Weitere Entscheidung unten: LAG München, 20.10.2006

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 15.02.2006 - 3 Sa 2064/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20936
LAG Hamm, 15.02.2006 - 3 Sa 2064/05 (https://dejure.org/2006,20936)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2006 - 3 Sa 2064/05 (https://dejure.org/2006,20936)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 3 Sa 2064/05 (https://dejure.org/2006,20936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeziehungen bei einer Versorgungszusage und beim Abschluss eines Versicherungsvertrages; Anspruch auf Einwilligung in die Auskehrung des bei einem Amtsgericht hinterlegten Betrages auf den Rückkaufswert aus einer Lebensversicherung ; Vorliegen oder Nichtvorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2007, 802
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06

    Direktversicherung - Insolvenz

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Februar 2006 - 3 Sa 2064/05 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 22.09.2006 - 4 Sa 629/06

    Betriebliche Altersversorgung, Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht,

    Dagegen rechtfertigten die Interessen eines redlichen vertragstreuen Arbeitgebers es nicht, im Falle seiner Insolvenz dem versicherten Arbeitnehmer sein Bezugsrecht allein deshalb zu entziehen, um die Zugriffsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger erweitern zu können (BGH, Urteil vom 08.06.2005 - IV ZR 30/04 = VersR 2005, 1134 ff.; BGH, Urteil vom 03.05.2006 - IV ZR 134/05 = DB 2006, 1488 ff.; BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZR 85/04 = ZIP 2005, 1836 f.; zuvor schon OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.03.2001 - 12 U 299/00 = VersR 2001, 1501 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2001 - 4 U 93/00 = VersR 2002, 86 ff.; ablehnend LAG Hamm, Urteil vom 15.02.2006 - 3 Sa 2064/05, JURIS; OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2006 - 27 U 159/05 = VersR 2006, 915 f.; Hinkel, ZInsO 2005, 796, 797; Dziesiaty, jurisPr-InsR 17/2005, Anm. 3).
  • LAG Niedersachsen, 24.11.2006 - 10 Sa 946/06

    Aussonderungsrecht eines Arbeitnehmers bei Insolvenz seines Arbeitgebers bei

    Die gegen diese Rechtsprechung geführte Kritik des Beklagten (vgl. auch OLG Hamm, 24.01.2006, 27 U 159/05, ZIP 2006, S. 719; LAG Hamm, 15.02.2006, 3 Sa 2064/05, juris, Revision anhängig unter 3 AZR 334/06) verfängt im Fall der hier vorliegenden insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht.
  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.2007 - 8 Sa 32/06

    Lebensversicherung als betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

    Die Vorbehaltsklausel ist demnach so unmissverständlich und eindeutig, dass eine Lesart, der Vorbehalt solle nicht im Falle einer insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten, nicht möglich ist (ebenso LAG Hamm, Urteil vom 15.02.2006, Aktenzeichen: 3 Sa 2064/05, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   LAG München, 20.10.2006 - 11 Sa 727/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10460
LAG München, 20.10.2006 - 11 Sa 727/05 (https://dejure.org/2006,10460)
LAG München, Entscheidung vom 20.10.2006 - 11 Sa 727/05 (https://dejure.org/2006,10460)
LAG München, Entscheidung vom 20. Oktober 2006 - 11 Sa 727/05 (https://dejure.org/2006,10460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aussonderung eines Lebensversicherungsvertrages zu Gunsten des Arbeitnehmers aus der Insolvenzmasse des Arbeitgebers; Zugehörigkeit eines Anspruchs auf Versicherungsleistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag zum Vermögen des Arbeitgebers oder zum Vermögen des ...

  • Judicialis

    InsO § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 47
    Aussonderungsrecht, Lebensversicherung, Bezugsrecht, Insolvenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2007, 802
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 2/89

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht im Konkurs

    Auszug aus LAG München, 20.10.2006 - 11 Sa 727/05
    Das Bundesarbeitsgericht hat in der zitierten Entscheidung (a.a.O.) ebenso wie in der weiteren Entscheidung vom 26. Juni 1990 (Az.: 3 AZR 2/89, AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung) das eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht als rechtlich und wirtschaftlich dem uneingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht "näher" stehend eingestuft.

    In beiden Fällen war jedoch - anders als im vorliegenden Fall - die Versorgungsanwartschaft im Zeitpunkt der Insolvenz bereits unverfallbar gewesen, so dass das Bundesarbeitsgericht in beiden Fällen konstatierte, dass der bezugsberechtigte Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Konkurseröffnung "die gleiche Rechtsstellung wie ein uneingeschränkt unwiderruflich Bezugsberechtigter erlangt" gehabt habe (BAG Urteile v. 26. Juni 1990, a.a.O.).

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88

    Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht -

    Auszug aus LAG München, 20.10.2006 - 11 Sa 727/05
    Er gehört zum Vermögen des Begünstigten (vgl. BAG, Urt. vom 26. Juni 1990, Az.: 3 AZR 651/88 m.w.N.).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 994/06

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. Oktober 2006 - 11 Sa 727/05 - aufgehoben.
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