995 wegen der fehlenden anwaltlichen Vertretung unwirksam ist (vgl. hierzu allgemein: AG Köln, NZI 2000, 491; Vallender/Caliebe, ZInsO 2000, 301 [303]).
  • AG Aurich, 17.03.2017 - 9 IN 143/07

    Insolvenzverfahren: Anspruch der Insolvenzmasse auf Rückzahlung überhöhter

    Wenn die Gläubigerversammlung aber gleichwohl eine Entscheidung über den Vergleichsschluss treffen würde, so wäre dieser Beschluss ein Nullum, da der Gegenstand des Beschlusses nicht in den Kompetenzbereich der Gläubigerversammlung fiele, wie das Landgericht Göttingen hinsichtlich der verweigerten Zustimmung zu einer Klageerhebung durch die Gläubigerversammlung überzeugend und zutreffend entschieden hat (vgl. Beschluss vom 15.5. 2000 - 10 T 42/00).
  • LG Göttingen, 10.01.2005 - 10 T 1/05

    Anspruch der Mitglieder des Gläubigerausschusses auf Vergütung ihrer Tätigkeit;

    Gegen diesen Beschluss hat der Antragsteller sofortige Beschwerde eingelegt, die das Landgericht Göttingen mit Beschluss vom 15.05.2000 (10 T 42/00 ) als unzulässig verworfen hat.
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