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   OLG Hamburg, 18.11.1997 - 2 Wx 61/97   

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https://dejure.org/1997,6684
OLG Hamburg, 18.11.1997 - 2 Wx 61/97 (https://dejure.org/1997,6684)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.11.1997 - 2 Wx 61/97 (https://dejure.org/1997,6684)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. November 1997 - 2 Wx 61/97 (https://dejure.org/1997,6684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Benutzung eines gemeinsamen Zuwegs von Wohnungseigentum; Unterlassungsanspruch eines sondernutzungsberechtigten Miteigentümers eines Wohnungseigentums gegen einen anderen Miteigentümer seinen Hund unangeleint auf dem Zuweg zu führen; Recht des Miteigentümers ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leinenzwang; Wohnungseigentumsanlage; Hundehaltung; Anleinpflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1998, 584
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.1997 - 2 Wx 61/97
    Dabei handelt es sich um Individualansprüche, die der einzelne Wohnungseigentümer gerichtlich geltend machen kann, ohne daß er dazu der Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer bedarf (vgl. BGHZ 106, 222; 111, 148; BayObLG WE 1997, 395 f. m.w.N.).

    Dabei entspricht es billigem Ermessen, daß die im Rechtsbeschwerdeverfahren unterlegenen Antragsgegner die Gerichtskosten tragen (vgl. BGHZ 111, 148).

  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.1997 - 2 Wx 61/97
    Dabei handelt es sich um Individualansprüche, die der einzelne Wohnungseigentümer gerichtlich geltend machen kann, ohne daß er dazu der Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer bedarf (vgl. BGHZ 106, 222; 111, 148; BayObLG WE 1997, 395 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90

    Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.1997 - 2 Wx 61/97
    Einer Aufhebung und Zurückverweisung der von der Antragstellerin angefochtenen Entscheidung bedarf es jedoch nicht, denn der Senat kann die Ermessensentscheidung nachholen, da der dafür maßgebliche Sachverhalt durch die Vorinstanzen geklärt ist (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 13. Aufl. § 27 Rn 59 m.w.N.; BayObLG NJW 1990, 1857 f.).
  • BayObLG, 09.12.1993 - 2Z BR 121/93

    Absehen von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.1997 - 2 Wx 61/97
    Die ihnen im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten haben die Parteien im Hinblick auf die in den Vorinstanzen voneinander abweichenden Beurteilungen des Sachverhalts selbst zu tragen, zumal eine Erstattung außergerichtlicher Kosten in Wohnungseigentumssachen grundsätzlich nicht erfolgt (vgl. BGH WM 1984, 1254; BayObLG WuM 1994, 168).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben

    Auch mag der Kontakt mit derartigen Haustieren, wenn er nicht als übertrieben zu beurteilen ist oder auf einer übersteigerten Empfindlichkeit beruht, im Einzelfall für einen Wohnungseigentümer nicht hinnehmbar sein (vgl. OLG Hamburg ZMR 1998, 584 betreffend einen unangeleinten Hund).
  • AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05

    Erschwerung der Ausübung eines Stimmrechtes durch die Wahl des Versammlungsraumes

    Daß es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt ist wiederholt von den Gerichten entschieden worden (vgl. nur HansOLG Hamburg, Beschluß vom 18.11.1997 - 2 Wx 61/97 -, ZMR 1998, 584 und Beschluß vom 4.2.2004 - 2 Wx 99/01 -, ZMR 2004, 454 [455]; BayObLG, Beschluß vom 14.2.2002 - 2Z BR 184/01 -, ZMR 2002, 536 und OLG Schleswig, Beschluß vom 2.9.2004 - 2 W 94/04 - derzeit wohl noch unveröffentlicht).
  • LG Konstanz, 16.01.2008 - 62 T 160/07

    Darf großer Hund im gemeinsamen Garten frei umherlaufen?

    Das BayObLG (WuM 1999, 50; vgl. auch die Ausführungen des BGH, Beschluss vom 17.11.2007 - VIII ZR 340/06 zum Wert des Beschwerdegegenstandes für den zur Genehmigung der Tierhaltung verurteilten Vermieter im Mietrecht) hat den Gegenstandswert im Rahmen der Hausordnung bei einer Hundeanleinungspflicht auf gemeinschaftlichem Grundstück mit 500 EUR angenommen.
  • AG Kerpen, 19.10.2005 - 15 II 3/05

    Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der

    Daß es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt ist wiederholt von den Gerichten entschieden worden (vgl. nur HansOLG Hamburg, Beschluß vom 18.11.1997 - 2 Wx 61/97 -, ZMR 1998, 584 und Beschluß vom 4.2.2004 - 2 Wx 99/01 -, ZMR 2004, 454 [455]; BayObLG, Beschluß vom 14.2.2002 - 2Z BR 184/01 -, ZMR 2002, 536 und OLG Schleswig, Beschluß vom 2.9.2004 - 2 W 94/04 - derzeit wohl noch unveröffentlicht).
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