Rechtsprechung
   LG Lübeck, 24.06.2008 - 7 T 169/08   

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https://dejure.org/2008,33755
LG Lübeck, 24.06.2008 - 7 T 169/08 (https://dejure.org/2008,33755)
LG Lübeck, Entscheidung vom 24.06.2008 - 7 T 169/08 (https://dejure.org/2008,33755)
LG Lübeck, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 7 T 169/08 (https://dejure.org/2008,33755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit zum Widerspruch eines Insolvenzverwalters gegen im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgte Lastschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2009, 438
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.05.1979 - II ZR 85/78

    Widerspruch des Zahlungspflichtigen im Lastschriftverfahren

    Auszug aus LG Lübeck, 24.06.2008 - 7 T 169/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 74, 300 ff.) sei ein Schuldner nicht zum grundlosen Widerruf einer Lastschrift berechtigt, er handle vielmehr sittenwidrig und mache sich schadensersatzpflichtig.

    Ein Widerspruch zur Entscheidung BGHZ 74, 300 ff. besteht nach der Konstruktion des IX. Senats des BGH nicht.

    Auch wenn der Schuldner ohne die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht hätte widerrufen dürfen, ohne die in BGHZ 74, 300 ff. beschriebenen Folgen auszulösen, hat dies nicht zur Folge, dass dadurch die Regeln des Insolvenzrechts außer Kraft gesetzt werden.

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07

    Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Auszug aus LG Lübeck, 24.06.2008 - 7 T 169/08
    Der für das Bankenrecht zuständige XI. Senat des BGH (XI ZR 283/07), dem auch die Autoren Nobbe und Ellenberger angehören, hat jüngst am 10.06.2008 einen Widerspruch eines Insolvenzverwalters für wirkungslos erklärt, allerdings mit der Begründung, die erforderliche Genehmigung der Belastungsbuchung habe als nach Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken als erteilt gegolten.

    Soweit das AG München ZIP 2008, 592 ff. unter Berufung auf die damals noch ausstehende Entscheidung des XI. Senates des BGH in Sachen XI ZR 283/07 ein Widerrufsrecht verneint hat, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

  • AG München, 07.03.2008 - 1506 IK 3260/07

    Lastschriftwiderruf im Insolvenzverfahren: Erfüllungswirkung des berechtigten

    Auszug aus LG Lübeck, 24.06.2008 - 7 T 169/08
    Sie hat insoweit insbesondere auf Lastschriftrückgaben von inzwischen 444, 75 EUR verwiesen und sich auf den Beschluss des AG München vom 07.03.2008 - 1506 IK 3260/07 , ZIP 2008, 592 ff. berufen, der abweichend vom AG Hamburg a.a.O. zum gegenteiligen Ergebnis kommt und auch auf einen Meinungsstreit zwischen dem IX. Senat und dem XI. Senat des BGH, was insoweit Recht sein soll, hinweist.

    Soweit das AG München ZIP 2008, 592 ff. unter Berufung auf die damals noch ausstehende Entscheidung des XI. Senates des BGH in Sachen XI ZR 283/07 ein Widerrufsrecht verneint hat, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus LG Lübeck, 24.06.2008 - 7 T 169/08
    Die fehlende Unterschrift kann zwar darauf hindeuten, dass noch keine gerichtliche Entscheidung, sondern nur ein versehentlich in den Geschäftsgang gelangter Entwurf vorliegt, vgl. BGHZ 137, 49 ff. [BGH 23.10.1997 - IX ZR 249/96] .
  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 114/95

    Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks in das Grundbuch

    Auszug aus LG Lübeck, 24.06.2008 - 7 T 169/08
    Für das Grundbuchrecht ist dies bezüglich Zwischenverfügungen entschieden worden, denn weil eine inhaltliche Auseinandersetzung erfolgte, werde deutlich, dass es sich bei der Zwischenverfügung nicht nur um einen bloßen Entwurf handelte, sondern um eine Entscheidung, die vom Willen desjenigen getragen wird, der beide verfasst hat, vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 148.
  • AG Hamburg, 28.06.2007 - 68g IK 272/07

    Pflicht des Treuhänders zum Widerruf von Lastschriften im

    Auszug aus LG Lübeck, 24.06.2008 - 7 T 169/08
    Der Beteiligte zu 2. widerrief diese Lastschriften unter Berufung auf die Entscheidung des AG Hamburg vom 28.06.2007 - 68g IK 272/07 , ZInsO 2007, 721 f. , so dass 171, 88 EUR auf dem nachträglich eingerichteten Insolvenzanderkonto eingingen.
  • LG Lübeck, 24.06.2008 - 7 T 170/08

    Rechtliche Neuordnung der Schuldverhältnisse nach Eröffnung eines

    Parallel dazu ist am gleichen Tag auch über das Vermögen der Ehefrau des Beteiligten zu 1. das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet worden, Treuhänder ist ebenfalls der Beteiligte zu 2. (siehe 7 T 169/08).

    Er verwies auf eine Stellungnahme des Fachanwaltes für Insolvenzrecht Matthias Hofmann (Auszug Bl. 70/71, siehe auch 7 T 169/08 dort Bl. 54/55 d.A.), auf die er bereits hingewiesen hatte, wonach die Rechtsprechung des BGH (IX. Senat) im Verbraucherinsolvenzverfahren nicht anwendbar sei.

  • LG Paderborn, 25.11.2009 - 5 S 47/09

    Bank verletzt Kontovertrag mit einem Insolvenzverwalter im Falle unterlassener

    Soweit ein Teil der Rechtsprechung (BGH (XI. Senat) in ZIP 2008, 1977; KG in ZIP 2009, 279) und ihr folgend die Beklagte daraus ableitet, dass auch der (vorläufige) Insolvenzverwalter, der an die Stelle des (Insolvenz-) Schuldners tritt, auch nur in diesem engen Rahmen befugt ist, einer Lastschriftabbuchung zu widersprechen, ist dies aus Sicht der Kammer, die sich der gegenläufigen Rechtsauffassung des 9. Senats des Bundesgerichtshofs und anderer Gerichte anschließt, unzutreffend (BGH (IX. Senat) in ZIP 2007, 2273 sowie in ZIP 2004, 2442; OLG Düsseldorf, BKR 2008, 476; LG Lübeck, in ZInsO 2009, 438; LG Amberg, 21 O 361/08 - zitiert über beck-online).
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