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   BayObLG, 29.08.1996 - 2Z BR 51/96   

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https://dejure.org/1996,2627
BayObLG, 29.08.1996 - 2Z BR 51/96 (https://dejure.org/1996,2627)
BayObLG, Entscheidung vom 29.08.1996 - 2Z BR 51/96 (https://dejure.org/1996,2627)
BayObLG, Entscheidung vom 29. August 1996 - 2Z BR 51/96 (https://dejure.org/1996,2627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beseitigungs- und Wiederherstellungsanspruch der Wohnungseigentümer gegen nicht zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung - Mehrheitsbeschlußbestandskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fensterrahmen werden als Gemeinschaftseigentum i.R. des Wohnungseigentumsrechts eingestuft; Konstitutive Begründung der Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Wiederherstellung des alten Zustands durch einen Eigentümerbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer auf Beseitigung einer nicht zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1996, 220
  • ZMR 1996, 623
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 129/94

    Instandhaltung von Verglasung and gemeinschaftlichem und Sondereigentum

    Auszug aus BayObLG, 29.08.1996 - 2Z BR 51/96
    Die Fensterrahmen gehören zum Gemeinschaftseigentum (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 140 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch

    Auszug aus BayObLG, 29.08.1996 - 2Z BR 51/96
    Er kann sich gegenüber dem Beseitigungs- und Wiederherstellungsverlangen des Antragstellers somit nicht darauf berufen, der Anspruch sei nur dann begründet, wenn die von ihm durchgeführten Maßnahmen als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderungen einzustufen seien (vgl. BayObLGZ 1994, 339/343; Palandt/Bassenge aaO § 10 WEG Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    bb) Allerdings werden Beschlüsse, die von dem einzelnen Wohnungseigentümer ein konkretes Tun oder Unterlassen verlangen, selbst bei insoweit eindeutigem Wortlaut teilweise nur als Androhung gerichtlicher Maßnahmen verstanden (KG NJW-RR 1996, 1102, 1103; 1997, 1033, 1034 f.; Merle in Bärmann aaO, § 22 Rdn. 308; a. M. BayObLG ZMR 1996, 623, 624; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1103).
  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07

    Verjährung des Beseitigungsanspruchs wegen baulicher Veränderung

    Demgegenüber haben das BayObLG und die Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf angenommen, ein unangefochten gebliebener Eigentümerbeschluss begründe konstitutiv die Verpflichtung des in dieser Weise in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers zur Wiederherstellung des früheren Zustandes, selbst wenn die bauliche Veränderung nicht als zustimmungsbedürftig einzustufen sei (BayObLG FGPrax 1996, 220 = NJWE-MietR 1997, 11; ZMR 2001, 211 = NZM 2001, 433; OLG Köln NZM 1999, 424 = OLG-Report 1999, 185; OLG Düsseldorf FGPrax 2005, 200 = ZWE 2005, 236).
  • OLG München, 04.12.2007 - 32 Wx 151/07

    Zustimmungsbeschluss statt Verwalterzustimmung

    b) Das Beseitigungsverlangen beruht auf den bestandskräftigen Eigentümerbeschlüssen vom 25.7.2000 und vom 11.5.2005, die konstitutiv die Verpflichtung des Antragsgegners zur Entfernung der Parabolantenne begründen (BayObLG WuM 1996, 790).

    c) Der Antragsgegner ist als Eigentümer und Vermieter (zumindest mittelbarer) Handlungsstörer, da er sich die von seinen Mietern vorgenommene Aufstellung zurechnen lassen muss (BayObLG WuM 1996, 790).

    d) Das Verlangen der Wohnungseigentümergemeinschaft stellt auch keine unzulässige Rechtsausübung (vgl. BayObLG WuM 1996, 790/791) dar, nachdem der Antragsgegner keinen Anspruch auf Herbeiführung eines genehmigenden Eigentümerbeschlusses hat.

  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    So haben insbesondere das BayObLG und die Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf angenommen, ein unangefochten gebliebener Eigentümerbeschluss begründe konstitutiv die Verpflichtung des in dieser Weise in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers zur Wiederherstellung des früheren Zustandes, selbst wenn die bauliche Veränderung nicht als zustimmungsbedürftig einzustufen sei (BayObLG FGPrax 1996, 220; OLG Köln NZM 1999, 424; OLG Düsseldorf FGPrax 2005, 200).
  • BayObLG, 15.01.2003 - 2Z BR 101/02

    Schadensersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer aufgrund Mehrheitsbeschlusses -

    b) In der Rechtsprechung wird es für möglich erachtet, dass durch Eigentümerbeschluss einzelnen Wohnungseigentümern Verpflichtungen auferlegt werden (BayObLG ZMR 1996, 623; WE 1997, 436/438; ferner etwa OLG Karlsruhe ZMR 1996, 284; OLG Köln ZMR 1998, 248 mit Anmerkung Köhler; OLG Köln NZM 1999, 424; siehe auch Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 23 Rn. 186a).
  • KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Diese Ansicht des KG (so auch KG NJW-RR 1996, 1102) steht nicht im Widerspruch zur Rspr. des BayObLG (ZMR 1996, 623) und des OLG Karlsruhe (NJW-RR 1996, 1103), welche ohne Weiteres die Frage der materiellen Rechtsgrundlage der behaupteten Leistungspflicht prüfen, damit jedoch nicht eine differenzierende Betrachtung des mit dem Beschluss verbundenen Willens der WEVslg.
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 400/00

    Wiederherstellungsanspruch der Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen

    Die Beteiligte zu 2. als Vermieterin an die die Umbauarbeiten vornehmende V Vermögens- und Anlageberatungsgesellschaft mbH ist Handlungsstörer in Bezug auf bauliche Veränderungen ihrer Mieterin, da sie ihr diese gestattet hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie sie beseitigen kann (BayObLG ZMR 1996, 623; Staudinger/Bub, 12. Auflage, § 22 WEG Rdnr. 231).
  • BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 30/99

    Beseitigungsverlangen gegen einen ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer

    Der Anspruch der beeinträchtigten Wohnungseigentümer auf Beseitigung einer ohne die erforderliche Zustimmung vorgenommenen baulichen Veränderung wird allerdings durch §§ 226, 242 BGB begrenzt (vgl. BayObLG, WuM 1996, 790, 791 insoweit ist das Interesse der Antragsteller an der Beseitigung des Carports gegenüber dem Interesse der Antragsgegner an seiner Beibehaltung abzuwägen.
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99

    Rechtsmissbräuliches Verlangen nach Beseitigung einer baulichen Veränderung

    b) Der Beseitigungs- und Wiederherstellungsanspruch wird jedoch durch §§ 226, 242 BGB begrenzt (BayObLGZ 1971, 273/283; BayObLG WuM 1996, 790/791 und st.Rspr.; Staudinger/Bub WEG § 22 Rn. 244; Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 22 Rn. 237).
  • BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 89/98

    Beurteilung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage nach

    c) Einem auf § 15 Abs. 3 WEG , § 1004 Abs. 1 BGB gestützten Beseitigungsverlangen kann zwar grundsätzlich der Einwand des Rechtsmißbrauchs (§ 242 BGB ) entgegengehalten werden (vgl. BayObLG WuM 1996, 790/791).
  • BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 30/04

    Kostentragungspflicht des Streithelfers in WEG -Sachen

  • BayObLG, 14.01.1999 - 2Z BR 138/98

    Beseitigung einer baulichen Veränderung

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