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BVerwG, 07.07.1966 - VIII C 78.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.11.1960 - V - A 39.60
- BVerwG, 07.07.1966 - VIII C 78.63
Papierfundstellen
- ZMR 1966, 374
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 3.62
Grenzen der Mietpreisbindung nach dem Mietpreisrecht - Bestimmung des Begriffs …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1966 - VIII C 78.63
Bei Anwendung einer dem § 33 I. BMG vergleichbaren Vorschrift - der des § 18 Abs. 1 der Verordnung PR 71/51 vom 29. November 1951 (BGBl. I S. 920) - hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß öffentlich-rechtliche Nutzungsentgelte (dort handelte es sich um die Nutzungsgebühr für eine von der Gemeinde errichtete Obdachlosenunterkunft) nicht unter die Preisbindung fallen (Urteil vom 9. September 1963 - BVerwG VIII C 3.62 -); die dort dargestellten Erwägungen gelten im Falle der Dienstwohnungsvergütungen ebenfalls und ändern sich nicht bei Anwendung von § 33 I. BMG.
- BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99
Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung …
Es entsteht kein mietvertragliches oder mietähnliches Rechtsverhältnis (vgl. Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG 8 C 78.63 - ZMR 1966, 374 ).Der Beamte ist aufgrund der Zuweisung verpflichtet, die Dienstwohnung zu beziehen und zu bewohnen und dafür die vom Dienstherrn einseitig aufgrund besonderer Vorschriften festgesetzte Dienstwohnungsvergütung zu entrichten, die im Regelfall bei der Auszahlung seiner Dienstbezüge einbehalten wird (vgl. Urteile vom 7. Juli 1966, a.a.O. S. 375 …und vom 30. August 1971, a.a.O. S. 9).
Die Vorschriften des Mietrechts finden keine Anwendung (vgl. Urteil vom 7. Juli 1966, a.a.O. S. 375).